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Z282

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Posts posted by Z282

  1. Der Text in der StVO ist auch so gefasst, das (nicht nur) die LKW-Fahrer immer Schritttempo beim Abbiegen einhalten müssen, selbst wen sie eine eigene LZA haben bzw.eine vorhanden LZA für Radler rot zeigt, da die Schrittgeschwindigkeit schon gilt wenn mit geradeaus fahrenden Radlern zu rechnen ist.

    Woher nimmst Du diese Auslegung? In logischer Fortsetzung dessen wäre an jeder Kreuzung mit grüner LZA mit Querverkehr zu rechnen.

  2. @rth: Grundsätzlich ja. Revision kann man allerdings nicht beliebig einlegen, sondern nur als Beteiligter (Kläger oder Beklagter) in einer aktuell vom oberen Verwaltungsgericht eines Landes entschiedenen Sache. Auch muß das obere Verwaltungsgericht Revision zulassen (wobei es allerdings auch das Mittel Nichtzulassungsbeschwerde gibt). Im Fall dieser Ortstafeln (wie bei allen anderen Verkehrszeichenanordnungen auch) müßte man also die Ochsentour gehen: Widerspruch (soweit nach Landesrecht vorgesehen), Klage vor dem VG, Berufung vor dem OVG/VGH, Revision vor dem BVerwG.

     

    Zum vollständigen Verständnis: Es geht nicht darum, daß Ortstafeln an Autobahnen grundsätzlich unzulässig wären - sonst bräuchte es die Vorschrift in § 18 StVO nicht, wonach man auf Autobahnen auch innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h fahren darf. Es geht darum, daß man Ortstafeln nicht an einem beliebigen Ort aufstellen darf (etwa "mitten im Wald"), sondern ausschließlich dort, wo die geschlossene Ortschaft beginnt oder endet. Dies macht sich nicht an Stadt- oder Gemeindegrenzen fest, sondern an der vorhandenen Bebauung im unmittelbaren Umfeld der Straße. In Berlin fährt man kilometerweit durch Wald (nicht nur auf der AVUS, sondern z. B. auch auf der B 96 im Norden Berlins), befindet sich aber trotzdem "innerorts".

  3. @Z282, ist die Rechtssprechung des hess.VGH in Berlin von irgendeiner Bedeutung?

    Da es sich um Bundesrecht (StVO) handelt: Ja. Die in solchen Urteilen enthaltene Rechtsauslegung hat grundsätzlich bundesweit Gültigkeit. Der Regelfall ist die Ausführung des Bundesrechts durch die Länder in eigener Verantwortung (Art. 83 GG). Bei divergierender Rechtsprechung der Obergerichte der Länder (was schon mal vorkommt) liegt es ggf. nahe, zu einem solchen Urteil Revision beim BVerwG zu beantragen. An die in dessen Urteil formulierten Rechtsgrundsätze sind dann wiederum die Verwaltungsgerichte der Länder gebunden.

  4.  

    Hier nun weitere krasse Beispiele der Fahrverbotsabzocke:
    :nolimit:

    A 115 FR Nord, AS Zehlendorf, kurz hinter der Berliner Ortstafel: Dort gilt auf schnurgerader Strecke dauerhaft Tempo 80. Wenige Meter hinter dem Beginn der Tempo-80-Regelung die Meßstelle. Und da in B die Ortstafeln an der Stadtgrenze stehen, werden alle Verstöße, auch die auf Autobahnen, nach Innerortsmaßstäben bewertet.

     

    Zur Rechtmäßigkeit solcher Ortstafelstandorte gibt es eine schöne Rechtsprechung des hess. VGH.

  5. Na bitte. Da haben die Grünen ja nicht lange auf sich warten lassen. Kaum hat man die unsägliche StVO-Novelle durchgewunken, schon folgt der nächste Unsinn:

     

    Ach, ist's schon wieder Sommerlochzeit. Das würde erklären, weshalb SPON das begierig aufgreift. Hier bin ich aber der Überzeugung, daß die ein totes Pferd reiten. Aber vielleicht wollen die ja dann zum Ausgleich das schlechte alte Pervitin wieder legalisieren, damit man wenigstens wach bleibt ...

