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Martin73MH

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    Anfänger
  1. Es war ein durch Auflaufbremse gebremster Anhänger. Das Abreißseil war ordnungsgemäß um die Anhängerkupplung gelegt. Der Polizist ließ mich mit dem Anhänger Anfahren und dann bremsen. Dabei schlug der Anhänger ungebremst gegen die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges. Wurde also nach seiner Aussage nur durch das Zugfahrzeug gebremst und nicht durch die Auflaufbremse. Dann zog er die Handbremse am Anhänger an und ließ mich anfahren. Der Anhänger ließ sich ohne Probleme ziehen. Da der Anhänger sich vor der Benutzung mit angezogener Handbremse auf einer leicht abschüssigen Straße befand und nicht w
  2. Guten Abend! Bin letztens mit einem Anhänger von einem Freund unterwegs gewesen. Ich wurde von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass an diesem Anhänger die Auflaufbremse defekt ist. Da vor Fahrtantritt nichts defekt gewesen ist, sondern wohl erst während der Fahrt der Defekt aufgetreten ist, bin ich natürlich nicht bereit das hohe Bußgeld zu zahlen. Aufgrund der Tatsache, dass der Defekt erst während der Fahrt aufgetreten ist Frage ich mich ob ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen soll. Danke schon mal im Voraus für eure Einschätzungen!
  3. Also hat er schlecht beraten und die Chancen stehen schlecht. Alles nur Geldmacherei dann wohl besser den Einspruch zurückziehen!
  4. Habe leider nichts zu dem Thema im Forum gefunden, also hier meine Frage: Gibt es irgendwelche Formvorschriften beim Ausfüllen des Messprotokolles? Ich bin vor ein paar Wochen gemessen worden und habe einen Anwalt eingeschaltet. Mein Anwalt sagte mir, daß das Protokoll nicht handschriftlich, daß Beiblatt aber sehr wohl handschriftlich ausgefüllt worden wäre und aufgrund dieser Tatsache die Messung wohl nicht rechtmäßig wäre. Hat da jemand schon mal was von gehört?
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