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Z282

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Posts posted by Z282

  1. On 7/14/2021 at 10:08 AM, zorro69 said:

    Wenn Städte klimaneutral werden wollen, müssen sie den Anteil am Autoverkehr verringern.

    Der Autoindustrie wird selbst eine Umstellung auf "klimaneutrale" (präziser: nicht fossil betriebene) Antriebe verordnet. Weitere "Maßnahmen" (ein Lieblingswort neuzeitlicher Planwirtschaftler und Lebenslenker) gegen die Autonutzung sind damit grundsätzlich obsolet, es sei denn, man verfolgt eine ganz andere Agenda. Der Anspruch "eine Stadt klimaneutral" zu machen, ist in sich schon widersprüchlich. "Klimaneutral" können einzelne Technologien, oder, für die Verzichtsapologeten, auch Lebensweisen sein. Die "Klimaneutralität" einer Stadt zu fordern oder anzustreben, ist in sich schon Irrsinn, denn es unterstellt, eine Stadt hätte das vollständig und absolut im Griff. Hat sie aber nicht, es sei denn, sie ist nach außen völlig souverän und hat absolute Macht über ihre Bewohner.

    Im Ergebnis verrät dieses Postulat die auto- und freiheitsfeindliche Agenda derer, die so etwas aufstellen.

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  2. Der Artikel ist weniger als schlechter Journalismus, er ist nur spärlich getarnte Agitation zugunsten des Herrn Gelbhaar. Die Dame nennt weder die Namen der beiden Professoren der TU Berlin (Quellenschutz wird's wohl nicht sein), noch hinterfragt sie deren Motivation oder Auftraggeber. Sie macht sich nicht die Mühe, die Position der (!) Vorsitzenden oder anderer Vertreter der FGSV in Erfahrung zu bringen. Sie verschweigt, daß das BMVI keine Vorgaben zu innerstädtischen Straßen oder Parkplätzen macht und auch nicht machen kann (kommunale Planungshoheit). Sie thematisiert nicht, daß die politischen Entscheidungsträger aufgrund der Vielfalt und Komplexität aller Politikfelder gar nicht anders können, als sich auf den Rat von Experten zu verlassen.

    Aber lassen wir das. Ich freue mich schon darauf, wenn die Experten des VCD, des ADFC und des FUSS e. V. die neuen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Straßenmarkierungen (ZTV M) und die neuen Technischen Lieferbedingungen für Leitbaken (TL Leitbaken) erarbeiten. Geballte Kompetenz ...

    Vielleicht ist der Auftritt von Herrn G. auch ein Vorgeschmack darauf, wie die Grünen nach einer Machtübernahme mit Institutionen umzugehen gedenken, die ihnen nicht nach dem Munde reden. Ich kann mich des Gedankens an das Wort Gleichschaltung nicht erwehren.

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  3. 1 hour ago, rth said:

    @Z282,  In NRW lauten die Kennzeichen der Streifenwagen NRW xyz.

    Nach der Aufhebung der Behördenkennzeichen sind die Länder hier unterschiedliche Wege gegangen. Teilweise hat die Polizei, wie in NRW, die Kennzeichen der Landesregierung (NRW, MVL, HEL, LSN, NL usw.) bekommen , teilweise, wie z. B. in Hessen oder Niedersachsen, Kennzeichen der Landeshauptstadt (z. B. WI HP xxxx)

  4. Das Kennzeichen H PD klingt zumindest nach Polizeidirektion Hannover. Und Hilfspolizisten sind wohl eher nicht mit einem Passat Variant unterwegs.

    Das Entfernen des "Anfang"-Pfeils würde materiellrechtlich nichts ändern, aber auch ein Umkleben zu einem "Ende"-Pfeil würde das Manko nicht heilen, daß es dann immer noch an einem Verkehrszeichen am Anfang der Verbotsstrecke mangelt. Aber vielleicht hat er ja bei Verkehrskunde nicht aufgepaßt, als die Verkehrszeichensystematik durchgenommen worden ist.

