Hallo zusammen, wegen einer Verständnisfrage wende ich mich hilfesuchend an das Forum: Dass es zu Zeichen 267 eine mögliche Ausnahmeregelung "Radfahrer frei" gibt, ergibt sich sowohl aus der StVO als auch den VwV-StVO. Meine Frage ist, ob auch eine Ausnahme "LKW frei" per Zusatzzeichen 1024-12 rechtsgültig angeordnet werden kann. Danke. Gruß rechtsverdreherin