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Jole12

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Everything posted by Jole12

  1. Wenn Du meinst .. Abschließend ist dann wohl nur noch zu sagen, dass Deine strikte Weigerung sich der Netiquette hier anzupassen wohl symptomatisch für das ganze Verfahren ist. Ich würde noch weiter gehen und sagen, dass er hier aufgrund der Forenregeln gar keine weitergehende Antwort bekommen kann. Er hatte eingangs bewußt verschwiegen, selbst Anwalt zu sein. P.S:. Und der nächste FullQuote ohne Antwort. Sowas nennt man wohl lernresistent. Scheint ebenfalls symptomatisch zu sein ... Offensichtlich werden hier wieder nur die laut und zunehmend unsachlich, die dafür eine Gruppe von G
  2. Eine "qualifizierte Antwort" erwarte ich von Dir nach den bisherigen Ausführungen sicherlich nicht! Ganz abgesehen davon, dass Du nur auf einen Bruchteil meines Berichtes überhaupt "eingehst" -und dies auch nicht ansatzweise sachlich- und dass Du darüber hinaus auch diesen Bruchteil nur äußerst mangelhaft wiedergibst bzw. rezitierst, scheint Dir nach diesseitiger Ansicht überhaupt nicht an einer sachlichen Diskussion gelegen zu sein; das können andere -auch hier im Forum- sicherlich besser! M.f.G.
  3. Also zuallererst mal der Hinweis, dass FullQuotes ein ganz schlechter Stil sind. Zudem, wenn man sich dann nur einen einzelnen Punkt aus dem ganzen Text heraussucht und die restlichen 95% unbeantwortet läßt. Was glaubst Du eigentlich wo Du dich hier befindest ? Wir sind hier doch nicht in einem Fachforum für (vermeindliche) Anwälte oder solche die sich ungerecht behandelt fühlen. Ganz abgesehen davon ist in Deinem Schreibstil jetzt doch eine merkliche Veränderung festzustellen. Waren die ersten Beiträgen noch 'normal' kommt jetzt immer mehr der abgehobenen Schreibstil zu tragen. Bin ich Anwa
  4. Wieder Einiges falsch bzw. z. T. nicht -oder nur flüchtig- gelesen: U. a. zum "2. Anlauf" beim OLG Koblenz. Es fehlte nicht an einer "hinreichenden Begründung", sondern das OLG Koblenz sah die diesseitigen Ausführungen zur -letztlich- nicht zutreffenden Information der zuständigen Rechtspflegerin beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler (nämlich die Rechts- mittelbegründung auch bei jedem anderen Amtsgericht in Deutschland zu Protokoll erklären zu können, um so Zeit und Fahrtkosten zu sparen) als "nicht hinreichend glaubhaft" an ... ...also nicht soweit bewiesen, dass das Gericht sie für
  5. Es gibt auch andere Urheberrechtsverstöße. Hier ist die Sache nach deiner Antwort aber klar. Fallbezogen hätte es nur den einen Urheberrechtsverstoß gegeben! Wir müssen ja keine völlig fremden Themen "durchdiskutieren"! M.f.G.
  6. hahaha was eine Antwort...Ich bin der Rächer der Entrechteten, der Rächer der Witwen und Waisen... Hab ich mir schon gedacht. Dementsprechend fallen auch Deine Antworten aus!
  7. Nenne mir Deinen ausgeübten Beruf und ich beantworte auch Deine diesbezügliche Frage!
  8. Ich habe leider wohl den Fehler gemacht, nach dem jeweiligen "Klick" auf "Zitieren" mit dem nächsten Klick auf "Antworten" fortzufahren. Somit steht der Beitrag, auf den ich antworte, wohl eine Rubrik höher!?
