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juschi

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Posts posted by juschi

  1. Der Aufbau ähnlich dem?

    https://www.blitzer-sachsen.de/blitzer-in-der-umgebung/gersdorf-z/hofgraben-27/

     

    Wie schon genannt, typischer Eso-Aufbau. Wird auch regelmäßig gemacht. Warum sollte man sonst ein Messgerät mit zwei (bei der Eso 3.0 optional sogar mit 3 Kameras) kaufen, wenn man nicht beide Richtungen zeitgleich überwachen möchte.

    Bisher habe ich noch nie Post bekommen, wenn ich mit dem Motorrad geblitzt wurde, ist jetzt das erste mal. Das scheint in BW also nicht sehr üblich zu sein, diese von Hinten Kamera.

  2. Das ist eigentlich ein eso-typischer Aufbau. Hast du noch mal angehalten, und die Anlage bzw. den Aufbau näher angesehen? Normalerweise gibt's dann auch noch einen Blitz durch die Seitenscheibe, für das Frontfoto, der wird von vielen (und auch den nachfolgenden Fahrern) nicht wahrgenommen.

    Ich wurde von vorne geblitzt und bin dann aus Neugier umgedreht und nochmal langsam dran vorbeigefahren. Beim zweiten Durchfahren habe ich dann den Zusätzlichen Kasten in Fahrtrichtung gesehen. Dieser sah aus wie das rot eingekreiste.

    https://i.ibb.co/PGKv2d5/Unbenannt.png

    Der größeren Kasten rechts daneben mit dem Gitter davor dabeben habe ich in Fahrtrichtung nicht gesehen, den gabs nur entgegen der Fahrtrichtung.

  3. Vor Kurzem habe ich zum ersten mal in meinem Leben eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung erlebt, bei der die selbe Fahrspur von von vorne und von hinten geblitzt wurde. Dass es die selbe Fahrspurt war, weiß ich, weil ich ein 10 EUR Ticket auf dem Mopped bekommen habe und ein Bild meines Kennzeichens dabei war. In Fahrtrichtung gab es nur eine Kamera in einem kleinen Kasten (1 Loch), keinen Rotblitzer, den gab es nur entgegen der Fahrtrichtung (2 Löcher).

    Ist das etwas Neues? Falls es nichts neues ist, warum wird das so selten eingesetzt? Ist das teuer oder aufwndig? Breitet sich diese Messmethode gerade aus? Hat das jemand schon persönlich erlebt? Gesehen habe ich es im Landkreis Tübingen.

  4. Ach, Juschi, ich verstehe ja, dass das Fahren auf zwei Rädern ungemein spannend ist und Freude bereitet. Aber nach dem ersten Vorfall wäre doch genügend Besinnungszeit gewesen, mal den Gashahn nicht so weit auf zu drehen.

    Verzeihung, aber in jungen Jahren hatte ich mit Moped einen schweren Auffahrunfall, den ich nur knapp überlebt habe. Und habe danach nur noch sporadisch teilgenommen. Und heute überhaupt nicht mehr, das Alter setzt einfach Grenzen. Ich kenne viele junge, kühne Fahrer. Aber ich kenne keine alten, kühnen Fahrer.

    Belehrungsmodus aus.

    Ach Zöllner, dann bist du einfach gemessen an deinen Fähigkeiten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wenn das so schlimm bei dir geendet ist.

    Ich bin jetzt über 120.000 Kilometern ganzjährig Mopped gefahren - und das Um-, Unfall- und Punktefrei.

    Abgesehen davon bist du nicht mein Richter. Das hier ist das Radarforum. Ich gehe auch nicht in die nächste JVA, um dort den Häftlingen moralische Predigten über ihre Taten zu erteilen.

     

    Meine Gedanken zu meinem Fahrverhalten werde ich mir schon machen, dafür sorgt das Fahrverbot. Das ist aber schlichtweg nicht dein Bier.

     

     

    Zu dem Thema Addition der Fahrverbote habe ich die Antwort selbst recherchieren können. Es ist nicht zulässig, der BGB insofern korrekt:

     

    https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4387.php

     

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwei-selbststaendige-regelfahrverbote-koennen-nicht-schlicht-addiert-werden_070616.html

    • Like 1
  5. Habe jetzt einen BGB erhalten. 41 Km/h zu schnell nach Abzug. Anstatt 160 EUR wurde das Bußgld auf 220 EUR erhöht. Warum gerade 60 EUR? Ist die genaue Erhöhung Ermessensentscheidung der Behörde?