  6. Soweit mein Wissen, hätte man den Blödsinn in den Vermittlungsausschuss legen können.

    Die sogenannte "StVO-Novelle" - eigentlich Straßenverkehrsrechts-Novelle - ist eine Regierungsverordnung. Die geht nur durch den Bundesrat, nicht durch den Bundestag. Da gibt es keinen Vermittlungssausschuß. Die einzige Chance wäre die Feststellung eines Verkündungshindernisses gewesen, sprich durch die Maßgabebeschüsse des BR verursachte schwerwiegende rechtliche Fehler.

  7. @m3, du hast ja so Recht. Automatische Verhehrszeichenerkennungssoftware in allen Fahrzeugen zwingend installieren, vollautomatische, nicht manipulierbare Geschwindigkeit einhalte Software und gut ist. Beim TÜV wird regelmäßig im Rahmen der HU die Einhaltung überprüft. Fertig, Kontrollen überflüssig.

    Einen freien Menschen zeichnet insbesondere aus, daß er die Möglichkeit hat, falsch oder richtig zu handeln. Ein System, welches der Strafandrohung und ggf. Strafe nicht mehr bedürfte, weil alles strafbare Handeln von vornherein unmöglich wäre, wäre maximal unfrei.

  8. Ich finde den pauschalen Vorwurf der Wegelagerei hier für unangemessen. Immerhin war das an einer Arbeitsstelle, und immerhin waren dort 100 und nicht wie in vergleichbaren Fällen andernorts 80 oder 60 angeordnet. Außerdem gehört das meiste mir bekannte Personal der Autobahnpolizeien immer noch zu denjenigen, die - im Rahmen ihres Auftrags - einen grundsätzlich partnerschaftlichen Ansatz verfolgen. Das mag in der Fläche und noch mehr bei den Kommunen anders aussehen. Hier ist u. a. vorgegeben, daß eine aktive Tarnung der Meßechnik grundsätzlich nicht erfolgt (4.1.6, letzter Satz). Wird bei Meßgeräten Blitzlicht benutzt, ist dies mit einem geeigneten Filter abzudecken (4.2).

     

    Andererseits zeigt dieser Vorfall einmal mehr, wie wichtig die Vermeidung jeglicher Ablenkung (vgl. Werbeverbot, § 33 StVO) und vor allem Schreckmomente im Umfeld des Straßen- und insbesondere Autobahnverkehrs sind. "Warn-" oder Ankündigungsschilder halte ich hierfür jedoch für ungeeignet, denn diese verdichten den Schilderwald und lenken damit von für die Wahrnehmung der Fahraufgabe wichtigeren Informationen ab, und sie können übersehen werden. Wichtig ist deshalb, die Gefahr an der Quelle zu vermeiden, d. h. möglichst alles zu unterlassen, was die VT ablenken oder erschrecken kann. Das ist z. B. möglich, indem auf (sichtbares) Blitzlicht verzichtet wird, wie dies z. B. in Tunneln erfolgt. Ggf. ist hierzu die aktuell vorhandene Technologie weiterzuentwickeln.

  9.  

    Und möglicherweise spielt die Kenntnis der VT rein, daß man sich eigentlich erst an der Verengungsstelle per Reißverschlußverfahren einfädeln sollte :whistling: .
    :nolimit:

     

    Das stimmt ja weiterhin. Was falsch ist, daß diese Verengungsstelle ein physisches Hindernis bedingt. Sie kann auch durch Dauerlichtzeichen vorgegeben sein.

     

    Ich sehe allerdings auch, daß die Aufstellung einer fahrbaren Absperrtafel hinter bzw. stromabwärts von einem Sperrkreuz widersprüchlich ist. Spätestens bei einer Unfall- oder Pannenstelle wird es jedoch keine fahrbare Absperrtafel geben ...

  10. Viele der Anlagen lassen sich nur Blockweise schalten. Einzelne Schilderbrücken zu schalten geht nicht.

    Das kann ich für diese und benachbarte Anlagen definitiv ausschließen. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten der Schaltung:

     

    1. Automatikprogramme

    2. Sonderprogramme

    3. Handprogramme

    4. Vor-Ort-Schaltungen.

     

    Automatikprogramme werden wie der Name schon sagt automatisch aktiviert aufgrund der laufend im 15- oder 60-Sekunden-Intervall erfaßten Verkehrs- und Umfelddaten. Die Schaltanforderung wird pro Querschnitt (=Schilderbrücke) ermittelt, dann der für dieses Progamm festgelegte Trichter stromauf- und stromabwärts darüber gelegt und dann ein Quer- und Längsabgleich mit den übrigen Schaltanforderungen (=aufgrund der Datenlage erfüllte Schaltbedingungen) und den hinterlegten Schaltbildpriorisierungen überlagert.

