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Besorgter

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Posts posted by Besorgter

  1. Siehste Beso,

     

    die Symtome werden verboten, statt die Ursachen anzugehen.

     

    MfG.

     

    hartmut

     

    Was sind denn Deines Erachtens die Ursachen für trinkende und herumlungernde Punker im Park?

     

    Wenn sich diese resozialisieren ließen wäre das natürlich sehr erfreulich - ich fürchte nur, das wird nix - die halten das nämlich für eine Art Lebensphilosophie und begreifen es weniger als Schicksal. ;-)

  2. Ok, das sind natürlich keine akzeptablen Zustände. Nur ist das grundlegende Problem hier eine bestimmte Gruppe von Leuten, die sich einfach nicht benehmen können. Und nicht der generelle Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. So wie sich das liest, müssen das ja schon ziemliche Assis sein. Denen sollte man doch aber auch auf eine andere Art beikommen können, als einfach jedermann den Alkoholkonsum zu verbieten.

     

    Tja, das läuft halt dann leider nach dem Prinzip "mitgehangen, mitgefangen". All jene, die gerne mal friedlich auf einer Parkbank sitzend ein Fläschchen Bier schlürfen, dürfen sich bei den Chaoten bedanken, dass man da jetzt hart durchgreift und dass sie u.U. mit ins Zielvisier geraten. Vorher war das überhaupt kein Problem und auch nicht der Punkt, warum das Verbot eingeführt wurde. Aber man kann eben nicht der einen Gruppe etwas verbieten, was man Anderen wiederum durchgehen lässt. Wenn, gilt das Verbot dann leider für alle. Wobei ja schon einige Klauseln hinzugefügt worden, es muss sich um eine Menschenansammlung handeln, die mehr als 15 oder 20 Minuten unter Alkkonsum zusammen herumsteht. Das trifft den friedlichen Parkbankbiertrinker also normalerweise gar nicht.

     

     

    Aber Ilmenau hat doch auch ne Menge Studenten. Will sich denn keiner von denen mal Abends mit ner Dose Bier irgendwo in die Öffentlichkeit setzen?

     

    Überhaupt kein Problem, der Campus zählt nicht zu den "Verbotszonen", da finden auch regelmäßig spontane kleine Parties vor den Wohnheimen im Sommer statt, und in der Stadt sieht man höchst selten Studenten mit Bierflaschen - offenbar reicht das BAFöG, um sich einen Kneipenaufenthalt leisten zu können. ;-)

  3. @Besorgter: Wozu braucht man in der von dir beschriebenen Situation ein neues Verbot? Die geltenden Gesetze würden locker ausreichen, um diese Versammlungen zu verhindern/aufzulösen.

     

    Eben genau nicht. Zerschlagene Bierflaschen lassen sich, wenn sie einmal zerschlagen am Boden liegen, nach Eintreffen der Polizei immer so verdammt schlecht zuordnen. Gewesen sein will es dann natürlich niemand. Genauso wenig, wie irgendjemand laut gegröhlt haben will, während, bevor die Polizei um die Ecke bog, der Geräuschpegel auf Flughafenniveau lag. Zudem war es eine große Belastung für die abends und nachts vielleicht mit einer Handvoll Polizisten besetzten Wache, ständig und nur noch zu einem Ort gerufen zu werden, um dort den Personenkreis zu verscheuchen, der, kaum waren sie weg, wieder da saß. Sysiphusarbeit, auf die niemand Bock hat.

     

    Den Bierkasten, auf dem man sitzt, versteckt man dagegen nicht mal eben in der Hosentasche, die halb volle Flasche in der Hand auch nicht. Also ist das ein sehr geeignetes Mittel, um eine Handhabe zu haben. Nur gruppenweises Herumstehen ist ja nun mal nicht verboten, genauso wenig wie schlecht riechende Anziehsachen oder ein allgemein unhygienischer Zustand. Und stören tut dieses Verbot wie gesagt niemanden, außer die paar Punkerhanseln eben, von denen das Stadtbild nun wieder einigermaßen bereinigt ist (auf dem Kauflandparkplatz will sich wenigstens kein Bürger entspannen und die Müllbeseitigung zahlt damit auch ein Privatunternehmen - fraglich, wie lange noch).

  4. Da ich ca. 10 Minuten Fußweg vom Wetzlarer Platz weg in Ilmenau wohne, hier ein kleiner Bericht:

     

    Vor dem Verbot haben sich dort und an anderen, einschlägigen Stellen herumlungernde Junggammler (Kennzeichen: siffige Klamotten mit großem Antifaaufnäher, grünroter Iro und einem Rudel freilaufender, ausgemergelter, ebenso siffiger Hunde dabei) nahezu jeden Abend, auch die Woche über, breit gemacht und lautstark bis in die Nacht ("wer täglich morgens ausschlafen kann, kann lange feiern") das gesamte Anwohnerumfeld belästigt, während die hartzfinanzierten Sternburg-Flaschen (für Uneingeweihte: das "Hansa" oder "Oettinger" des Ostens) geleert wurden. Über den Platz hat sich sowieso keiner mehr getraut, wenn die Zielgruppe anwesend war. Doof nur, dass das genau die Einflugschneise vom Campus in Richtung Innenstadt ist, wo Cafes abends auf Studenten warten. Da wurden vom Kaufland nebenan Einkaufskörbe entwendend, um damit "Rennen" zu fahren (selbstverständlich blieben diese im Anschluß irgendwo liegen), es wurden Feuerchen entzündet, es wurde sich ringsherum eingemüllt, um den von der Stadtverwaltung wunderschön hergerichteten Park dem eigenen, siffigen Outfit anzupassen. Dazu das übliche Gegröhle, zerschlagene Flaschen auf dem Fußgänger- und Radweg, Anpöbeln von Passanten, usw. usf.