  9. Deine Antworten sind erneut sehr vage und deuten nicht darauf hin, dass Du zum Thema hinreichend gelesen hast!? Zum besseren Verständnis: Im Messprotokoll wurde die Entfernung des Sensors zum Straßenrand von dem Polizeibeamten handschriftlich völlig unzutreffend und mit Maßangaben außerhalb des Toleranzbereichs (+/- 1 m) angegeben. Somit stimmte schon der digital gemessene Abstand zum PKW überhaupt nicht mehr mit den handschriftlichen Ausführungen überein (Differenz etwa 2 m); auch die Örtlichkeit der Messung wurde verändert, ohne dies im Messprotokoll entsprechend zu vermerken. Warum wu
  10. Lese meinen Beitrag ruhig und richtig und Du erkennst Die "Vertretung"! Nicht die Gutachterkosten als solche haben mich erstaunt, sondern die Höhe von mehr als 2.000,--€ bei mehrfachen Verhandlungen zu gleichgelagerten Vorgängen an einem Nachmittag ... ... und dies noch ohne Vorlage eines schriftlichen Gutachtens. Sicherlich ist der Gutachter nicht für jeden einzelnen Fall wiederholt zum "Ort des Geschehens" gefahren, um dort Messungen durchzuführen und sich ein weitergehendes Bild zu verschaffen; und sicherlich kannte der Gutachter -der sich hiermit noch hervorhob- das Messsystem detailli
  11. Von dem hier: In dem Du den Bericht a) in voller Länge und b) ohne Quellenangabe wiedergibts verletzt Du das Urheberrecht sofern Du nicht derjenige bist, der diesen Artikel ursprünglich geschrieben hast. Dann fassen wir mal zusammen: Auf der einen Seite haben wir: Ein Meßgerät, einen Beamten, sowie einen Richter und einen SV die an der Messung offenbar nichts auszusetzen haben. auf der anderen Seite haben wir Dich, dessen einziges Indiz für einen Fehler die Unfehlbarkeit des Fahrers ist. So wie das oben klingt, gehe ich mal davon aus, dass Du / ihr ohne Anwalt sondern bestenfalls mit e
  12. Wie oben geschrieben verbringe ich meine Zeit eher als Zeuge im Gerichtssaal..und das ganze bezahlt (wenn mal wieder jemand der Meinung ist, eine von mir durchgeführte Messung sei nicht korrekt). Und natürlich gestehe ich dem Betroffenen den Rechtsweg zu, beim anzweifeln von Messergebnissen hat er aber in den seltensten Fällen recht. Dass aber auch hier Fehler gemacht werden, möchte ich ein keinster Weise bezweifeln. Gutachterliche Aussagen auf Korrektheit des Messergebnisses aufgrund von Google-Recherchen anzuzweifeln ist aber eher hanebüchen..und hat in Verbindung mit einem Befangenheitsant
  13. Also verbringst Du Deine Zeit wohl mehr im Gerichtssaal, um dort zu "kiebitzen" und um Deinen Vorurteilen freien Lauf zu lassen ,,, ... und das Alles in der wurnderbaren Erkenntnis, dass Geschwindigkeitsmessungen im Wesentlichen völlig in Ordnung und frei von technischen Fehlern bis hin zu Bedienungsfehlern sind!? Welch ein Freizeitspaß verbunden mit einer gewissen Intoleranz, ganz nach dem Motto, der Betroffene hat nie Recht und sucht wohl nur nach Ausreden etc., um aus seiner "Nummer" rauszukommen?!
  14. Als Zeuge ist das ja -bis auf Ausnahmefälle- möglich. Der Unterhaltungswert ergibt sich in der Regel wohl aus den Diskussionen zwischen den Parteien und dem Richter/der Richterin!?
