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cs1705

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  1. Vielen Dank für eure Beiträge! Ich habe es jetzt mal versucht.
  2. Servus Sobbel, Du hast da bei den Antworten wohl etwas falsch verstanden. Lies nochmal - gerne auch öfter: Ich habe die Antworten schon verstanden. Da ich ohne Akteneinsicht allerdings nur vermuten kann, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist, heißt das ja nicht, dass ich dieses nicht erst mal behaupten kann. Die Begründung ist die, dass der AHB erst >3 Monate nach der Tat ausgestellt wurde. Was habe ich zu verlieren? Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass meine Chancen sehr schlecht stehen, da wie QTreiberin schon geschrieben hat, die Anordnung vermutlich vor Ablauf
  3. Hallo zusammen, vielen Dank für eure Antworten. Das Datum im Anhörungsbogen ist der 28.07., somit also auch bereits 3 Monate nach der "Tat". Wann der SB die Anhörung angeordnet hat, lässt sich vermutlich nur durch Akteneinsicht herausbekommen. Da mir der Aufwand dafür gerade zu hoch erscheint, werde ich also nun den Anhörungsbogen zurückschicken und darum bitten, dass Verfahren einzustellen, da bereits eine Verjährung eingetreten ist. Die Frage ist: Wird die Behörde dazu im Bußgeldbescheid Stellung nehmen? Danke noch mal und Grüße!
  4. Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an die Experten unter euch. Hier kurz der Sachverhalt: * Am 26.04.2016 wurde ich mit 38km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt (zulässig waren 130km/h) * Das Auto ist auf meinen Schwiegervater angemeldet * Am 19.05.2016 erhält mein Schwiegervater einen Anhörungsbogen, auf den er jedoch nicht antwortet, weil er im Urlaub ist * Zwei Wochen später stehen die Cops bei meinem Schwiegervater mit einem hochaufgelösten Foto vor der Tür, woraufhin er mich identifiziert und meine Anschrift weitergibt * Da die Anschrift nicht ganz korrekt war (alter Wohnort,
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