Jump to content

Busty

Member
  • Content Count

    6
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Busty

  • Rank
    Anfänger
  1. in Friesland gibt es diese Straßen mit 70.........naja sei es wie es sein.......wir warten ab. Ich ruf unseren Dorfsheriff mal heute abned an und frag was er will......
  2. Es ist inner 70 er gewesen aufm Land mit breiter gerader Straße. Die Trecker fahren dort extra weit rechts (Standstreifen), damit überholt werden kann. Inner 30er u. 50er würde mir so etwas verantwortungsloses nicht passieren. Hab selbst 2 kleine Kinder. Hab zwischenzeitlich mal beim ADAC angerufen. Die haben mir Eure Aussagen bestätigt. Die RA-Hotline, geb ich zu, scheint wirklich mist zu sein..... :-(
  3. Darf ich kurz fragen woher ihr eurer Erfahrung nimmt? Ich habe viel gegoogelt und auch den ra befragt. Und ich lese bzw, höre, dass wenn der anhöhrungsbogen bis jetzt nicht an mich zugestellt worden ist. Ich noch eine Chance habe auf die Verjährung zu hoffen. Ihr seht es aber anders. Warum? Ich weiß das ich zu schnell gewesen bin. Das ist nicht meine Art. Habe 0 pkt. Und warum ich geblitzt wurde sind persönliche Gründe, die hier nicht zu suchen haben. Ich hätte kein Problem damit meinen Lappen abzugeben, wenn ich nicht beruflich darauf angewiesen wäre.....😔😔😔b
  4. Mhhhh, also ich bin Rechtsschutz versichert und habe heute mal bei der Hotline angerufen. Dort wurde mir gesagt, solange mir der Anhörungungsbogen bzw. Bußgeldbescheid noch nicht zugestellt wurde, bin ich noch gut dabei. Der Jung von der Polizei ( dorfcop) ist laut Aussage meiner Freundin richtig nervös geworden, weil er mich unbedingt "persönlich" sprechen wollte und sie gesagt hat, das ich beruflich viel unterwegs bin. Er will mich unbedingt sehen. Hab darauf Hunden ra gefragt, warum er so heiß auf mich ist. Der meinte..."naja, sobald er seine eingesehen hat und vergleichen konnte und festst
  5. aber ich hab ja noch keinen Bußgeldbescheid erhalten. Lese immer von "bis Bußgeldbescheid eingetroffen ist"....... "Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit beträgt drei Monate. Nach dieser Frist können Sie in der Regel nicht mehr von der zuständigen Behörde für die Tat belangt werden. Während jedoch die Frist durch die Versendung eines Anhörungsbogens aussetzt und von neuem beginnt, wird diese bei einem Zeugenfragebogen nicht unterbrochen und läuft ab Zeitpunkt der begangenen Ordnungswidrigkeit fort."
  6. Moin liebe Leute, hoffe Ihr könnt mir weiterhefen. Ich bin am 10.07. innerorts mit 45km/h geblitzt worden. Das Fahrzeug gehört meiner Mutter Am 21.07. hat sie einene "Zeugenfragebogen" erhalten Sie hat darauf am 15.08. reagiert, weil Sie im Urlaub gewesen ist und hat die Aussage verweigert. Im Bogen steh das sie 1 Woche zum Antworten zeit hat. Heute Stand dann die Polizei bei Meiner Freundin vor der Tür, wo ich auch gemeledt bin und hat nach mir verlangt. Ihr wurde keine Foto von mir gezeigt und gefragt, ob ich das bin. es wurde lediglich gebten das ich mich bis Fr. bei Ihm melde. Am Sa. ist
×
×
  • Create New...