Mein Anliegen dreht sich im Grunde genommen um eine Frage: Sind die Zufahrten zum Düsseldorfer Flughafen (Ankunfts-/Abflugbereich, die Straßen direkt vor den Eingängen, wo reger Verkehr herrscht) öffentlicher Verkehrsraum oder Privatgelände?
Zur Vorgeschichte: Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Bereichen mit Parkuhren, eingeschränktem Halteverbot etc, ausgestellt von der Stadtverwaltung Düsseldorf. Die Genehmigung ist nicht auf bestimmte Uhrzeiten oder Tage beschränkt und bezieht sich auf das ganze düsseldorfer Stadtgebiet.
Ich habe mein Auto - mit der Genehmigung gut sichtbar in der Windschutzscheibe - auf dem Seitenstreifen direkt vor dem Eingang im eingeschränkten Halteverbot abgestellt und das Fahrzeug für ungefähr 20 Minuten verlassen. Das ist der Bereich, in dem kurz gehalten wird, um Fluggäste "mal eben" am Flughafen abzusetzen. Ich habe mit meinem Fahrzeug niemanden behindert.
Wie es kommen musste, wurde das Auto abgeschleppt. Ich habe es beim Abschlepphof gegen eine auslöse mitnehmen können. Auf meine Bemerkung hin, die Genehmigung war doch sichtbar ausliegend, entgegnete mir der Mitarbeiter mit den Worten "Netter Versuch, die Genehmigung gilt aber nicht auf Privatgeländen, meine Jungs wissen, was sie tun". Die Genehmigung haben sie aber sehr wohl wahrgenommen.
Also - zurück zu meiner Ursprungsfrage: Öffentlicher Verkehrsraum, damit unberechtigt abgeschleppt, oder andersherum? Die Zufahrten sind nicht klar von den anderen Straßen abgegrenzt. Sie sind jederzeit durch jedermann befahrbar und nicht durch Schranken etc sperrbar. Einen Hinweis auf Privatgelände habe ich nicht gesehen - vielleicht ja übersehen.
Flughafen Düsseldorf - Öffentlicher Verkehrsraum Oder Privatgelände?
in Ruhender Verkehr
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Hallo zusammen,
Mein Anliegen dreht sich im Grunde genommen um eine Frage: Sind die Zufahrten zum Düsseldorfer Flughafen (Ankunfts-/Abflugbereich, die Straßen direkt vor den Eingängen, wo reger Verkehr herrscht) öffentlicher Verkehrsraum oder Privatgelände?
Zur Vorgeschichte: Ich bin im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zum Parken in Bereichen mit Parkuhren, eingeschränktem Halteverbot etc, ausgestellt von der Stadtverwaltung Düsseldorf. Die Genehmigung ist nicht auf bestimmte Uhrzeiten oder Tage beschränkt und bezieht sich auf das ganze düsseldorfer Stadtgebiet.
Ich habe mein Auto - mit der Genehmigung gut sichtbar in der Windschutzscheibe - auf dem Seitenstreifen direkt vor dem Eingang im eingeschränkten Halteverbot abgestellt und das Fahrzeug für ungefähr 20 Minuten verlassen. Das ist der Bereich, in dem kurz gehalten wird, um Fluggäste "mal eben" am Flughafen abzusetzen. Ich habe mit meinem Fahrzeug niemanden behindert.
Wie es kommen musste, wurde das Auto abgeschleppt. Ich habe es beim Abschlepphof gegen eine auslöse mitnehmen können. Auf meine Bemerkung hin, die Genehmigung war doch sichtbar ausliegend, entgegnete mir der Mitarbeiter mit den Worten "Netter Versuch, die Genehmigung gilt aber nicht auf Privatgeländen, meine Jungs wissen, was sie tun". Die Genehmigung haben sie aber sehr wohl wahrgenommen.
Also - zurück zu meiner Ursprungsfrage: Öffentlicher Verkehrsraum, damit unberechtigt abgeschleppt, oder andersherum? Die Zufahrten sind nicht klar von den anderen Straßen abgegrenzt. Sie sind jederzeit durch jedermann befahrbar und nicht durch Schranken etc sperrbar. Einen Hinweis auf Privatgelände habe ich nicht gesehen - vielleicht ja übersehen.
Was definiert in diesem Fall ein Privatgelände?
Danke
Peter