Servus Sobbel, Du hast da bei den Antworten wohl etwas falsch verstanden. Lies nochmal - gerne auch öfter: Ich habe die Antworten schon verstanden. Da ich ohne Akteneinsicht allerdings nur vermuten kann, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist, heißt das ja nicht, dass ich dieses nicht erst mal behaupten kann. Die Begründung ist die, dass der AHB erst >3 Monate nach der Tat ausgestellt wurde. Was habe ich zu verlieren? Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass meine Chancen sehr schlecht stehen, da wie QTreiberin schon geschrieben hat, die Anordnung vermutlich vor Ablauf