  5. 3 hours ago, SilverBanditS said:

    ...genau das ist das Problem bzw. eine natürliche Folge einer flächendeckenden "Überlimitierung". Der geneigte VT nimmt die aufgestellten Limits nicht mehr für voll, für viele ist das Erwischt-werden-Risiko zu gering, und so werden halt auch Limits ignoriert, insbesondere von Ortsfremden, die dann tatsächlich mal einen echten Sinn haben. Und wenn diese dann ignoriert werden, schepperts schnell mal wieder so richtig.

    Mal ein Beispiel: In Brandenburg werden schon seit vielen Jahren so ziemlich alle Landstraßen limitiert. Da wird schon mal vor einer ganz leichten Kurve ein 50'er Schild aufgestellt, obwohl man diese problemlos mit Landstraßentempo durchfahren kann. Dann gibt es Strecken, wo sich laufend Limits zwischen 80, 70, 60, 50 abwechseln, die B96 ist auf weiten Strecken auf 80 limitiert und dann noch teilweise mit Überholverboten versehen. Dahinter ist nur ein Sinn zu erkennen: Überlimitierung.
    In Thüringen waren - zumindest noch vor 10...15 Jahren - Limits nur sehr sparsam aufgestellt, und wenn da z.B. vor einer Kurve ein 40'er-Schild stand, dann wusste man, dass es diese Kurve wirklich in sich hat. Ob es heute dort auch noch so ist, weiß ich allerdings nicht.

    Eine Folge dieser Überlimitierung dürfte auch sein, dass viele VT sich schon fast verzweifelt auf diese vielen Schilder an den Landstraßen fixieren und dabei sich nicht mehr voll auf die eigentlichen Straßenverhältnisse und Verkehrsbedingungen konzentrieren und so schon an den simpelsten Aufgaben scheitern - für die Behörden wieder ein Grund, das Limit noch weiter abzusenken.
    In Thüringen lag damals das Augenmerk beim Mopped-Fahren ganz klar auf der Straße - und damit ist man sehr gut und mit viel Spaß durch die Kurven und über die Berge gekommen - schöne alte Zeiten!

    Das ist Sinn und Zweck der beiden Schilderwaldnovellen von 1997 und 2013 ziemlich treffend zusammengefaßt - die nur leider von zahlreichen "Praktikern vor Ort" durch die fehlende Sicht auf die Gesamtheit sowie teilweise politischen Druck über weite Strecken ad absurdum geführt worden sind.

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  6. 2 hours ago, only Diesel said:

    sicher ganz toll aber warum verda.... nochmal soll ich in Baustellen mit 2 normalbreiten Spuren 60km/h fahren???

    Auf welche aktuellen Fälle beziehst Du Dich?

     

    2 hours ago, only Diesel said:

    In Hessen auf der A5 darf man 100km/h bei einer Breite von 2,10m fahren! 

    Die auf der Breitenbeschränkung (Z 264 StVO) angegebenen Werte geben die maximale tatsächliche Breite an, bis zu der Fahrzeuge den Fahrstreifen befahren dürfen. Sie sagen nichts über die tatsächliche Fahrstreifenbreite aus. Laut den maßgeblichen Richtlinien für die (verkehrsrechtliche) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) kann die zulässige Geschwindigkeit auf 100 gesetzt werden, wenn der Hauptfahrsteifen mindestens 3,50 m breit ist, die Überholfahrstreifen mindestens 3,00 m breit sind und die Fahrtrichtungen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme ("Leitplanken", ggf. auch die in Baustellen üblichen temporären Systeme) baulich voneinander getrennt sind. Da die StVO besonderes Polizei- und Ordnungsrecht ist und in diesem Rechtsgebiet das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs bzw. der mildestmöglichen Maßnahme gilt, ist diese Anordnung (Tempo 100) zwingend, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und keine anderen straßenverkehrsrechtlich relevanten Gründe dagegen stehen. Leider nimmt man es damit bisher in vielen Gegenden dieser Republik nicht so genau, handelt lieber nach dem Prinzip "Viel hilft viel" und verkennt regelmäßig, welchen Bärdendienst man der Verkehrssicherheit in der Gesamtsicht damit erweist.

