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reinholdein

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  1. Habt ihr alle nicht verstanden? Die Messung war im Juli 2013, im Bescheid stand ein Eintrag von 3 Punkten nach damals gültiger Regelung. 3 Punkte nach damaliger Regelung hätten die BF17 Berechtigung nicht verhindert Rechtskraft war am 18.03.2014, 6 Wochen vor der Umstellung des Punktesystems (zum 1.Mai 2014) Hätte die Staatsanwaltschaft das Schreiben innerhalb 4 Wochen nach Flensburg weitergegeben, wären 3 Punkte (zum Tag des Eintrags im April) eingetragen worden. Umstellung zum Stichtag hätte dann 1 Punkt (neu) ergeben, ebenfalls kein Hindernis für BF17. BF17 Verweigerung erfolgte also NICH
  2. Beim BF17 hast du das Problem das die die Zeit davonrennt. Ist das Kind erstmal 18 geworden hat sich das von selbst erledigt. Der Rechtsweg bietet hier keine sinnvolle Lösung an. Wenn das gericht entscheidet, dann ist es schon zu spät und damit die Entscheidung hinfällig. Es haben wegen der Punkteumstellung auch mehrer Leute geklagt die selbst betroffen waren, also Führerscheinverlust weil sich die Eintragung verzögert hatte, ist passiert. Alle haben Pech gehabt weil hier die Abwägung der Verkehrssicherheit gegen den Vertrauensschutz zugunsten Verkehrssicherheit gefallen ist. Nur kann mir mal
  3. 'Die Sonne gegenüber stand' Genau das meine ich NICHT! Es geht darum dass die Sonne vom gemessenen Auto in den Sensor hinein reflektiert wird, also die Sonne aus Sicht des Geräts von dort her auf das Auto scheint, dieses dann ins Gerät hinein reflektiert. Das ganze passiert eben so selten dass es nicht viele Personen betrifft. Die Gutachter beschäftigen sich lieber mit Dingen die häufiger passieren wie z.B. das aktuelle Thema der LED-Scheinwerfer. Ein Gutachter lebt nun mal von der Bezahlung der Gutachten für die er beauftragt wird, so wie der Anwalt dafür bezahlt wird seinen Mandanten zu ve
  4. Richtig, wenn die Sonne so richtig komplett reinscheint wird der Sensor übersteuert und es kommt zur Annulation. ABER: Scheint die Sonne nur auf einen Teil des Sensor, kann das wenig genug sein dass es NICHT zur Übersteuerung kommt. Stell dir den einzelnen Sensor als Bildschirm vor. Auf den oberen 10% die 10fache Lichtmenge bringt dasselbe Signal wie auf der ganzen Fläche eine verdoppelung. DAS kann die Software und die Hardware nicht unterscheiden da wir eben KEINE Kamera mit x einzelnen Pixeln haben. Die Fotodiode hat einen sehr großen Dynamikbereich und integriert die Lichtmenge über die
  5. @Handysammler: Danke dass du dir hier die Zeit fürs anschauen genommen hast, ich nehme an du hast Zugang zur Eso Auswerte-Software? Der TE ist ja einfach mal daran interessiert ob es einen Fehler gegeben haben könnte und wie man den ggf. nachweisen kann. Die Fotolinie war zu Beginn des ES 3.0 sehr wohl aus Herstellersicht wichtig: Die Fahrzeugfront sollte sich immer ungefähr auf Höhe der Fotolinie befinden. Erst nachdem es immer wieder Fälle gab wo das nicht der Fall war, wurden die Vorgaben gelockert. Diese Infos habe ich aus Internet-Recherchen. Wer Zugang zu einer Erstausgabe der Origin
  6. Ich denke mal eine praktikable Section Control darf nicht zu lange sein, zumindest eben KEINE Haltepunkte dazwischen. Worum es mir geht ist die zwei Fotos beim rein- und rausfahren. Es ist zu vermeiden dass bei Einfahrt NUR Kennzeichen ohne Foto gespeichert wird, es könnte ja falsch erfasst worden sein. Wichtig ist dass die Kamera den Zeitstempel ins Bild einblendet und nicht als extra Datensatz ablegt. Beispiel: - Ich passiere die Einfahrt, mein Kennzeichen wird nicht richtig erkannt, kein Kennzeichen gespeichert (zumindest nicht an die Ausfahrt gesendet...) - Paar Sekunden später passiert ei
  7. Auf dem Foto sieht man ja dass im Eingangsbereich das Fahrzeug von hinten fotografiert wird, Für die Kennzeichenerfassung egal, aber praktisch da in diesem Moment tatsächlich kein Foto der Personen Fahrer/Beifahrer gemacht werden kann. Das Passiert dann tatsächlich erst an der Ausfahrstelle wenn die zu hohe Geschwindigkeit feststeht. So wie ich meine zu lesen wird dann aber wiederum NUR dieses zweite Foto gespeichert und zu den Akten genommen. Da sind wir dann wieder bei dem Thema Rohdaten: Ohne das Foto der Einfahrt kann man nachträglich nicht feststellen ob vielleicht eine Falscherfassung