     

    Jetzt, nach dem Verbot, sammelt sich die Zielgruppe vornehmlich hinter einer Bratwurstbude neben dem Haupteingang zum Kaufland auf deren Parkplatz und behindert dort ein- und ausgehende Kunden. Mal sehen, wie lange die sich das noch gefallen lassen.

     

    Wer hier lautstark gleich "gegen Verbote" schreit, sollte sich vielleicht erstmal einen Überblick über die Lage vor Ort verschaffen - dann hat er mitunter mehr Verständnis. Und falls doch nicht, ist er gerne eingeladen, die Zielgruppe bei sich im Vorgarten feiern zu lassen. Die nisten sich bestimmt gerne ein, wenn es Dope und Billigbier for free gibt. ;-)

     

    PS: Unser OB ist ein Mann der Tat und wird von den meisten Ilmenauern hoch geschätzt (das Verbot wurde als eine Art Erlösung begrüsst, Motto: "endlich tut mal jemand was", keiner außer eben die Gammler fühlt sich dadurch eingeschränkt) - auf den lasse ich absolut nichts kommen. :rolleyes:

  5. Warum sollte das nicht gehen, :think:

     

    nur 54Punkte auf einen Schlag ist schon eine ordentliche Leistung. :think:

     

    MfG.

     

    hartmut

     

    Wieso führt man für jemanden, der offenbar sowieso keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, noch ein Punktekonto? Was ist mit Leuten, die nie eine Fahrerlaubnis erworben haben und dann beim Schwarzfahren erwischt werden, wird für die auch ein Punktekonto in Flensburg angelegt? :mecker:

  6. Gerade schickt mir ein Bekannter eine Grafik, die so aussieht, wie der eingescannte Auszug aus einer Flensburger Punkteauskunft (?) (fragt mich nicht, wo er das her hat), insgesamt werden da 101 :mecker: Punkte gelistet.

     

    Wie geht sowas? Oder schlicht ein Fake? :think:

     

    post-40-1214311714_thumb.jpg

  7. Nicht falsch verstehen, Verkehrsopfer sind Kollateralschäden der Mobilität, es wird sie immer geben, solange sich etwas bewegt. Und ich bewundere die Menschen, die dann die Organe vom Asphalt kratzen. Könnte das selbst nicht. Aber wenn man bewußt illegal handelt und dabei dadurch verursachte Opfer wie "Abfall" sieht, denn gefälligst irgendjemand anderes beseitigen soll, dann hört es für mich auf. Aber komplett.

     

    Unkultiviertes Schnellfahren wird erst dann eingedämmt, wenn die Verursacher erst bei mir auf dem Hof die zerquetschte Karre besichtigen, bevor sie in der Rechtsmedizin den übrig gebliebenen Rest in Augenschein nehmen. Am allerbesten...........Gemeinnützige Arbeit bei mir im Bergungszug, spätestens wenn er das 2. Mal in den Graben gekotzt hat, ändert sich die Sichtweise.

     

    Darauf würde ich nicht wetten. Es gibt heutzutage genügend "Splatter"-Fans, denen dabei wahrscheinlich noch einer abgehen würde und die dann mit irgendwelchen aufgelesenen Körperteilen grinsend für ein kleines YouTube-Handyvideo posen würden, wenn man sie ließe. Mit sowas konnte man vllt. vor 20 Jahren noch jemanden vom Hocker reißen, heute viele leider nicht mehr.

  8. So, es gibt Neuigkeiten, leider keine besonders guten. :cop01:

     

    Der Unfallverursacher hat ein Schreiben der Polizei erhalten:

     

    "Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben: Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall § 229 StGB. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich als Beschuldigter zu äußern."

     

    Darunter folgende Möglichkeiten:

     

    -Ich möchte mich äußern (schriftlich),

    -Ich gebe die Straftat zu,

    -Ich gebe die Straftat nicht zu, ich möchte bei der Polizei vernommen werden,

    -Ich möchte mich nicht äußern, ich werde einen Rechtsanwalt beauftragen,

    -Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

     

    Es ist davon auszugehen, dass keine Anzeige von seiten der Beifahrerin erfolgt ist, sondern der unfallaufnehmende Beamte diese KV von sich aus unterstellt hat, nachdem die Beifahrerin nach dem Unfall über Schmerzen klagte.

