Es ging mir hier bei diesem Beispiel speziell darum, ob die o.g. Urteile die eine Überführungsfahrt betreffen, die als Nebenzweck auch gleichzeitig Ladung erlauben, das auch auf eine Probefahrt anwendbar ist. Siehe : "Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150)."