     

    Sonderprogramme können für einzelne oder mehrere benachbarte Anzeigequerschnitte (=Schilderbrücken) ausgewählt und manuell aktiviert werden. Sie unterliegen nach Anforderung wie die Automatikprogramme der Trichterung, dem Quer-/Längsabgleich und der Priorisierung. Da Arbeitsstellen nicht automatisch detektiert werden können, werden sie regelmäßig durch manuell aktivierte Schaltungen, in der Regel Sonderprogramme, abgesichert. Fahrstreifensperrungen sind immer manuell aktiviert. Sie werden hinsichtlich der Geschwindigkeit getrichtert, und je gesperrtem Fahrstreifen ist ein gelber Blinkpfeil vorgeschaltet. Mehrere gesperrte Fahrstreifen werden in der Regel als Kaskade geschaltet, d. h. zwischen zwei Querschnitten (Schilderbrücken) wird immer nur ein Fahrstreifen geräumt. Zu einer fachgerechten Absicherung gehört dabei, daß die Absperrtafeln und die aufzustellenden Leitkegel diese Kaskade abbilden. An Letzterem hapert es leider allzu oft. Bei vielen Anlagen wird diese Trichterung und Kaskadierung durch große Abstände zwischen den Anzeigequerschnitten (2-3 km) erheblich erschwert. Bei dieser Anlage betragen die Abstände allerdings meist nur etwa 1-1,5 km, teilweise auch darunter, was die Trichterung und Kaskadierung erheblich erleichtert.

     

    Die blockweise Schaltung kenne ich ansonsten nur von Tunneln; dort sind oder waren die Experten, welche die RABT geschrieben haben, der Meinung, daß die Verkehrsteilnehmer außerstande seien, im Tunnel einen Fahrstreifen zu räumen.

    • Like 1
  11. Nicht hilfreich für ein hohen Befolgungsgrad ist, wenn die VBA-Schaltung übertrieben weit voraus die Spur per Kreuz sperrt. Es ist auch bekannt, daß die Entdeckungswahrscheinlichkeit praktisch null ist, außer man hätte ein unbemerkten Videowagen im Kreuz.

    Ist es bekannt, wie wo mit welcher Videokamera dokumentiert wurde?

    :nolimit:

     

    Zu Deinem ersten Punkt: Du hast mit diesem Einwand grundsätzlich recht, und auch ich sage bei jeder Gelegenheit, daß bei der Absicherung von Arbeitsstellen unter Einbeziehung von SBA die fahrbare Absperrtafel spätestens unter dem ersten Sperrkreuz zu stehen hat. Alles andere ist grundsätzlich widersinnig.

     

    Allerdings gehen nicht alle Schaltungen dieser Art mit Absicherungen durch Absperrtafeln und Leitkegeln oder Leitbaken einher; insbesondere bei der Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen ist das aufgrund von deren Nichtplanbarkeit dann die einzige Absicherung. Ähnliches gilt auch für die Auf- und Abbauphase von Arbeitsstellenabsicherungen. Dann aber sind Betroffene und Einsatzkräfte besonders gefährdet, wenn sich der geneigte Verkehrsteilnehmer nicht an die Dauerlichtzeichen hält. Daß die Polizei bei Arbeitsstellen eher Gelegenheit hat, eine solche Aktion durchzuführen, dürfte im Hinblick auf Planbarkeit und Kräfteverfügbarkeit auf der Hand liegen.

     

    Nein, zumindest mir ist nicht bekannt, wo und mit welcher Videokamera das dokumentiert wurde. Von der Menge der dokumentierbaren Verstöße dürften Aufnahmen von einem festen Standort (z. B. von einer Fußgängerbrücke herunter) zweckmäßiger sein, allerdings stelle ich mir dann die Fahrerfeststellung schwierig vor. Aber vielleicht kann man, wenn die Brücke unmittelbar hinter dem SBA-Querschnitt liegt, auch gegen die Fahrtrichtung filmen.

