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jvlphwr

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  1. In einem ähnlichen Fall einer Lasermessung haben Sie selbst geschrieben: Können Sie mir vielleicht erklären, wieso in dem zitierten Fall EIN Polizeibeamter ausreicht und in meinem Fall keiner notwendig ist? Wegen der Messung mittels Lasergerät, die im anderen Thread zwar auch stattgefunden hat, aber nicht im Bußgeldbescheid vermerkt wurde? Danke!
  2. Mich hat nur irritiert, dass bei sämtlichen Anfragen anderer Betroffener im Internet immer ein Polizeibeamter als Zeuge angegeben war und dies hier nicht der Fall ist. Auch beim Bußgeldbescheid zwecks Handy am Steuer waren hierzu zwei Polizeibeamte angegeben, individuelle Daten scheinen dort offensichtlich sehr wohl möglich zu sein?
  3. Hallo Pedro, dankeschön! Ich bin nicht der Meinung, dass es zusätzliche Zeugen geben müsste, ich finde es nur ein wenig seltsam, als Beweis die Radarmessung anzugeben, aber keinen einzigen Zeugen anzugeben. Ich persönlich hätte vermutet, dass an dieser Stelle eben jener "Messbeamte" zu stehen hat.
  4. Guten Tag zusammen, Person A ist am 28.04. auf einer Landstraße außerorts im Bereich von zugelassenen 70 km/h mittels einer Laserpistole gemessen worden. Auf einer abfälligen, geraden Straße stand in der nächsten leichten Kurve ein Auto, das Person A anschließend hinterher fuhr und in der nächsten Ortschaft anhielt. Die Laserpistole zeigte 96 km/h an, abzüglich der 3 km/h Toleranz bleiben 23 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, macht 70 Euro und ein Punkt. Heute bekam Person A den Bußgeldbescheid, in dem ihm zur Last gelegt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener
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