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DMK87

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  1. HI, wäre toll, wenn jemand, der sich damit auskennt, kurz Bescheid geben würde. Wäre echt doof, wenn ich mir noch Mahngebühren einfangen würde... Beste Grüsse, DMK
  2. Hi nochmal, kurze Rückfrage: im ersten Schreiben, dass ich erhalten habe hiess es ich sei verpflichtet falsche Angaben zu korrigieren und ich hätte das Recht mich zu dem Vorfall zu äusern. Da alle Angaben stimmten und ich nichts zu sagen hatte, habe ich nicht reagiert. Jetzt habe ich gestern ein weiteres Schreiben bekommen, in dem ich nochmal zu genau der selben Korrektur von Angaben (unter Androhung von Strafe) angehalten wurde. Auch hier stimmen mein Name, Geburtsdatum usw. Sollte ich reagieren? In dem 2. Schreiben von gestern wirkt es so als wollten die was von mir wissen.... Am Rand
  3. Hi, zunächst mal danke für die Antworten. @Zorro: Nein, ich habe keinen Wohnsitz mehr in DE. @Heintz: Was meinst du denn mit FV gilt nur auf deutschem Boden? Kann ich dann für eine gewisse Zeit nur in Deutschland nicht mehr fahren? Wie soll man das denn kontrollieren können? Und die Geschwindigkeitsübertretung als Ganze anzufechten bringt eher nix, oder? Ich fahre zwar normalwerweise nicht mehr als 10-15 km/h zu schnell, aber das kann ja mal passieren. Grade da bei Karlsruhe ist es ja dreispurig... von daher habe ich an sich keinen Zweifel an der Richtigkeit der Messung..... Beste Gr
  4. Hallo liebes Forum, ich habe mich eben an der Suchfunktion versucht und einen ähnlichen, aber doch nicht gleichen Fall gefunden, deswegen würde ich gerne nachfragen. Ich bin vor einigen Tagen mit 162 in einer 120 auf der A5 bei Karlsruhe geblitzt worden. Nun soll ich zu dem Vorgang Stellung nehmen. Laut Internet kommen da 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 140€ auf mich zu. ABER: Ich habe einen Schweizer Führerschein. Was bedeutet das? Die 140€ wäre ich bereit zu zahlen (habe das Delikt ja begangen), aber was passiert mit den Punkten und dem Fahrverbot? Das kann der deutsche Staat ja nicht
  5. kann ich denn was gewinnen, wenn ich hingehe? Wie beschrieben...bei der einen Kreuzung war die Fußgängerampel grün, es gibt keinen Fahrradweg und ich bin nur Schrittgeschwindigkeit gefahren, weil ich ja erst auf den Bordstein hoch und dann wieder runter musste... Nach meinem persönlichen Empfinden ist das zwar klar über rot gefahren, aber vielleicht gibt es da ja Spielraum? edit: Und ah ja...vielen Dank fürs Willkommenheißen!
  6. Hallo, war eben mit dem Rad auf dem Weg zu einer Klausur und hab dabei 2 rote Ampeln überfahren. Eine war ein Fußgängerüberweg, bei dem die Fußgänger schon lange auf der anderen Seite waren (aber sie war noch rot, als ich rübergefehren bin) und einmal bin ich kurz vorher auf den Bordstein gefahren, um die grüne Fußgängerampel zu nutzen, die Autoampel war aber rot. Da ich auf dem Weg zur Klausur war haben die beiden Beamten nur meine Personalien aufgenommen. Ich sollte mich dann danach auf dem Polizeipräsidium melden. Jetzt ist die Klausur aber ausgefallen und ich habe noch 2 Stunden Zeit.
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