  12.  

    Jeder der letzten CSU Verkehrsminister wollte den linksgrünen Schwachmaten entgegen kommen. Das schlimmste war eigentlich bislang Dobis Freibrief für übertriebenen Tempo :30: Schwachsinn vor sozialen Einrichtungen mit gleichzeitiger Abzocke.

    Die Luftnummer mit dem Radlabstand oder den kaum nennenswerten neue Parkverstößen ist da noch Pillepalle.

     

    So oder so wäre der Schwachsinn aber früher oder später an der Realität gescheitert

     

    Das politische Problem sehe ich allerdings darin, daß die weit überwiegende Mehrheit der wahrnehmbaren "Verkehrspolitiker" von der grünen Fakultät sind. Ungeachtet dessen, daß sie - gottlob nach wie vor - nur eine Minderheit vertreten und eine unerträgliche Agenda mit Volksumerziehung und Verbieten, Verhindern und Verteuern verfolgen, sind sie in der öffentlichen Wahrnehmung weit überproportional vertreten. Welche profilierten Verkehrspolitiker (und eben keine verkappten Umweltpolitiker) gibt es denn im bürgerlichen Lager? Weshalb entwickelt man dort keine akzentuierten Gegenpositionen zur v. g. Agenda, sondern beschränkt sich im wesentlichen auf die veraltete Gleichung Verkehrspolitik = Baupolitik? Wer vertritt denn noch Positionen vergleichbar denen von Georg Leber bei den Sozialdemokraten? Verkehr ist Ortsveränderung, und das ist ein elementarer Ausdruck der Freiheit - wo sind die Verkehrs- = Freiheitsexperten in der Partei, welche diese im Namen hat?

    • Like 3
  13.  

    durch die Unterpolizeibranche

    Was ist das?

    Beschäftigen die sich mit Untermenschen - wie dir?

     

    Es gibt in der Behördenorganisation vieler Länder oberste, obere Mittel- und untere Behörden. Untere Polizeibehörden sind dann z. B. die örtlichen Ordnungsbehörden.

     

    Forenteilnehmer als Untermenschen zu titulieren oder bei einem solchen Beitrag den Gefällt-mir-Knopf zu drücken ist absolut inakzeptabel. Lest mal Geschichtsbücher.

    • Like 1
  14.  

     

    Ich halte die in Aussicht stehenden Verschärfungen nach wie vor für übertrieben.

    Sowas war doch abzusehen und längst fällig.

     

    Da hast Du sicherlich recht. Aber ob das wirklich sinnvoll und zielführend sein wird, möchte ich arg bezweifeln

     

    Abzusehen ja - angesichts der zahlreichen Auto- und Freiheitsfeinde an den Spitzen der Länderverkehrsministerien.

     

    Aber überfällig? Bei seit langem rückläufigen Unfall- und Opferzahlen? Was zugenommen hat, sind doch allenfalls die Geschwindigkeitsbeschränkungen, die aus rein populistischen oder ideologischen Gründen, ohne jegliche fachliche Begründung, angeordnet sind, und die dementsprechend kaum jemand akzeptiert. Da muß man dann zum Rundumschlag ansetzen und macht die Polizei zum Büttel der eigenen Ideologie.

    • Like 2
  15.  

    ...

    Ich halte die in Aussicht stehenden Verschärfungen nach wie vor für übertrieben.

    Was du oder ich von der Verschärfung halten ist letztendlich ohne Belang. Sie kommt. Wichtig ist nur noch das Datum ab wann!

     

    Allerdings mag ich es nicht ausschließen, daß das zumindest auf die polizeiliche Überwachungspraxis gewisse Auswirkungen haben kann. Wenn man die Ahndung vergleichsweise geringfügiger Verstöße für unverhältnismäßig erachtet, verfolgt man sie halt erst gar nicht mehr. So geschehen vormals in Frankreich, als eine Flatrate von 900 FF für Geschwindigkeitsüberschreitungen galt, weshalb die meisten flics sich mit Kleinigkeiten bis [je nach persönlichem Geschmack] km/h nicht groß aufgehalten haben. Bei vollautomatisierter Überwachung und Ahndung, wo also kein Personal mit eigenem Ermessen der Bestrafungswut der Länder im Wege steht, sieht das natürlich anders aus.

