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whynot

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  1. Wenn man die Rolle des Messbeamten ausschließlich auf die Auswertung reduziert, stimme ich Dir zu. Dann dürfte in der Tat keine Messwertverfälschung entstehen. Ich ging aber davon aus, dass sein Aufgabenspektrum weiter zu ziehen ist. Unter dieser Prämisse kann eine Messwertverfälschung m.E. dadurch entstehen, dass beim Betrieb der Anlage die Gebrauchsanweisung z.B. in puncto fachgerechte Einstellung o.ä. nicht beachtet wird. Dies wiederum kann auf die Schulungsdefizite zurückzuführen sein. Andererseits ist nicht auszuschließen, dass die Einstellung der Rotlichtüberwachungsanlage von anderen
  2. Ich dachte, jede Abweichung vom standartisierten Messverfahren bewirkt Zubilligung höhere Toleranzwerte. Sollte das Messergebnis trotz der Schulungsdefizite nach Auffassung des Amtsrichters verwertbar sein, sollten diese Defizite angemessen ausgeglichen werden.
  3. Das Gericht wird dann wohl konkret überprüfen müssen, ob das Messergebnis korrekt ist und zum Fahrzeug zugeordnet werden kann, ich denke mit Hilfe eines Sachverständigen für Messtechnik. Eine höhere Toleranz wäre bei einer Abweichung vom standartisierten Messverfahren auch geboten.
  4. Weder - noch, nämlich eine allg. Schulung für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, der andere Nachweis bescheinigte eine Schulung, wenn ich mich nicht irre, für Poliscan speed. Themen der Schulungen sprechen dafür, dass Rotlichtverstöße offenbar nicht behandelt wurden.
  5. Danke. Ein Schulungsnachweis war da, allerdings für Geschwindigkeitsmessungen, was für den hier behandelten Fall (Rotlichtverstoß) nicht zutrifft.
  6. Hallo rth. Denjenigen, der die einstellt und Messergebnisse auswertet. Ganz ausschließen lässt sich der Schulungbedarf nicht.
  7. Es war eine Vitronic Poliscan F1 HP, das sind wohl diese säulenförmigen Anlagen mit zahlreichen Mini-Kameras, die vor allem in größeren Städten immer öfter anzutreffen sind. Es ist zwar ein anderes Modell, aber dürfte ähnlich aussehen: http://www.vitronic.de/de/verkehrstechnik/anwendungen/verkehrsueberwachung/rotlichtueberwachung/poliscan-redlight.html
  8. Das ist auch die Frage. Die Antwort steht sicherlich in der mir nicht vorliegenden Gebrauchsanweisung. Aber vielleicht weiß das jemand.
  9. Hallo! Es geht um eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachunganlage. Dazu habe ich leider keine Infos im Internet gefunden. Mir liegt eine Kopie der Owi-Akte vor. Gebrauchsanweisung ist wohl nicht Bestandteil der Akte, so dass sie auch nicht dabei war. Dort steht aber, ob und wie oft es für den Messbeamten Schulungen bedarf. Ganz sicher ist, dass die Messbeamten für die Geschwindigkeitsüberwachung geschult werden müssen. Wie sieht es mit der Schulungspflicht der Messbeamten für Rotlichtüberwachungsanlagen? Danke
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