Guten Abend Community, ich habe eine frage an euch. Wurde am 09.05.2013 an einer roten Ampel geblitz und habe am 24.06.2013 einen Zeugenfragebogen vom Ordnungsamt bekommen (§ 37 Abs. 2, § 49 StVO, 132 BKat). Bin aber leider noch in der Probezeit. Den führerschein habe ich am 01.06.2011 bekommen. Hier die frage: 1. Ich wurde zwar innerhalb der probezeit geblitz aber habe das schreiben erst nach Ablauf der Probezeit bekommen. Ab wann ist denn die Ordnungswidrigkeit rechtskräftig? Muss ich mit einer verlängerung der probezeit rechnen? 2. Ich weiss nicht ob ich über oder unter 1. Sekunde g