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Besorgter

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Posts posted by Besorgter

  1. Och, und dabei hatten wir uns vorgenommen, uns alle bei den Händen zu fassen und tolerant zu sein. :blush: Das versteh ich aber gar nicht, wieso unsere französischen Freunde jetzt auf einmal so gemein sind. So unvorhersehbar. Das muss unbedingt bei einer Tasse gewaltfrei angebautem Jasmintee besprochen werden, dann werden sie bestimmt einlenken. Wir sind doch alle gleich und so ... :cool:

  2. Also ich habe jetzt mal "nein" angekreuzt, sprich, ich bestehe auf eine Verhandlung, falls es denn vor Gericht gehen sollte. Vielleicht hält sie das ja davon ab, erst ewig den Gerichtsweg zu beschreiten und sie stellen gleich ein. :70:

     

    Ende der Woche werde ich sicherheitshalber anrufen, ob der Online-Widerspruch auch eingegangen ist und bearbeitet wird (habe Screenshots vom ausgefüllten Formular und von der Bestätigungsmeldung nach dem Abschicken gemacht). Ansonsten gibts das am Montag nochmal schriftlich per Fax oder Einschreiben.

  3. @Gast225

     

    Danke für Deine wie immer hilfreichen Hinweise. :50:

     

    Ich werde "nein" ankreuzen und mal schauen, ob in den nächsten 2-3 Tagen eine Bestätigung eingeht. Aufgrund des Email-Headers kann man sehr gut nachweisen, ob das aus irgendeiner behördlichen Ecke gekommen ist, also das wäre schon sehr dreist, wenn sie das bestätigen und hinterher behaupten würden: "ist nie angekommen" oder "kann nicht bearbeitet werden, da keine Unterschrift", wenn sie vorher *explizit* auf dem BG schreiben, man könne auch dieses Formular für den Widerspruch benutzen. Oder? :70:

  4. Wie willst Du das bewerkstelligen?

     

    Die eigene IP und Uhrzeit/abgegriffene Dokumente mit ACK Antwort von deren Webserver ließen sich zumindestens mit Tools wie HTTrack dokumentieren. So richtig wirklich dokumentiert hat man damit das Ausfüllen und Abschicken des Dokuments natürlich nicht, evtl. Zone Alarm oder ein kleines Sharewaretool, eine konkrete Idee habe ich auch gerade nicht. Technisch unmöglich ist es nicht, man muss im Prinzip nur darstellen, dass der Browser das CGI-Form mittels Post-Methode und Inhalt Variable XY an den Webserver übertragen hat und dieser ein ACK zurückgesendet hat. Mehr kann man nicht tun.

     

    Sofern da nicht wenigstens eine automatisierte E-Mail kommt a la "Ihr Einspruch ist eingegangen", würde ich das auch lieber zur Sicherheit nochmal faxen.

    Habe schon Online-Bewerbungen verschickt, da stand "Vielen Dank, wir melden uns" und auf telefonische Nachfrage hieß es "wir haben Sie nicht im System" :70:

     

    Ja, das werde ich tun, falls nichts kommt.

  5. Och naja, gut finde ich das schon, dass es überhaupt schonmal online funktioniert.

    Wie kommst Du darauf, dass es wirklich funktioniert? :70:

     

    Es würde mich nicht wundern, wenn die Daten irgendwo im Nirvana verschwinden würden.

     

    Ach Du meinst, die machen das absichtlich, um die Leute in Sicherheit zu wiegen und dann nach 2 Wochen: "Ätsch, verarscht, haben Punkte wunschgemäß aufgebucht in Flenstown." ? Perfide! :50:

     

    Naja, so eine Panne hätte sicherlich schon Schlagzeilen gemacht. ;-)

     

    Aber den Webseitenbesuch mitloggen wäre ne Idee.