    Komischerweise habe ich auch nur einen Monat Fahrverbot erhalten anstatt zwei, so wie ich das nachgelesen hatte (siehe oben).

     

    Zusatzfrage: Weiß jemand, seit welchem Jahr diese Wiederholungstäter-Regel ("Beharrliche Pflichtverletzung" - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bzw. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung) existiert?

  6. Fahrverbote werden nicht addiert. Wenn es letztes Mal keins gab, gibt es jetzt „nur“ das Regelfahrverbot.

    hier steht:

     

    "Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert."

     

    bzw. hier:

     

    "Das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn der Bußgeldkatalog für den jeweiligen Verkehrsverstoß bereits ein Fahrverbot vorsieht. Ein Beispiel: Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts nach Abzug der Toleranzgrenze um 31 km/h überschritten, müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ist dies der zweite Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 26 km/h innerhalb eines Jahres, verlängert sich das Fahrverbot auf zwei Monate."

  7. Zu 3)

     

    Wie lang war denn die Messstrecke?

    es ist heute erst passiert. Einen BGB habe ich logischerweise noch nicht. Alles was ich weiß, habe ich im ersten Beitrag geschrieben. Es standen 171 Km/h auf dem Bildschirm, aber das scheint die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges gewesen zu sein. Mir wurde gesagt: Es wird jetzt irgendetwas nachträglich gemessen oder berechnet, um einen Durschnittswert zu bilden. Und davon würden dann noch Toleranzen abgehen. Vor ort konnte mir daher nichts konkretes gesagt werden.

     

    An diejenigen, die sich mit dieser Messmethode auskennen. Inwiefern hat die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges eine Bedeutung für die später auszurechnende Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges? Kann das Ergebnis dieser Berechnung höher sein als die höchste Geschwindigkeit, die das verfolgende Fahrzeug während dieser Messung gefahren ist? Wenn die Voraussetzung ist, dass zwischen Messbeginn und Messende der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht kleiner werden darf, dann kann das Ergebnis der Berechnung doch von der Logik her nicht höher ausfallen als die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges. Die tatsächliche Geschwindigkeit muss also zwingend niedriger sein - unter Einhaltung der Regelung, dass sich die Distanz nicht vergrößern darf.

  8. Zu 1) Ja.

    Zu 2) Keine außer den normalen 3% wenn es ein Provida-Fahrzeug war...

     

    Wann genau (Rechtskraft) war die letzte Überschreitung?

    Dezember 2019.

    zu 2: Hier ist von 5 Prozent die Rede

    https://www.bussgeldkatalog.de/provida-vidista/

    oder hier

    https://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System

    oder hier

    https://verkehrslexikon.de/ModuleGS/GSPolicePilot.php#50

     

    Wenn der Spitzenwert des Fahrzeuges 171 Km/h waren und 5% abgehen wären das 8,55 Km/h. Blieben noch 2,45 Km/h zu viel übrig. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein errechneter Durschnittswert so hoch ist wie der Spitzenwert des Fahrzeuges, das nachgefahren ist? Kann ein errechneter Durchschnittswert auch höher sein als die maximale Geschwindigkeit des hinterherfahrenden Fahrzeuges?

  9. Mir ist heute die Polizei mit Kamera im PKW hinter mir (Motorrad) auf der BAB hinterhergefahren. Mir wurde nach dem Anhalten gesagt, dass sie eine Spitzengeschwindigkeit von 171 Km/H bei zulässigen 120 Km/h festgestellt haben. Es müsse aber erst noch ein Durschnittswert über Punkt A und Punkt B errechnet werden, was später passieren würde. Die vorzuwerfende Geschwindigkeit würde also geringer ausfallen, um wie viel geringer, könnten sie aber noch nicht sagen. Dann haben sie mit dem Zollstock die Höhe meines Topcases am Mopped vermessen.

     

    Fragen:

    1) Ist das normal, dass diese Videowägen nicht sofort feststellen können, wie schnell das vorausfahrende Fahrzeug ist?

    2) Welche Abzüge gibt es generell noch zu den 171 Km/h, die auf dem Display standen? Mir wurde noch gesagt, dass es Abzüge geben würde, wie hoch die waren, weiß ich aber nicht mehr. Ich nehme an die 171 Km/h war die Geschwindigkeit des Messfahrzeuges.

