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wolle63

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  1. Du hast sicher recht. Wenn Du also das nächste Mal an einen Polizisten gerätst, der Dir eine Anweisung erteilt, die Du für unsinnig hältst..... Nicht pauschalieren und ablenken!Ich habe nicht vor, irgend eine Anweisung von Polizisten zu ignorieren und ich warte immer noch auf Deinen Nachweis der Rechtmäßigkeit der Anweisung. Oder muss ich davon ausgehen, dass Du das, was Du von allen anderen Usern forderst, einfach nicht liefern kannst?! Grüße Wolle
  2. Hi, man darf dort "schneller fahren als auf dem Hauptfahrstreifen". Wenn dort erlaubt sind und die Fahrzeuge fahren das auch, dann darf man (zum Zwecke des Einfädelns) schneller fahren. Grüße Wolle
  3. @Biber: Ich weiß nicht in welcher Fahrschule Du gewesen bist, aber ich habe in der Fahrschule nicht gelernt, dass ich unsinnige Anweisungen (von Polizisten) befolgen muss. Das hier war eine unsinnige Anweisung, die von keinem der verlinkten Paragraphen, Urteile undwasweissich gedeckt ist (wie ich jetzt weiß). Den gegenteiligen BEWEIS bist Du ja immer noch schuldig.... Du forderst doch auch für jede Aussage Urteile, Paragraphen undundund, also komm, zier Dich nicht so! Grüße Wolle
  4. Hi, trifft also alles nicht zu...... Grüße Wolle
  5. Hi, nein, ein Grund wurde nicht genannt. Es gab nur die Anweisung: "Sie fahren jetzt bitte genau die Strecke zurück, die sie eben gekommen sind!". Und da ich mir nicht wirklich sicher war, ob das wirklich rechtens war (ich bin schließlich nicht @Biber oder @QTreiberin, die sowas offenbar ganz genau wissen), bin ich zurück gefahren. Beim nächsten Mal frage ich und fahre ggf. weiter....... Grüße Wolle
  6. Hi, Das gibt der zitierte § 7a StVO nicht her. Der erlaubt das auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden darf, als auf der Hauptfahrbahn - und das ist ganz was anderes. Wieso? Die Schilder stehen ganz rechts und ganz links, gelten also auch auf der Hauptfahrbahn. Und, was ist das hier anderes als der Auffahrt- und Einfädelungsstreifen? @Biber: "§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen (1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen
  7. Hi, bei vielen neueren Fahrzeugen (beim Hyundai i30 und Ioniq weiß ich es) geht der Tacho im Bereich bis ca. 70km/h (fast) auf den km/h genau. Erst darüber beginnt eine Voreilung. Der Blitzer misst also richtig. Grüße Wolle PS: Ich stelle meine Tempomaten deshalb "nur" noch auf 62 laut Tacho....................
  8. Hi, ich warte noch auf Deine Unterstützung mit der Nennung der Rechtsnorm in der (wie von Dir behauptet) steht, dass diese Anweisung rechtmäßig und zu befolgen war. Weil, wenn es diese Rechtsnorm wirklich gibt, dann kann ich es mir sparen..... Grüße Wolle
  9. Hi, "Zeichen und Weisungen" (bezüglich des Verkehrs) sind zu befolgen. Ich lese da aber nichts von einer zu befolgenden Anweisung "Du fährst hier net lang' weil ich das nicht will!". Weil, einen (verkehrsrechtlichen) Grund, mir die Weiterfahrt zu verbieten und mich wieder durch die (aus Sicherheitsgründen) gesperrte Straße zu schicken, gibt es nicht. Die Ordnungswidrigkeit nebst der Ahndung Selbiger ist beendet und eine Annahme, dass sofort wieder eine OWi begangen wird, liegt nicht vor, im Gegenteil! Außerdem, wenn sie mich da wieder durchschicken, dann nehmen sie eine eventuelle Beschädigu
  10. Hi, Probier es aus. Wenn der Polizist 'richtig' steht, geht es anschließend möglicherweise um versuchten Mord. Wo habe ich was von "überfahren" geschrieben? Grüße Wolle PS: Was macht die Antwort auf die Frage von @Blaulicht?
