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pumi

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  1. So Leute, um euch auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen - habe meinen Kollegen ans Messer geworfen (keine Sorge es gab keinen Streit oder sonstiges) - er bekam einen Anhörungsbogen (siehe Anhang). Unter dem dritten Punkt steht in Klammern, dass es eine freiwillige Angabe ist, ob man sich nun "stellt" oder nicht. Was hätte dies nun für Konsequenzen für uns wenn er nicht drauf eingehen wird, obwohl ich Ihn als Fahrer angegeben habe? Würde mich als Fahrzeughalter noch etwas erwarten? Und nur so nebenbei - das Verfahren wäre in 7 Wochen verjährt (also falls es doch noch kreative Ideen gibt,
  2. Gut dann weiß ich bescheid - vielen dank für die zahlreichen Antworten! - Die aller letzte Frage wäre, ob er überhaupt noch eine Chance hat auf eigene Faust daraus zu kommen, wenn ich ihn bereits ans Messer geliefert habe?
  3. @Handysammler - leider nein.
  4. Wie signalisiere ich eine scheinbare Hilfsbereitschaft? Ich finde ohnecs Idee ziemlich clever - aber ist denn das ganze Verfahren momentan unterbrochen oder nicht?
  5. Wieso sollte der Richter ein anthropologiosches Gutachten verlangen, wenn schon klar ist, dass ich nicht der Fahrer sein kann. Ich dachte, diese Gutachten sind dazu da den Fahrer eindeutig zu identifizieren. Was genau würde mir die Bescheinigung des Eingangs des ZFBs bringen? Wo genau wäre denn der Unterschied wenn ich nicht auf den ZFB antworte, obwohl der Name der Vermutung nach sowieso schon in der Akte steht bzw was wäre wenn man nicht auf den ZFB antwortet und der Name tatsächlich doch fehlt? Wenn es doch zu einer gerichtlichen Anhörung kommen würde, könnte man dann rein theoretisch einfa
  6. Alles klar, das Zeugnisverweigerungsrecht kommt sowieso nicht mehr in Frage.. Dennoch interessiert mich Diplomats Ansatz sehr. @ichselber das Foto ist ist ziemlich gut, allerdings ist es wie gesagt unmöglich, dass die Behörde ihn nur mithilfe des Fotos ausfindig machen kann, wenn ich Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht machen würde - was ich aufgrund der Situation ja nicht kann . Wenn ich alles richtig sehe ist die einzige Möglichkeit ein "Rennen" gegen die Verjährungsfrist, sprich - ich antworte nicht auf den ZFB, was (wenn ich Diplomat richtig verstanden habe) zu einer Ermittlung "ge
  7. Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich deinen Vorschlag verstanden habe - ich soll jetzt quasi einfach nicht auf den Brief antworten, den ich übrigens innerhalb einer Woche zurück schicken soll/muss, um dann nach zu schauen wie die Behörde reagiert ? Gegen wen wird denn dann Ermittelt, wenn ich nicht antworte? Ich meine, keine Antwort ist ja mehr oder weniger auch eine Antwort, verständlich was ich meine? Ein nicht Antworten ist nicht mit dem Gebrauch machen des Zeugnisverweigerungsrecht gleichzusetzen oder?
  8. Das glaube ich kaum, denn im Brief steht ausdrücklich "Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht. Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeuge gehört und gebeten, den Namen un die Anschrift [...] anzugeben." Oder ist dies eine Standartklausel? Die geringste Konsequenz wäre ein Fahrtenbuch. - Auch wenn der Kollege ganz klar kein Familienmitglied ist? Wie ich sehe ist die Sache dann wohl leider für ihn gelaufen, gibt es aber vielleicht noch Möglichkeiten, das Verfahren in die Lä
  9. Innerorts mit 27 km/h zu schnell und das während der Probezeit. Bis zum Erhalt des ZFBs sind nur 5 Wochen vergangen. Dann siehts wohl leider schlecht für ihn aus oder? Was mich irritiert ist, dass trotz der Personenidentifikation der Bogen bei mir landete.
  10. Was wäre, wenn ich dies dennoch machen würde? D.h. ich habe nur ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Verwandten - richtig?
  11. Hallo erstmal, ich habe folgendes Problem - ein Kollege von mir war mit meinem Auto unterwegs und wurde dummerweise geblitzt. Die Fahreridentifikation fand direkt vor Ort statt, da er zurück zur Messstelle gefahren ist, um heraus zu finden wie schnell er tatsächlich gefahren ist. Dabei wurden seine Personalien ebenfalls mit aufgenommen. Nun bekam aber der Halter des Fahrzeugs (ich) den Zeugenfragebogen. Rein theoretisch könnte ich ja Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht machen - der kritische Punkt ist jetzt folgender, er ist überhaupt nicht mit mir verwandt, sprich falls es soweit komme
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