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wolle63

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Posts posted by wolle63

  1. Hi,

     

    Du kannst natürlich den ganzen Bohei mit Anwalt, Akteneinsicht und wasweissich machen und so dafür sorgen, dass sich jemand intensiv mit dem Vorgang beschäftigt. Oder eben den Bruder den AHB ausfüllen lassen, hinschicken, um das vielleicht doch noch so unauffällig und geräuschlos wie möglich über die Bühne zu bringen.

    Deine Entscheidung.....

     

    Grüße

    Wolle

  2. Hi,

     

    Gegenfrage: Mit welcher Begründung sollte denn in diesem Fall überhaupt ein Fahrtenbuch verhängt werden?

    Mehr als den tatsächlichen Fahrer mit Name und Hausnummer zu benennen kann man ja wohl nicht tun?!

    Oder muss man ihn neuerdings persönlich zur Bußgeldstelle schleifen und dort abliefern?

     

    Grüße

    Wolle

  3. Hi,

     

    mir geht es ähnlich wie dem TE.

    Ich kann es auf den Tod nicht ausstehen, wenn die Leute auf der Autobahn so dicht vor mir her fahren, dass ich nicht mehr das Kennzeichen sehen kann. ;)

    Physik ist schließlich was für Anfänger.

     

    Grüße

    Wolle

  4. Hi,

     

    jaaaaaajaaaaa, Autobahn, Baustelle, 80 wen interessiert's; 60 so what?!, Stinkefinger hoch >>Blitz<< mimimimimi, böser Blitzer, hätte da gar nicht stehen dürfen, das Schild habe ich außerdem gar nicht gesehen (komisch, vorhin hat er dem Schild, das er; angeblich; nicht gesehen hat, noch den Stinkefinger gezeigt), ungesetzlich, man muss schließlich vor so einer Baustelle auch nicht mit rechnen, dass die Geschwindigkeit reduziert wird, also werde ich dagegen vorgehen.....

    Frohe Weihnachten!

     

    Grüße

    Wolle

    • Like 1
  5. Hi,

     

    um das nochmal klarzustellen: Es ging/geht hier weder um den Sinn/Unsinn des Durchfahrtsverbotes noch um die Ahndung der Missachtung, sondern "lediglich" um die Anweisung wieder durch die gesperrte Strecke zurück fahren zu sollen/müssen.

    Was hier im RF wieder draus gemacht wird, ist irgendwie faszinierend......

     

    Grüße

    Wolle

    PS: Da meine Frage (für mich) erschöpfend beantwortet wurde, bedanke ich mich und ziehe mich zurück.

  6. Hi,

     

    also der Editor hier gehört, wenn man zitieren will, zu den Top 5 der Sachen, die Verrückte machen!!! :mecker2::koch::explode:

     

    Ich schreibe jetzt dazwischen.

     

    ich gehe jetzt mal nicht auf den ganzen Sermon ein

    Wäre auch eine echte Überraschung gewesen, wenn Du mal auf etwas eingegangen wärest.

     

    Ich bin auf den Sermon nicht eingegangen, der mit meiner Fragestellung nichts zu tun hat(te).

    BTW: Wann gehst Du denn auf die Dir gestellte Frage ein und gedenkst, sie zu beantworten?

     

    jaaaa, Biber, ich habe mit dem Leiter des OA getextet

    Das ist doch prima. Was hast Du ihm denn geschrieben, und was hat er darauf geantwortet?

     

    Gegenfrage: Was hat der Schriftwechsel mit dem Chef des Ordnungsamtes mit meiner Frage (und deren Beantwortung) zu tun? Korrekt: NICHTS!

    Das ist nur einer der Nebenkriegsschauplätze, den Du versuchst zu eröffnen, um wieder Oberwasser zu gewinnen und in altbewährter Manier einen raushängen lassen zu können. :offtopic:

     

    Es ging und geht um das Zurückschicken, nicht um die Sperrung und alles was da dran hängt!

    Die Zurückschicken-Frage wurde bereits in #5 zutreffend beantwortet. Die Sperrung-Frage hast Du dann in #6 thematisiert. Wo genau ist also Dein Problem?

     

    1. Wurde die Frage in #5 NICHT zutreffend beantwortet

    2. Habe nicht ich in #6 die Sperrung also solche thematisiert, sondern nur erwähnt und in der Folge wurde u.a. von Dir in #8 meine Frage unzutreffend (zumindest, bis Du endlich den Nachweis dafür bringst :P )beantwortet.

    3. Mein Problem ist/war also eine "richtige" Antwort.

    Last but not least hat @Bluey mit seinen letzten ausführlichen Antworten meine Frage beantwortet. Dafür ein dickes DANKESCHÖN!

     

    Ich habe fertig. :D :D

     

    Grüße

    Wolle

  7. Hi,

    Einfach die Sperrung ignorieren geht jedoch nicht.

    Geht, sissu doch. :cheer:

    Ob du in der Sache Recht hast oder die Sperrung berechtigt ist, können wir hier nicht beurteilen.

    Sollt Ihr ja auch gar nicht!

    Es ging/geht (mir zumindest) immer noch nur um die Geschichte mit der Anweisung, wieder zurück zu fahren, mehr nicht!!!

     

    Grüße

    Wolle

    PS: Die Maßnahme "Ahndung einer OWi" ist nach Bezahlung des Obulus abgeschlossen (und auch unstrittig), jetzt kommt die (nachträglich ausgesprochene) Weisung, gegen die StVO zu verstoßen. Und darum geht es (immer noch) und nichts weiter!!!

  8. Hi,

     

    das ist ein Tunnel, dessen Decke und Wände "bearbeitet" werden. Die Fahrbahn wird nicht angefasst.

    Für Fußgänger und Radfahrer ist an der Seite ein Weg abgesperrt, der permanent passierbar ist. Fahrzeuge dürfen nicht passieren, weil sie "durch herabfallende Gegenstände beschädigt" werden könnten.

    Für Fußgänger und Radfahrer ist das selbstverständlich völlig ungefährlich. Fußgänger werden nicht getroffen und Radfahrer tragen einen Helm.....

    Dass die Strecke tagsüber während der Arbeitszeit gesperrt ist, ist ja auch völlig okay (da ist gar nicht der Platz, um an der Rüstung/Hebebühne vorbei zu kommen), aber zu den von mir genannten Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird, ist es da blitzsauber! Sowohl die Straße als auch Decke und Wände. Die Arbeitsmaterialien/Werkzeuge sind auch "unsichtbar" verstaut. Es steht also auch nichts im Weg!

     

    Grüße

    Wolle

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