     

    Wie würdet ihr weiter vorgehen?

  9. @Tuvok + hartmut

     

    Jo, klingt sinnvoll. Werde ich ihm ausrichten.

     

    @dagegen

     

    Ich sag mal so, wenn ich auf einer breiten Hauptstraße, insofern da nicht gerade zwei 40 Tonner auf der Gegenspur nebeneinander ankommen, sehe, dass aus einer Nebenstraße ein Auto ein Stück "rausragt" und sich mit minimaler Geschwindigkeit nach vorne bewegt, ist es mir - etwas *Aufmerksamkeit* vorausgesetzt - als halbwegs geübter Fahrer ein Leichtes, dieses mit einem kurzen Schlenker zu umfahren. Habe ich jedenfalls schon Dutzende Male so gemacht, um einen Crash zu vermeiden - gegenseitige Rücksichtnahme, Paragraph 1 und so, man muss ja nicht stets und ständig auf sein Recht pochen, nur, weil man es hat und bewusst jemanden rammen.

     

    Zum Vorwurf kann man ihm das offiziell natürlich nicht machen, klaro.

     

    Aber die Vermutung, dass er mit seiner Schnecke auf dem Beifahrersitz einen Schwatz abgehalten hat und nicht so sonderlich konzentriert war, liegt schon nahe (oder, die bösartigere Variante: es kam ihm gelegen, mit seinem Youngtimer ein nahezu Neufahrzeug zu rammen, weil er wusste, da gibts ganz gewiss die Kohle, um sich den alten Kübel für die nächsten 1-2 Jahre zu renovieren).

  10. Nun, wir nehmen an ( :blush: ), die Polizei war anwesend und der protokollaufnehmende Beamte meinte lediglich, es würde Post kommen.

     

    Achso, ein wichtiges Detail noch: Im PKW des Unfallgegners befand sich eine Beifahrerin, welche im Anschluß im Beisein des Beamten über Fußschmerzen klagte (dabei aber, und dafür gibt es Zeugen, meinte, diese hätte es schon vorher gegeben und es würde "jetzt wieder weh tun").

  11. Folgender, fiktiver Fall:

     

    Junger Führerscheinbesitzer (4 Wochen vor Ablauf Probezeit) befindet sich mit seinem PKW auf einer Nebenstraße und möchte auf die Hauptstraße abbiegen.

     

    Von dieser Nebenstraße lässt sich der Verkehr auf der Hauptstraße sehr schlecht einsehen, weswegen bereits ein großer Spiegel angebracht wurde. Erschwerend kommt für den Betreffenden hinzu (er möchte rechts abbiegen), dass sich neben ihm ein Linksabbieger eingeordnet hat, der quasi auf der Gegenspur der Nebenstraße illegalerweise versucht, nach links in die Hauptstraße einzubiegen, was die Sicht zusätzlich behindert.

     

    Der junge Führerscheinbesitzer rollt mit etwa Schrittgeschwindigkeit nach vorne auf Hauptstraße, um vorsichtig auf diese einzubiegen, nachdem er weder im großen Spiegel noch durch das Fahrzeug neben ihm hindurch ankommende Fahrzeuge auf der Hauptstraße sehen konnte.

     

    Dennoch befand sich auf der Hauptstraße ein Fahrzeug, was daraufhin den PKW des jungen Führerscheinbesitzers ungebremst mit etwa 50-60 km/h am linken Kotflügel rammt.

     

    Dass hier, wie auch immer, die Vorfahrt seitens des jungen VT mißachtet wurde, dürfte klar sein.

     

    Die Fragestellung ist: Inwieweit liegt eine Teilschuld seitens des Unfallgegners auf der Hauptstraße vor?

     

    Und: Handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß, also "Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen" (siehe http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23929), sprich, ist mit der Anordnung einer Nachschulung und einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen?

     

    Danke euch für eure Antworten. :fool: *besonderszugast225schiel* :blush:

  12. Allgemeine Frage mal:

     

    Es ergeht ein Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit an eine GmbH als Halterin des Fahrzeugs.

     

    Kann sich die GmbH als juristische Person auch auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen?

     

    Wars schon ... danke. :vogelzeig:

  13. @Spacey

     

    Schau mal hier rein: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...amp;hl=schweden

     

    Kurzfassung: Nach dem Schreiben kommt nichts mehr. Einfach ignorieren und wegschmeißen, da offenbar reine Abzocke. Die versuchen halt einfach auf gut Glück, ein paar Leute einzuschüchtern (und das wohl recht erfolgreich, so lange, wie das jetzt schon kursiert). Und selbst wenn sich die Verkehrsabkommen mal ändern sollten zwischen Schweden und Deutschland, es handelt sich hier ja wie gesagt um eine zivilrechtliche Angelegenheit, wie sie immer so schön betonen. Na dann isses ja gut, wenns nix mittem Verkehr zutun hat, denn beim Zivilrecht gibts bestimmt so schnell keine neuen Abkommen. :P

     

    Ich mach dann mal hier zu, weitere Fragen bitte im vorhandenen Strang zum Thema klären.

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