  15. Nachfrage an diejenigen, die -zumindest zu diesem Thema- ohne Weiteres davon ausgehen, dass zum einen nur der erkennende Richter in Zusammenarbeit mit dem SV Recht haben kann, dass ein Polizeibeamter sowohl bei den Messvorbereitungen als auch bei den späteren Messungen keine Fehler macht und dass ein Polizeibeamter schon gar nicht unzutreffende Eintragungen in ein Messprotokoll vornimmt, auch wenn er dies vor Gericht selbst eingesteht: Was sucht Ihr dann in Foren dieser Art, wo es um Erfahrungsaustausch, Tipps und Ratschläge etc. geht und eben nicht um eine "Pauschalverurteilung" ohne jedes
  16. Von welchem Schreiben an mich ist hier die Rede? Von welcher Rechtsberatung ist hier die Rede? Heftig daneben ist auch vorbei, lieber m3_: das hört sich nämlich nach einem erstklassigen Beispiel eines mindestens mittelschwer qerulatorischen Verkehrsteilnehmers an, der im Leben nicht zu schnell fährt und deshalb den Nachweis des Gegenteils ebenfalls im Leben nicht akzeptieren wird. Also kämpft er. Selbstmurmelnd ohne Anwalt und genauso selbstmurmelnd ohne auch nur wenigstens halbwegs fundierte juristische Kenntnisse, dafür aber mit jeder Menge Elan, mehr oder minder wirren Schriftsätze
  17. Hallo und guten Tag! Selbst im Zusammenhang mit der Rechtsbeschwerde ist beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler Einiges "schief gelaufen"; hierzu nachstehender Bericht: Die Folge zu dem geschilderten Urteil war ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler mit späterer Begründung, die versehentlich die zuständige Geschäftsstelle aufnahm, so dass das Gericht zunächst Wiedereinsetzung "wegen Versäumung der Begründungsfrist beim zuständigen Rechtspfleger" gewährte. Im Anschluss an ein diesbezügliches Telefongespräch mit der zuständigen Rechtspflegerin
  18. Von welcher Berufung redest Du? (80,-- € Bußgeld) ... und ... ... welcher Anwalt hätte mich denn auf welche Kosten hinweisen müssen? Kein Rechtsanwalt kennt die tatsächlich anfallenden Gutachterkosten! Meine Fragen sind bekanntlich etwas qualifizierter!
  19. Hallo und guten Tag! Kurz zur weiteren Info: Die Software durfte nach meinem Kenntnisstand nur noch bei einem "aufmerksamen Messbetrieb" verwendet werden, den der Polizeibeamte selbst verneint hat! Deshalb ja auch die Einstellungen bzw. Freisprüche durch andere Gerichte! Darüber hinaus fehlte auf dem hier streitbefangenen Foto die Abbildung des Standstreifens; auch diese wird bei Verwendung der "überalterten" Software gefordert. In diesem Zusammenhang die "ironischen" Bemerkungen des Richters von wegen des möglicherweise vorbeilaufenden "Hasen" etc. Im Übrigen ließ der Richter im An
  20. Hallo und guten Abend! Mein Bericht gibt wohl viele Rätsel auf und darüber hinaus noch mehr unterschiedliche Meinungen wieder! Also auf die Fragen in Kurzform folgende Antworten: 1.) Sensor stand laut handschriftlicher Skizzierung 0,70 m vom Seitenrand entfernt sozusagen "im Acker"! Von diesem Sensor aus über den Seitenrand und die 1. Fahrspur bis zum PKW sind es laut handschriftlicher Skizze etwa 7,65 m. Der Computerausdruck mit dem Foto weist jedoch einen Abstand von 9,60 m aus! Polizist erklärt auf konkrete Befragung im 2. Termin, den Sensor aus Platzgründ
  21. Hallo und guten Tag! Folgendes Problem: Aus der Familie wurde jemand auf der A61 wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Messsystem "ESO 3.0" geblitzt und erhielt später einen Bußgeldbescheid. Da nach Angaben des Fahrers keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorlag und das Messsystem wegen einiger Unstimmigkeiten ohnehin in "Verruf" geraten war, wurde gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt, so dass sich ein Gerichtsverfahren u. a. mit Zeugenvernehmung des zuständigen Messbeamten anschloss. Dieser erklärte zunächst ein einwandfreies Messverfahren etc., um später auf
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