  16. Gibt es auf der BAB Baustellen mit mehr als 80 km/h?

    Komm mal nach Hessen. Derzeit fällt mir die Baustelle auf der A 3 in Höhe Raunheim oder der A 5 über den Rimberg ein, wo Tempo 100 angeordnet ist. In den vergangenen Jahren Tempo 100 in Baustellen beispielsweise an der A 3 zwischen Hanau und Seligenstadt, der A 5 zwischen Butzbach und Gambacher Kreuz, der A 45 bei Linden, der A 485 in Höhe Gießen oder der A 66 in Höhe Nordwestkreuz Frankfurt. Wenn Saison ist und wieder mehr Baustellen eingerichtet werden, werden's mit Sicherheit wieder mehr. Jedenfalls überall dort, wo die Voraussetzungen nach RSA - mindestens 3,50m für die Hauptfahrstreifen, 3,0 m für die Überholfahrstreifen - erfüllt werden, ggf. auch für einzelne Fahrbahnen. Und wer weiß, vielleicht ab 2021 auch verstärkt außerhalb Hessens?

  17. @m3, unaufmerksame Fahrer leben innerorts zukünftig „Gefährlich“. So ein 30 Schild vor Schulen, Kindergärten o.ä. auf Hauptverkehrsstraßen ist leicht zu übersehen.

    Und diese Schilder werden immer mehr.

    ...und es scheint erklärter Wille der Verkehrsminister (nicht der Innenminister!) der Länder zu sein, daß man künftig mehr auf Schilder und Tacho achtet, weniger auf Kinder.

  18. @Z282, diese Information ist für mich neu. In der Presse, z. B. Auto Motor Sport, wird doch glatt behaupt, Verkehrsminister Scheuer habe die Novelle in den Bundesrat eingebracht.

    Scheuer (die BReg) hat die Novelle eingebracht - aber ohne die drastischen Verschärfungen bei Bußgeld, Punkten und Fahrverboten bei Geschwindigkeit.

     

    Schritt 1: Die Bundesregierung ("Scheuer") legt den Entwurf dem Bundesrat vor.

    Schritt 2: Der Verkehrsausschuß des Bundesrats spricht die Empfehlung aus, Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu verschärfen.

    Schritt 3: Das Plenum im Bundesrat faßt den Beschluß, der Vorlage von Scheuer zuzustimmen, aber mit zahlreichen Maßgaben, u. a. den genannten Verschärfungen. Er nimmt insoweit die Empfehlung seines Verkehrsausschusses auf.

    Schritt 4: Die Bundesregierung verkündet die Änderungsverordnung. Das steht noch aus.

     

    Ich hoffe, jetzt ist der Werdegang etwas nachvollziehbarer. Die Berichterstattung vor einiger Zeit in der ams war in der Tat irreführend. Das fing schon mit dem ersten Satz des Artikels an. Da hätte ich mir gründlichere Recherche und präzisere Formulierungen gewünscht. Aber die Zeiten von Gert Hack und B. Busch sind lange vorbei. Auch Frau Haschek wäre da wohl etwas gründlicher gewesen.

    • Like 1
  19. Theoretisch ja, praktisch nein. Der Minister Scheuer hat die Gesetzesänderungen eingebracht, der Bundesrat hat zugestimmt.

    Der Minister kann sich nur noch selbst stoppen.

     

    Das stimmt so nicht. Die Fahrverbots- und Bußgeldorgie bei den Geschwindigkeiten ist erst über die Ausschußempfehlung des Bundesrats-Verkehrsausschusses ins Verfahren gekommen und wurde von den Ländern im Plenum in den Maßgabebeschluß übernommen. Sie war nicht im VO-Entwurf der BReg enthalten. Dieser Mist ist ausschließlich auf dem Mist der Länder gewachsen, und das ohne Abwägung und Diskussion in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen der Fachleute, sondern ausschließlich über die politische Schiene des Bundesrats und mit heißer Nadel. Interessant auch, daß sich der Bundesrats-Innenausschuß überhaupt nicht zu dieser Thematik geäußert hat.

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