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lkss

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  1. Es ging mir hier bei diesem Beispiel speziell darum, ob die o.g. Urteile die eine Überführungsfahrt betreffen, die als Nebenzweck auch gleichzeitig Ladung erlauben, das auch auf eine Probefahrt anwendbar ist. Siehe : "Überführungsfahrten dienen der Verbringung des Fz. an einen anderen Ort. Auch mit ihnen darf ein weiterer Zweck (Personen- oder Güterbeförderung) verbunden werden (OLG Celle in VRS 67, 65), wenn die Überführung Hauptzweck der Fahrt bleibt (OLG Zweibrücken in VRS 49, 150)."
  2. Leider nicht ganz. 1. Offen bleibt weiterhin, ob eine Güterbeförderung mit "rot" nur bei Überführungsfahrten erlaubt ist, oder auch wenn der Hauptzweck der Fahrt eine Probefahrt ist. Beispiel: Ein Autohändler macht mit einem Sprinter eine Probefahrt und da es so praktisch ist, packt er gleichzeitig Möbel für seinen privaten Umzug mit hinein und führt demzufolge auch die Probefahrt an seinen neuen Wohnort durch.. Bei einer Kontrolle gibt er an, Hauptzweck sei die Probefahrt.... 2. Offen ist auch noch die Frage, ob man an ein mit "rot" fahrendes Zugfahrzeug auch einen normal zugelassenen Anh
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