"Ebenfalls zum 1. Januar 2015 tritt die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel in Kraft. Damit wird die die Pflicht zur Umkennzeich- nung von Fahrzeugen bei Umzug innerhalb Deutschlands aufgehoben. Der Halter hat dann der für den neuen Wohnsitz/Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, dass das bisherige Kenn- zeichen weitergeführt werden soll, anderenfalls hat er ein Kennzeichen des neuen Verwaltungsbezirks etc. zu beantragen." Da ich mit meiner Zulassuntgsstelle sehr unzufrieden bin (man bekommt keine kurzen Kennzeichen, auch wenn der Platz nicht ausr