  6. PS:

     

    @dagegen - Frech wäre, diese SSL-URLs in einem iFrame hier bei Radarfalle einzubauen, mit Jumpbox drüber, wo die ganzen Online-Widerspruchsmöglichkeiten der einzelnen Bundesländer (also die, die's schon haben) auswählbar sind und im Frame daneben werden die Boxen erklärt, mit Top-Ten Widerspruchsgründen, Erklärung zu der Frage, die ich eben an Gast225 gestellt habe, usw. :70:

     

    Wer hat sich das denn ausgedacht? Das scheint wirklich noch aus dem letzten Jahrtausend zu stammen....

     

    Och naja, gut finde ich das schon, dass es überhaupt schonmal online funktioniert. Habe mich wirklich gefreut, als ich das auf der Rückseite des BGBs gelesen habe. :50: Spart einen Gang zur Post + teures Einschreibenporto, das ist doch mal was.

  7. PS: Schnell antworten bitte, die Session vom Formular läuft bald ab, ich habe das schon ausgefüllt soweit! :D

    :50::)

    Seit wann kann man denn gegen einen Bußgeldbescheid online Widerspruch einlegen? :lol:

     

    Hier: https://www.polizei.bayern.de/cgi-bp/mailer...ssgeld_pva_x.pl

     

    Habe aber gerade gesehen, dass es ein Perlskript ohne Session-Management ist, so haben wir früher auch programmiert, also bis 2001 etwa ... :-)

     

    Kannst Dir Zeit lassen, Gast225. :D

     

    Ich würde im Zweifel "nicht einverstanden" ankreuzen. Dein Einverständnis könntest du später auch noch nachreichen. :70:

     

    Naja, wenn mans im Vorfeld klären kann, ist wieder ein Schritt Arbeit gespart. :)

  8. @Gast225

     

    Danke für die Hinweise. Ich denke, die Zeugenschiene wird das Beste sein. :50:

     

    Eine Frage mal noch an den Experten, bei der Online-Widerspruchsmöglichkeit gegen den Bußgeldbescheid taucht im Webformular folgende Auswahlmöglichkeit am Ende auf:

     

    Mit einer Entscheidung des Amtsgerichtes durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung bin ich X einverstanden X nicht einverstanden

     

    Eigentlich habe ich keinen sonderlichen Bock, da ewig weit anzureisen (war irgendwo tief in Bayern) wegen so einem Schnulli 5-Minuten Gerichtstermin. Wenn man sich jetzt aber mit einem Beschluß ohne Verhandlung zufrieden gibt, nimmt man sich doch einige Möglichkeiten, oder? Sind die Widerspruchsmöglichkeiten gegen einen Beschluß ohne mündliche Verhandlung höher, als wenn die Verhandlung vor Ort stattgefunden hätte, alldieweil man sich ja nicht so gut "wehren" konnte (bis auf das Statement im Webformular) ?

     

    Danke Dir. :lol:

     

    PS: Schnell antworten bitte, die Session vom Formular läuft bald ab, ich habe das schon ausgefüllt soweit! :70:

  9. Dann aber Zeugen, die damit die Wahrheit sagen. Wenn du ein konstruiertes Alibi in der Gerichtsverhandlung anbringst und der Richter die Zeugen

    belehrt hat, fallen die meisten um. Stichwort: Gefälligkeitsaussage

     

    Nee, da käme ein Zeuge in Frage, der a) die Wahrheit sagt und b) schon in ganz anderen Dingen vor Gericht ausgesagt hat. :rolleyes:

     

    Aber mal eine Frage zum eigentlichen Vergehen: Über welche Übetrtretung reden wir denn eigentlich, wenn da so ein Geheimnis um den wahren

    Fahrer gemacht werden muss?

     

    Ist doch nur ein theoretischer Fall ... :unsure:

     

    Also wir gehen mal davon aus :lol:, dass die Übertretung im Punkte- und Fahrverbotsbereich liegt und das Prekäre ist, dass das Konto des eigentlichen Fahrers bereits gut gefüllt ist und weitere Punkte sowie vor allem das Fahrverbot einen jähen Rückschlag für seine berufliche Karriere bedeuten würden.