     

    Zusatzfrage: Ich wurde innerhalb der letzten 24 Monate bereits einmal mit mehr als 26 Km/h außerorts gemessen. Ich gehe daher davon aus, dass zu einem ggf. zu verhängenden Monat Fahrverbot ein weiterer dazukommt wegen Wiederholungstäter, also den 26 Km/h zu viel damals. Frage: Kann ich mir den Start dieser zwei drohenden Monate frei aussuchen oder geht das nicht mehr? Ich hatte noch nie in meinem Leben ein Fahrverbot.

  10. Ich habe mein Motorrad innerhalb des (großen) Geländes einer Uniklinik in Baden-Württemberg falsch geparkt. Das Gelände ist mit Schranken abgesperrt, insofern nicht frei zugänglich. Heute fand ich einen Zettel an meinem Motorrad, dass ich "außerhalb der gekennzeichneten Parkfläche" "auf dem Gehweg mit Behinderung" geparkt hätte. Mein Kennzeichen würde an das Ordnungsamt weitergeleitet werden und der Sachverhalt zur Anzeige gebracht.

     

    Unabhängig davon, ob der Vorwurf im Konkreten zutrifft, kann so etwas mit Punkten und einem Bußgeld von der Stadtverwaltung geahndet werden?

     

    strafzettel.jpg

  11. Ich bin heute an einem Blitzer auf der B27 Höhe Waldorfhässlach vorbeigefahren. Es handelt sich um eine schwarze Säule hinter einem Brückenpfeiler. Mehr kann ich leider nicht sagen, auch auf Blitzer.de gibt es keine weiteren technischen Daten bezüglich des Modelles etc. Ich war definitiv zu schnell, konnte jedoch keinen Blitz wahrnehmen. Ein Bekannter meinte, dass er dort auch schon einemal von diesem Blitzer geblitzt worden ist und er sah auch kein rotes Blitzlicht oder Ähnliches. Kann es sein, dass es sich um ein Modell handelt, das keinen roten Blitz mehr verwendet?

     

    https://www.scdb.info/de/karte/115103

  12. Person A erhält aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anhörungsbogen. A ist Halter des Fahrzeuges und trägt sich selbst als Fahrer ein. Bußgeldbehörde schickt ihm daraufhin jedoch keinen BGB, sondern zweifelt daran, dass er der Fahrer ist, da sein Geburtsjahr und Bild des Fahrers der Behörde zweifelhaft erscheinen. A macht telefonisch ggü. der Behörde die Angabe, dass er fünf Söhne habe und nicht wisse, wer gefahren sei. Daraufhin kommt der Polizeiliche Ermittlungsdienst bei ihm vorbei (6 Wochen her) und erklärt ihm, dass nicht mehr gegen ihn ermittelt würde, fragt nochmal ob er Angaben zu dem Fahrer machen könne. A wiederholt, dass er dazu keine Angaben machen könne. Der Ermittlungsdienst behauptet, dass man wisse inzwischen auch ohne seine Hilfe, wer der Fahrer gewesen sei.

     

    Tattag: 22.07.2019

     

    Der tatsächliche Fahrer B hat bis heute keinen Anhörungsbogen oder etwas sonstiges zu dieser Angelegenheit von einer Behörde erhalten.

     

    Frage: Wann verjährt die Angelegenheit für B?

  13.  

    Immer wieder schön zu sehen, wo und bei wem der Staat gnadelos das knallharte Programm durchzieht und wo nicht.

    Stimmt, deshalb ist die Erfolgsversprechende Strategie, Verkehrsverstösse in die Verjährung zu treiben, bei vielen Volkssport. Es klappt ja auch oft genug.

     

     

    Vielleicht, aber nur vielleicht, wäre es eine sachgerechte Strategie zu priorisieren. Zuerst werden alle Kapitalverbrechen verfolgt. Wenn dann Zeit über ist, kümmert man sich um die restlichen Straftaten, gestaffelt nach Schwere. Und falls man dann immernoch Personal übrig hat, dann kümmert man sich um vergleichsweise belanglose Ordnungswidrigkeiten.

    Anscheinend wird oft anders priorisiert. Nach dem Schema: Bei wem ist am wenigsten Widerstand zu erwarten.

    So habe ich in meinen Unterlagen eine schriftliche Ladung zum Haftantritt abgeheftet - mit allen Informationen rund um die Haft, Ansprechpartnern, Formularen etc.

    Wegen eines 15 EUR Parkverstoßes. Das hatte ich durchgezogen weil ich wissen wollte, ob es wirklich so ist, wie ich vermute. Und ich behielt recht.

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