  11. Hi, gerade (in der Magdeburger Volksstimme) gefunden: "Essen (dpa/tmn) - Ob Motorrad-, Auto- oder Lkw-Fahrer: Auffahrende auf Autobahnen dürfen auf Beschleunigungs- oder Einfädelungsstreifen eine auf den durchgehenden Fahrstreifen geltende Höchstgeschwindigkeit überschreiten, wenn es dem Einfädeln dient. Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit unter Verweis auf die Straßenverkehrsordnung ( Paragraph 7a StVO) hin. Dabei darf auch rechts überholt werden." Grüße Wolle
  12. Hi, was sich die Polizisten dabei denken ist irrelevant. Es gibt für diese Anweisung/Anordnung keine Rechtsgrundlage. Solche "erzieherischen" Maßnahmen sind weder von der StVO als auch von anderen Regeln nicht abgedeckt. Die Frage ist doch, was passiert, wenn ich die Anweisung einfach nicht befolge und weiterfahre?! Dann könnte/würde ich noch eine Strafe (in welcher Höhe eigentlich?) bekommen. Dagegen würde ich dann Widerspruch einlegen (natürlich den Vorgesetzten mit informieren) und die Herren dürften sicherlich ein paar Sätze als Begründung für diese Anordnung schreiben, oder?! Grüße Wo
  13. Hi, das ist ja eine ganz andere Baustelle! Für diese Anweisung gibt es einen Grund. Hier werde ich aber bestraft, weil ich eine gesperrte Straße befahren habe (was ja korrekt ist) und soll diese gesperrte Straße dann auf Anweisung nochmals befahren. Für diese Anordnung gibt es aber keinen Grund...... Zumal die Sperrung mit der Ausrede ähhhh Begründung aufrecht erhalten wird, dass es zu gefährlich wäre, die Strecke zwischenzeitlich freizugeben, weil Autos beschädigt werden könnten. Grüße Wolle
  14. Hi, ja, sie standen hinter der gesperrten Strecke, ich war also komplett durch. Das Problem ist, wenn man die Sperrung beachtet, muss man über 10km Umweg fahren, um zu seinem Ziel kommen, deshalb kommt man (nicht nur ich) auf die Idee, da trotzdem durch zu fahren. Erziehung ist ja gut und schön, aber was passiert (respektive kann passieren), wenn ich die Anweisung zurück zu fahren nicht beachte? Grüße Wolle
  15. Hi, folgender Fall: Ein Stück Straße, ca. 100m, ist wegen Bauarbeiten gesperrt. Außerhalb der Arbeitszeit ist dieses Stück problemlos befahrbar, trotzdem weiterhin gesperrt. Am Ende der Strecke steht die Exekutive und kassiert (zugegeben nicht unberechtigt) 30 Euro für dieses Vergehen. Soweit ok. Nun verlangt man aber von mir, die Strecke (die auch von dieser Seite aus gesperrt ist!) wieder zurück zu fahren. Das ist doch (irgendwie) widersinnig, oder?! Muss ich dieser Aufforderung, gegen die Sperrung, für deren Ignorieren ich gerade bestraft wurde, zu verstoßen, nachkommen? Ich stehe auf dem
  16. Treffer, versenkt! Wenn Du nicht noch eine Straftat begehen willst, dann solltest Du das tunlichst unterlassen! Wie wäre es denn mit ein bissl Lesen hier im Forum?! Grüße Wolle
  17. Hi, also ich lese in den beiden verlinkten (wortgleichen) Berichten nichts relevantes, was nicht auch in dem oberen Artikel steht. Und dass die Pflege der schwerkranken (komisch, für Luxusreisen war sie gesund genug) Ehefrau eine Haftempfindlichkeit begründet, lese ich da ebenfalls nicht. Andererseits, wenn man sieht, welche lächerliche "Strafe" Herr Hoeneß für seine hinterzogenen vielen, vielen Millionen bekommen hat, dann ist diese Strafe hier schon fast wieder überzogen..... Grüße Wolle
  18. Hi, ahhhja, er pflegt also seine "schwerkranke Ehefrau zu Hause", mit der er "Luxusreisen unternommen und ihr teure Kleidung gekauft" hat?! Also wenn das alles Gründe sind, dann bin ich "fahrverbotsempfindlich".... Grüße Wolle
  19. Hi, übrigens, seit Mitte letzter Woche wurden die Geschwindigkeitsbegrenzung und das Überholverbot aufgehoben. Die Anlage scheint ihre Eichung hinter sich zu haben. Grüße Wolle
  20. Hi, es wäre von Vorteil, wenn Du an Stelle von Rudelausrufezeichen am Satzende mal ein paar Kommas an den entsprechenden Stellen setzen würdest, dann wären Deine Texte besser verständlich. Wo habe ich denn geschrieben, dass ich LZB ohne Signale fahren will? *koppkratz* Wenn ich Deine Texte einigermaßen richtig deute, dann reden wir gewaltig aneinander vorbei. Letztendlich ist ECTS Level >=2 auch eine Art LZB. Sie heißt nur anders, funktioniert aber (permanente Überwachung des Zuges und Übertragung von Meldungen in den Führerstand) genauso. Aber egal, wir sind ohnehin weit, weit, weit am e
  21. ICE und Störung WLAN?! Ja neeeee, is klar! Grüße Wolle PS: VDE8 ist also keine L(inienförmige) Z(ug) B(eeinflussung)? Du bist mein Held für heute!
  22. Ok. Am "Stellenwert" der Funkverbindung hat sich auch in den ganzen Jahren nichts geändert..... Grüße Wolle PS: Vielleicht ist ja ein Mod so nett und lagert die betreffenden Beiträge aus?!
  23. Hi, Schnellfahrstrecken sind (zusätzlich) mit Linienförmiger Zugbeeinflussung (im Unterschied zur Punktförmigen Zugbeeinflussung bei den "normalen" Strecken) ausgerüstet. Der Funk ist also in jedem Fall das 3. Standbein. Grüße Wolle PS: Ich habe in meinem früheren Leben meine Brötchen bei der Bahn im Bereich (Zug)-Funk und Zugbeeinflussungsanlagen verdient. Mir brauchst Du also nicht erzählen, was es alles gibt und wie es zusammenhängt.
  24. Das ist nicht ganz richtig. Bei einem Ausfall auch nur eines Signals muss laut Dienstvorschrift zwangsweise auf Sicht gefahren werden.Die Funkverbindung ist generell nur eine zusätzliche Absicherung. Absoluten Vorrang haben die Signale nebst der Zugbeeinflussungseinrichtung(en) . Wenn der Funk gestört sein sollte, dann stellt das KEINE Gefahr für die Passagiere und das Zugpersonal dar. Grüße Wolle
  25. Wieso rückwärts fahren? Der Radfahrer wird (vorwärts) wieder dahin geleitet, wo er her gekommen ist und dann verarztet, färdsch! Grüße Wolle
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