Jump to content

happyred

Member
  • Content Count

    3
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About happyred

  • Rank
    Anfänger
  1. Naja, was für Möglichkeiten bleiben also? Eine Falschaussage kann ich nicht tätigen. Nur vermuten wer noch Zugriff auf das Auto gehabt haben könnte, was ja gar keien Falschaussage ist, egal wen ich da benenne. Alternativ riet ein Anwalt dazu zu schreiben: "Ich weiß es nicht." Dann würden allerdings Ermittlungsarbeiten statt finden. Prinzipiell dürfen alle meine Freunde das Fahrzeug bewegen. Ist ja nicht verboten.
  2. Hallo Zusammen! Erstmal danke. Deswegen nur der hinweis, dass sie es nutzen kann. Ob Sie es getan hat: Wer weiß Ja, das sollte es heißen. Anderen Threads konnte ich entnehmen, dass es "schlau" wäre die SB zu "füttern" und den Verdacht von der eigentlichen Person abzulenken, damit zu unter gar keinen Umständen einen AB bekommt. Die Verfährung läuft ja solange sie nicht direkt angeschrieben wurde. Selbst der Bußgeldbescheid an meiner Mutter würde diese ja nicht unterbrechen, da sie ja gar nichts gemacht hat. Gibt es denn Tipps was alternativ zu tun wäre? Sollte ich direkt e
  3. Hallo! Ich habe mich nun einmal lange eingelesen, aber daraus keine Handlungsschlüsse ziehen können. Ich mach's mal kurz. Freundin am 20.07.15 Rotlichtverstoß (mehr als 1 Sek.). Auto auf mich zugelassen. ZFB Datum 26.08.2015 (Erhalten 27.08.2015) Angepeilt wird: Verjährung (12.10.) Mein "Plan" wäre ersten ZFB ignorieren. Erinnerung mit "Brauche ein besseres Foto" beantworten. Den letzten mit Aussageverweigerung (Da mein PKW auch meiner Mutter "zur verfügung steht"). Freundin und ich sind an einem Wohnort gemeldet. DIe letzte Aussageverweigerung würde den Verdacht aber auf Famil
×
×
  • Create New...