  10. Also ich würde da nicht so einen Wahnsinn daraus machen. Das geht nur schief. Ich würde echt sagen, es könnte sein, daß ich gefahren sei oder eben der andere, man möchte dann gerne ein besseres Bild sehen, wo man jeden Leberfleck darauf sieht. Oder sehen sich die beiden dann doch nicht sooo ähnlich?

     

    Doch, ziemlich ähnlich. Die Variante "ich könnte gefahren sein" gefällt mir nicht so recht, das klingt nach einem halben Geständnis.

     

    Fahrtenbuch für eine gewisse Zeit wäre das kleinere Übel. Wichtig ist, dass keiner die Punkte und das Fahrverbot erhält und der eigentliche Fahrer nicht aktenkundig wird.

  11. @Seatfahrer

     

    Ja, denke auch. :lol:

     

    Was will der Richter machen, wenn überhaupt keine Aussage, auf seine Frage, wer denn dann der Fahrer war, kommt? Jemanden, den man nicht kennt oder erkennt, kann man schließlich schlecht benennen. Kann das für ihn eine Begründung ergeben, zu sagen "na gut, wenn Sie keinen Fahrer benennen können, waren Sie es eben." ? Inwiefern können gegenteilige Zeugen so einen Quatsch entkräften?

  12. @Seatfahrer

     

    Wir nehmen mal an, der OA war besonders schnell.

     

    Angenommen, die Verjährung gegen den eigentlichen Fahrer ist tatsächlich schon eingetreten, kann dieser vom Beschuldigten (so er ihn denn kennt) auch einfach benannt werden vor Gericht, ja?

     

    Problem dabei: der bisher Unbekannte ist damit aktenkundig und wird sicherlich beim nächsten Mal in Betracht gezogen, wenn denn die gleiche Behörde ermittelt. Schlecht. Die Benennung einer weiteren, anderen Person, um sich "freizukaufen", wäre also hilfreich. Wenn die Verjährung ohnehin eingetreten ist, kann dieser ja nichts geschehen.

     

    Zumal es ja auch gut sein kann, dass er denjenigen tatsächlich überhaupt nicht kennt.

     

    Dann hat er auch kein Zeugenverweigerungsrecht.

    Außerdem: Wer verleiht seinen Wagen an jemanden, den er gar nicht kennt???

     

    MfG

    Seatfahrer

     

    Der zu Unrecht Beschuldigte hat ja gar nichts verliehen, höchstens die Halterin ihr Fahrzeug. Ihm ist nur "zum Verhängnis" geworden, leider im selben Haushalt gemeldet zu sein und somit ein gefundenes Fressen für die ermittelnden Behörden gewesen zu sein. Und dass die Halterin einen Freundeskreis hat, wo nicht jeder dem zu Unrecht Beschuldigten bekannt ist, kann doch durchaus sein. Vielleicht hat sie auch einfach einen Anhalter fahren lassen, als sie übermüdet eine längere Fahrt unternommen hat? Alles möglich und kein Grund, den Beschuldigten vor Gericht zu erpressen.

  13. Folgender theoretischer Fall:

     

    Es ist zu einem Geschwindigkeitsverstoß gekommen, Halterin und Fahrer sind zwei unterschiedliche Personen. Halterin macht im Anhörungsbogen keine Angaben zum Fahrer, die örtliche Polizeidienststelle macht daraufhin einen Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt und kommt zu dem Schluß, dass eine im Haushalt gemeldete, männliche Person der Fahrer ist. Es ergeht ein Bußgeldbescheid. Tatsächlich war dieser jedoch nicht der Fahrer, er sieht diesem aber nicht unähnlich. Es wird Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, die Sache geht zum zuständigen Amtsgericht, der angebliche Fahrer wird als Beschuldigter geladen. Der Richter erkennt diesen ebenfalls als "den Fahrer".

     

    Hier der kleine Fragenkatalog:

     

    Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es dann noch? Erneuter Widerspruch und Neuverhandlung vorm Landgericht? Was geschieht, wenn dort das Gleiche passiert? Wie kann man im Vorfeld dafür Sorge tragen, dass der Richter nicht einfach so "erkennen" kann und zack bumm, dem Unschuldigen die Punkte verpasst. Eigenes Gutachten erstellen lassen? Zahlt das die Verkehrsrechtsschutz?

