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drikx

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  1. Gut, dann habe keinen ZFB bekommen, sondern nur ein 'Antwortbogen Anhörung im Bußgeldverfahren' und nur mal so, ihr seid ein tolles Forum! Vielen Dank für diese unglaublich schnelle Reaktionszeit!
  2. so ich bin schon ein bißchen schlauer geworden, ZFB steht wohl für Zeugenfragebogen. Ich glaube, den habe ich bekommen. Eine letzte Frage habe ich aber noch. Wenn ich jetzt nichts unternehmen würde, also auch nicht angeben würde dass meine Frau am Steuer saß (welches ja durch das Foto offensichtlich dokumentiert wurde) dann bekomme ich das ganze wohl aufgebrummt, oder? Ich meine das wäre dann doch rechtens. Zumal ich auch nicht so sehr auf das Auto angewiesen bin wie sie
  3. ok danke, ich werde mich dann mal schlau lesen. Leider kann ich über die Suche aber nicht herausfinden was du mit ZFB meinst.
  4. Oh ha. Das ist ja mal ein bunter Strauß an Strafmaßnahmen @QTreiberin: Du hast Recht, gegen die Anhörung kann man keinen Einspruch einlegen. Es ist aber möglich die 'Ordnungswidrigkeit' nicht zuzugeben und das mit einer Begründung zu versehen. Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht ?
  5. danke, das hört sich nachvollziehbar an. Was könnte man denn in den Einspruch reinschreiben? Bzw. was kostet einen der Spaß, wenn dieser abgelehnt wird (Punkte, Fahrverbot, Bußgeld etc.?)
  6. Auf dem Foto ist in der Tat meine Frau zu sehen die meines Erachtens auf die Ampel schaut. Die Schreibweise allerdings in der die Rotzeit angegeben wurde sind wie oben beschrieben 063.32s Für mich liest sich das eher wie 63 Sekunden und 32 zehntel... Kann das sein ?
  7. Hallo liebe Radarforum Community, heute kam mir eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ins Haus geflattert, bei der mir vorgeworfen wird, dass ich das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet habe, bei der die Rotphase länger als eine Sekunde dauerte. Das kuriose an der ganzen Geschichte ist, dass ich mich erstens (trotz schönem Foto) nicht daran erinnere und die vorwerfbare Rotzeit mit 063.32s angegeben ist Ich habe leider wenig Erfahrung in solchen Sachen, aber das ganze kann ja nicht mit rechten Dingen zugehen. Was kann ich hier am besten als Begründung im Widerspruchsschreiben ang
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