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laettaman

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  1. Hab auch noch einen entdeckt. Daten sind etwas unvollständig. War etwas überrascht. A2 Gelsenkirchen Richtung Dortmund/Hannover ein (dunkel)roter Omega GE-J ??? hat sich einen Kurierfahrer gepackt. Dort ist 80 bei Nässe (und die Straße war richtig nass) und die Grünen haben ihn mit geschätzten 130 gepackt. Ich habe kurz vorher dank meiner Frau von 120 auf 100 "ausrollen" lassen. Hab die dann im Spiegel gesehen und nachdem die an mir (und noch ein paar weiteren Autos) vorbei waren, ordente sich der Kurier ein, der Omega überholte den noch und ordnete sich dann auch ein. Kurz danach wechselten
  2. Das wars dann wohl! Werde mich geschlagen geben (müssen). Akteneinsicht ergab wirklich Zustellungsversuche und vorl. Einstellung. Nochmal zum Thema Fax. Das Fax ist keine Briefkopie. Es ist als Einspruch o.k. und bedarf keiner Bestätigung in Briefform. Viele Grüße, laetta
  3. Ich habe jetzt die Antwort der Bußgeldstelle. Angeblich wollten die an meiner Zweitwohnsitzanschrift zustellen. Und die Post schrieb das ich unter der Anschrift nicht zu ermitteln sei. Damit wurde das Verfahren vorläufig eingestellt und nach Ermittlung meiner Erstwohnsitzadresse lebte das Verfahren nun erneut auf! Sind die eigentlich nicht so schlau und haben am Kennzeichen und Fahrzeugschein erkannt, dass das Auto (dessen Halter ich ja lt. Fahrzteugschein auch bin) an einem anderen Ort zugelassen ist? Sieht wohl jetzt schlecht aus für mich, oder? Gruß, laetta P.S. Fax genügt als Zus
  4. Ich hab in der Verwaltungsrechtsvorlesung mal gehört, dass FAX o.k. ist. Werde nochmal in die Vorschriften (VwVfG, VwGO, VwZG) schauen. Aber danke das du das Thema nochmal angestoßen hast. Gruß, laettaman (o:
  5. Danke zunächst für die Antworten! Der Einspruch ist schon vorbereitet und geht per Fax raus. Ist mir lieber wegen des Sendeprotokolls... Der Bescheid war an meinen Erstwohnsitz adressiert und ist auch dort angekommen. Das ist meine Hauptanschrift und dort ist auch mein Auto zugelassen. War wohl etwas verwirrend dargestellt. Ich wollte in der Ergänzung den Unterschied der Wohnsitze nur deshalb deutlich machen, da ich im ersten Beitrag "zu Hause" schrieb dann aber der Sachverhalt wegen der anderen (evtl. in Sachen Anschrift) ermittelnden Behörde (am Erstwohnsitz) nicht logisch gewesen wäre.
  6. Hi Nochmal.... Zur Konkretisierung: Mit "zu Hause" meinte ich meine Zweitwohnung. Allerdings ist mein Auto an meinem Erstwohnsitz angemeldet. Das sollten die schon am Kennzeichen erkennen. Auch ist der Ort wo mein Auto zugelassen ist mein Hauptwohnsitz. So steht es auch in meinem Ausweis (der Zweitwohnsitz wird da gar nicht eingetragen). Also müsste ja für den Fall das es z.B. mit meiner Anschrift am Hauptwohnsitz Probleme bei der Zustellung gegeben hätte, beim dort zuständigen Meldeamt und/oder Zulassungsstelle ermittelt worden sein. Bei dem Bescheid muss es sich übrigens um den Urspr
  7. Ende Januar bin ich bei schlechten Wetterbedingungen bei gelb gefahren. Plötzlich waren die Dorf-:cop01: hinter mir und als ich zu Hause anhielt kamen sie und machten mir einen Rotlichvorwurf. Hab dazu gesagt das die Ampel gelb zeigte usw. aber die waren im Doppelpack und ich allein. Soweit klar, da muss ich nicht diskutieren. Außerdem bekam ich den Hinweis, besser nichts zu sagen denn meine Einwände bez. der Ampelfarbe, der Witterungsbedingungen etc. könne man ja immer drehen in "bei gelb darf man nicht fahren" und "Fahrweise den Witterungsbedingungen anpassen" etc. Meine Daten (Führerschei
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