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Henriette

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  1. Richtig, es wird nur behauptet, um ein paar Tage bis zur Verjährung zur überbrücken.
  2. Welche der Nummern im § 33 OWiG soll das denn sein? Auch wenn die Anhörung nie ankommt, weil die Adresse "falsch" ist?
  3. Danke für das willkommen. Habe hier schon lange bei Euch mitgelesen... Leider waren Eure beiden Antworten etwas widersprüchlich...
  4. Hallo! Angenommen, A und B wohnen gemeinsam in einer 2er-WG. Irgendwann rechnet A damit, einen Anhörungsbogen (nicht Zeugenfragebogen) wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zu erhalten, begangen mit einem Wagen, dessen Halter A nicht ist (B auch nicht, sondern ein Dritter, der ganz woanders wohnt). Als dieser Brief vermeintlich eintrudelt (kurz vor der Verjährung), öffnet er ihn nicht, sondern bittet B, mit dem verschlossenen Brief zur Post zu gehen und ihn als unzustellbar zurückzusenden ("wohnt hier nicht mehr"). Könnte diese Strategie Aussicht auf Erfolg haben, um die Verjährungsschw
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