  8. Hallo RedDragon, Die maximale Entfernung laut Literatur ist bei ca. 18m, vom Sensor zum Fahrzeug. Die nötige Sicht quer zur Fahrbahn ist da ca. 1m breit (am Sensor selbst 50cm). das reicht jedenfalls für fast alle Autobahnen. Die Kameras werden davon abgesetzt aufgestellt. Die einzelnen Sensoren (Die Linsen) beginnen mit 5cm Messfenster direkt am Gerät, das sich linear bis auf ca 40cm am Ende aufweitet. Weiter weg ist technisch unkritisch, es dürfte allein ein maximaler Wert hierzu in der Bedienungsanleitung stehen. Bei größerer Entfernung wird die Messung mit mehr Fläche am Fahrzeug gemacht,
  9. In allen Antworten hier kam das Wort 'Geschwindigkeitstrichter' nur einmal vor: Sind mehrere Schilder hintereinander kann tatsächlich direkt hinter dem 2.Schild gemessen werden. Ansonsten gibt es beim einzelnen Schild je nach Bundesland verschieden hohe Abstände (Größenordnung 50-100m) wo der Blitzer dann stehen darf. Formal gilt die Geschwindigkeit tatsächlich aber erst ab dem Schild und keinen cm davor (da wären es noch 80 km/h) ist auf dem Foto genug Landschaft zu sehen um das Auto zu verorten, also VOR dem Schild? Mit dem Anhänger waren sie vielleicht nicht so geübt beim aufstellen und es
  10. Hallo Alberto, hier nochmal Ergänzungen zum besseren Verständnis: Der Sensor misst laufend die Helligkeitverläufe (auch wenn da grad kein Auto ist), wenn er jetzt ein plausibles Signal ermittelt (durch Vergleich der drei Hauptsensoren, 2*25cm Abstand), dann wird er sofort das auslösen starten, sofern die gemessene Geschwindigkeit grösser als die Auslöseschwelle. Diese wird je nach Messendem mehr oder weniger über dem Limit gesetzt. Bei 100km/h auf der Autobahn, nehme ich mal (willkürlich) an eine Schwelle von 116km/h. Bist du laut Tacho 120 gefahren (also das übliche +20, gibt noch keine Punkt
  11. Hallo Alberto, die Chiemsee-Gegend ist für den Es3.0 kritisches Terrain, genau dort gab es schon Fehlmessungen die sich damals auch die Gutachter nicht so recht erklären konnten. Wie war denn das Wetter zum Zeitpunkt der Messung? Sonnenschein, ca um die Mittagszeit? Du bist RIchtung Salzburg gefahren? Welches Auto? Bist du wirklich die gemessene Geschwindigkeit (ungefähr) gefahren oder doch deutlich langsamer? Die Autobahn läuft entlang des Chiemsee so ziemlich lang in West-Ost Richtung. Um die Mittagszeit kommt die Sonne genau quer zur Fahrbahn. (Kannst ggf. in sonnenverlauf.de nachprüfen,
  12. Und hier noch was 'offizielles' die Rohdaten betreffend: Habe diese Info heute direkt aus dem PolizeiVerwaltungsAmt als Antwort auf meine Frage erhalten: In Bayern werden die Rohdaten prinzipiell IMMER NUR AUF WEISUNG EINES RICHTERS herausgegeben. Auch ein Anwalt/Gutachter der diese vorab anfordern will erhält sie NICHT! Immer nur durch Richterliche Anordnung. Anwälten die anderes behaupten sollte man also skeptisch gegenübertreten. Dieses Vorgehen hat sich das Verwaltungsamt nicht selbst ausgedacht, es ist eine Anordnung des Bayerischen Innenministeriums, in Abstimmung mit dem Justizmini
  13. Frage in die Runde: In welchen Bundesländern kommt man ohne Richter an die Rohdaten? Bayern : NEIN NRW: Scheinbar ja wo sonst noch? Wer kann die Liste ergänzen? Zur Geräte-Funktion: Im Gerät befinden sich drei gleiche Sensoren mit jeweils 25cm Abstand. Den einzelnen Sensor kann man sich vorstellen als zweiflügeliges Fenster mit Blick auf die Straße. In jeder Fensterhälfte wird die gesamte Helligkeit gemessen (also die summierte Helligkeit im Messfenster, je nach Abstand zum Fahrzeug 5-40cm hoch und ca. 1-6cm breit), Der Wert des linken Flügels wird addiert, der des rechten subtrahiert. Sind
  14. Das Problem ist eben gerade dass man hier in Bayern die Daten nicht bekommt. Der Anwalt soll im Beweisantrag fundierte Zweifel an der Messung äußern, nur allein aus dem Foto geht das nicht, da dort eben meistens nichts auffälliges zu sehen ist. Etwaige Probleme sind eben erst in den Rohdaten zu erkennen. Nur da ich ohne diese nichts beweisen kann, bekomme ich sie nicht. Und das ist der Zirkelschluss an dem man in Bayern als Opfer hängenbleibt. Seid froh dass in NRW die Einsicht gewachsen ist dass es so einfach nicht richtig ist. Das Saarländische Verfassungsgericht hat hier ja im Mai klare Wor
  15. Man kann ja mal höflich anfragen. Nur soweit mir bekannt müssen oder werden diese Daten nicht an Privatpersonen herausgegeben. Tja Bluey, deine obige Antwort stimmt einfach nicht: Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt übergibt die Daten nicht einmal nach Aufforderung durch einen Anwalt. Es muss erst durch ein Gericht angeordnet werden! (Stammt nicht von mir, habe ich von verschiedenen Anwälten bestätigt bekommen, auch mein eigener Anwalt damals hatte die Daten angefordert und NICHT erhalten) Wenn also der technisch unkundige Richter in seiner juristischen Abgehobenheit meint es reicht ihm
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