Habe soeben angefragt, die Dame meinte, daß der 21 § im Vstg noch vorhanden ist und hier seit Juli 13 neu geregelt die Verjährung auf 1 Jahr verlängert wurde. Nach Ihrer Ansicht ist war die erste Lenkererhebung bereits eine Verfolgungshandlung . Ich werde nun wohl oder übel die 70 Euros Zahlen , bei diesem Betrag werde ich eine weitergehende Untersuchung via Anwalt nicht in Angriff nehmen. Wünsche den Forenmitglieder jedenfalls noch alles Gute in 2014!