Die Zentrale Bußgeldstelle Speyer RLP macht immer laut Empfangsbestätigungsschreiben, eine Mitteilung an die Örtliche Polizei und Führerscheinstelle.
Habe mein Führerschein per Post (Einschreiben) Abgeschickt, konnte dadurch sehen wann er da ankam das war der 17.07.2019. wurde aber erst am 22.07.2019 ans Fahreignungsregister gemeldet.
Wenn man es aber bei der Polizei direkt abgibt wird es direkt an FAER gemeldet.
Ob das die Staatsanwaltschaft auch bei ein Fahrverbot wegen OWI durch Urteil macht frage ich mich aber auch ?