Jump to content

Tobias95

Member
  • Content Count

    2
  • Joined

  • Last visited

Everything posted by Tobias95

  1. Nein, dass wohl leider nicht. Das ich mich strafbar mache, wenn ich das Gerät benutze leuchtet mir ein. Aber wie sieht das ganze mit der Beweispflicht aus. Die Polizei kann das Gerät ja nicht aufgrund eines reinen Verdachtes einziehen und mir dann eine Strafe aufbrummen. Wenn der Warner sichergestellt wird, und ein Teil des Stromkabels fehlt, kann ich doch behaupten, dass das Gerät nie funktionstüchtig war und somit auch nicht illegal betrieben werden konnte. Oder begehe ich jetzt einen gravierenden Denkfehler?
  2. Hallo, dass Radarwarner in Deutschland illegal sind, ist ja klar. § 23 (1b) StVO: Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Da das Gerät aber, bei einer etwaigen Kontrolle betriebsbereit seine muss und dies nicht ist, ohne ein passendes Stromkabel, habe ich mir nun die Frage gestellt, was passiert, wenn ich das St
×
×
  • Create New...