  14. Ein paar Urlaubsimpressionen aus dem Teide National Park auf Teneriffa.

     

    Jepp, wirklich schön da. Nur sein Picknick sollte man nicht unbeaufsichtigt lassen, wenn man es nicht Heerscharen von Geckos preisgeben will ... so manche junge Frau bringt auch gerne mal ihr liebliches Stimmlein zum hellen Erklingen, wenn sich so ein Viech in den Sandalen verrennt ... :nolimit::wand:

  15. @thor_74

     

    Danke für Deine Hinweise. Ich sehe der Sache jedoch äußerst gelassen entgegen. Mit skandinavischer Gemütlichkeit schon fast. :lol:

     

    Zur Verdoppelung der Bußgelder: Ich glaube, die drehen langsam genauso am Rad wie die Schweizer. Wer weiss, was da für Möhrchenpflanzer im Verkehrsministerium sitzen, die Bußen sind einfach eine Frechheit. :cop01:

     

    Was ist denn bei der Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft zu erwarten, hast Du da evtl. genauere Infos?

     

    Weil >40 km/h zu schnell bin ich eigentlich immer auf abgelegenen, schwedischen Landstraßen. :geil:

     

    (was ja auch wirklich ein Lacher ist, bei schnurgeraden, tipp-topp asphaltierten, superbreiten Pisten und Tempo 90)

     

    @gelle-peter

     

    Cool bleiben, der Brief kam im Frühjahr letzten Jahres, seitdem herrscht Totenstille, das "Vergehen" liegt bei mir inzwischen weit über 3 Jahre zurück und ich denke, nicht mal in Schweden wird es für sowas lebenslange Vergeltungsrache geben ... :lol: Warten wir mal noch 1-2 Jahre, entweder die Flensburgerin wird noch irgendwie juckig, oder sie hat es längst gesteckt. Aber ich glaube eher, letzteres. Ich vermute, die spielt nur mit der Angst der Leute, wer eingeschüchtert zahlt, große Freude, wer resistent bleibt, dessen Akte fliegt einfach weg oder kommt ins Archiv, in der vagen Hoffnung, irgendwann neue Gesetze vorzufinden und dann zu schauen, was noch nicht verjährt ist.

     

    Zum Vordruck: Ja logisch verwenden die immer ein und das gleiche Schreiben, leichter kann man sich die Euronen nicht aufs Konto zaubern.

  16. Freunden der Trickfilmserie "Sancho & Pancho" (also nicht die Spongebob-Generation <18, die sollten es aber kennenlernen :lol: ) kann ich die folgende Webseite hier nur wärmstens ans Herz legen:

     

    http://www.sanchopancho.net

     

    Es gibt dort sämtliche Folgen als Direktdownload sowie etliches Fanzubehör wie Wallpaper, Sounds, usw.!!! :cop01:

     

    Si, uberhaupt keinen Folge fehlt, saugst Du doppelpronto, Gringofrosch! :geil:

     

    (für diejenigen, die's nicht kennen: zwei mexikanische Chaosfrösche kriegen sich über 17 Folgen hinweg ständig in die Wolle, immer geht es darum, zu fressen oder gefressen zu werden, alles so im Roadrunner-Stil, lief früher in der "Trickfilmkiste" und wird wohl auch heute noch ab und zu auf den dritten Programmen wiederholt)

  17. Besorgter, aufgemerkt:

     

    Groove Coverage - 21st Century Digital Girl

     

    Cascada - Kids in America

     

    Werde ich mir direkt mal reinziehen, danke für den Hinweis. Groove Coverage steht für *wirklich* gute Remakes, da darf man immer gespannt sein. :cop01:

     

    Von "Kids in America" habe ich übrigens eine Metalversion der Band "Lawnmower Death". *lach*

     

    (äußerst derbes Geschrubbe und schräges Gegröhle, das jedem Gesangslehrer die Fußnägel hochrollen würde, aber lustig :-)

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