Hallo. Habe gestern nen Anhörungsbogen zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Als Beweismittel ist dort aufgeführt Film Nr... und Foto Einseitensensor. Ich kenn es von bisherigen Anhörungen so, das dann zb da stand Beweismittel Traffic.. usw, also ne genaue Angabe des Blitzgerätes. Hier jedoch steht nur Einseitensensor. Desweiteren ist das Foto so unscharf das selbst ich Probleme habe mich darauf zu erkennen, auch ist der Schweibenwischer gerade in Bewegung, weshalb nen schwarzer Streifn durchs Gesicht geht. Ist hier ne Anfechtung möglich zwecks unscharfen Bild? Zweite Frage, Einsei