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Reinersct

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  1. Hallo liebes Forum, folgender Sachverhalt: Ich wurde innerhalb geschloßener Ortschaften bei erlaubten 50, mit 74 km/h geblitzt (nach Toleranzabzug). Mir droht somit 1 Punkt. Nun kam am 04.09 der Anhörungsbogen mit Bild. Wie stehen die Chancen, wenn ich: 1) Auf Anhörungsbogen reagiere und einen Bekannten aus Österreich angebe, der zum Zeitpunkt gefahren ist? 2) Auf Anhörungsbogen reagiere und einen frei erfundenen Namen in einem anderen Land, z.B. Österreich angebe? 3) Den Anhörungsbogen ignorieren, und dann widerspruch einlegen, damit 3 Monate vll ins Land gehen? An die Moralapostel:
  2. 23 km/h. 80 € und 1 Punkt. Mein Beitrag wurde vor deiner Antwort editiert. Schau mal auf deine und meine Uhrzeiten im Zitat-.
  3. @zorro69 Ob das geklappt hätte, zu mal der Halter weiblich ist und der Fahrer männlich. Daher kam auch als 1. ein Zeugenfragebogen, das den Halter defintiv als Fahrer ausschließt. Doch da gibt es etwas. rth, on 27 Apr 2015 - 20:18, said: Sobald der Einspruch zu Gericht ziehst du ihn zurück und zahlst. Wenn du es rechtzeitig erledigst kostet es nichts mehr. andicorsa, on 14 Mai 2015 - 10:06, said:Bei Einspruchrücknahme wirds rechtskräftig. Wenn man "rechtzeitig" (vor Eingang Akte bei Gericht - früher wars vor Termin) zurückzieht kostet es immer noch nichts. Will man mehr Zeit schinde
  4. Wie hätte man auf den ZFB richtig reagieren sollen? Und lohnt sich noch ein Einspruch einzulegen auf den AHB? Alternativ wird ein Anwalt beauftragt, der das ganze noch irgendwie retten soll.
  5. Das mag ja richtig sein, aber sie müssen mir dafür einen Anhörungsbogen schicken, mit der Beschreibung, das es dem Fahrer zur Last gelegt worden ist. Und der Fahrer hat diesen Brief "niemals" bekommen. Also weiß er auch nichts davon. Wie beweisen sie mir nun den Erhalt des Anhörungsbogens ohne Einschreiben Rückschein. Und wie hätten sie deiner Meinung nach richtig reagieren sollen?
  6. Guten Tag, Fall: Am fünten März auf BAB geblitzt (Fahrer, nicht Halter) Mitte April kam der Zeugenfragebogen dem Halter zu. Nicht darauf geantwortet. Fahrer bekam heute Brief "Anhörung im Bußgeldverfahren" (0,62 Cent Standard Brief ). Kein Einschreiben! Nun, in 2 Tagen verjährt es offiziell. Da Bußgeldstelle den Brief nicht per Einschreiben gesendet hat, kam der Brief "offiziell" niemals an. Daher kann die Bußgeldstelle auch nicht beweisen, das die Verjährung gehemmt wurde. Was ratet ihr dem Fahrer für die restlichen Tage bis zur Verjährung?
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