    Der Abschnitt auf der A 5 betrifft (mindestens) den Abschnitt zwischen Friedberg und Ober-Mörlen. Dort ist eine sogenannte 5+1-Verkehrsführung angeordnet, mit Tempo 80 auf dem einzeln geführten Fahrstreifen unmittelbar neben dem Baufeld (auf dem ohnehin hauptsächlich Lkw unterwegs sind) und Tempo 100 auf den fünf Fahrstreifen auf der anderen Richtungsfahrbahn. Möglicherweise sind aber weitere Verkehrsführungen weiter nördlich eingerichtet, im vierstreifigen Bereich zwischen Gambacher Kreuz und Hattenbacher Dreieck waren zumindest in den letzten Jahren mehrere 3+1-Verkehrsführungen angeordnet, ebenfalls mit Tempo 100. Solche Verkehrsführungen, ohne Reduktion der regulär vorhandenen Fahrstreifen, haben nur einen minimalen negativen Effekt auf den Verkehrsfluß und auf die Reisezeiten. Dann ist es ehrlich gesagt auch eher von nachrangiger Bedeutung, wenn sie den einen oder anderen Monat länger dauern. Das Prinzip "Augen zu und so schnell wie möglich durch" ist zumindest bei Autobahnbaustellen grundfalsch, denn betrachtet man nicht nur die einzelne Baustelle, sondern das ganze Netz, läuft dieses Prinzip darauf hinaus, daß man am Ende immer irgendwo wegen einer Baustelle im Stau steht, denn ist der eine Streckenabschnitt fertig, kommt bekanntlich irgenwo anders der nächste dran, und das Trauerspiel beginnt von vorn. Zumindest, wenn man um einer Bauzeitverkürzung willen Kompromisse bei der Verkehrsführung macht. Das läßt sich seit einigen Jahren wunder"schön" z. B. auf der A 9 nördlich vom Hermsdorfer Kreuz verfolgen.

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  7. On 4/10/2021 at 5:19 AM, Toxic Waste said:

     Nur um das Klarzustellen: Ich fahre nicht ansatzweise agressiv.

    Das wird sich wahrscheinlich nahezu jeder selbst bescheinigen, den man fragt, egal, welcher Verkersart er zuzurechnen ist.

    On 4/10/2021 at 5:19 AM, Toxic Waste said:

    Ich fahre wo ich will

    Die dahinter stehende Einstellung, es selbst besser zu wissen, ist zumindest arrogant. Arroganz ist die Vorstufe der Aggession.

    On 4/10/2021 at 5:19 AM, Toxic Waste said:

    Wenn ich aber bspw. die Wahl habe auf einem halben Meter zwischen parkenden Autos und Straßenbahnschienen zu fahren oder dem Bürgersteig

    Dann fährt man eben zwischen den Schienen. Hatte ich seinerzeit z. B. auf der Rosenthaler nie ein Problem mit. Wer das nicht beherrscht, sollte sich fragen, ob er nicht besser zu Fuß geht.

    On 4/10/2021 at 5:19 AM, Toxic Waste said:

    wenn's für Kinder sicherer ist warum nicht auch für mich? :rolleyes:

    Wenn Dein Vermögen, das Rad zu beherrschen, den Überblick zu behalten, Geschwindigkeiten einzuschätzen, die Regeln zu kennen usw. auf dem Niveau eines Achtjährigen liegt, möglicherweise. Ansonsten geht es hier nicht nur um Deine Sicherheit, sondern auch um die der Fußgänger. Die haben außerdem ein Recht darauf, auf ihrem Gehweg nicht von anderen Verkehrsarten belästigt zu werden. Schon die Anwesenheit von Radverkehr auf dem Gehweg beeinflußt das Verhalten der Fußgänger, ob beabsichtigt oder nicht.

    • Like 1
  8. Der Fahrer jedenfalls darf definitiv keine Maske tragen, § 23 Absatz 4 StVO, den Sobbel schon letztes Jahr erwähnte. Die Infektionsschutzverordnungen sind Landesrecht und werden deshalb von der (bundesrechtlichen) StVO gebrochen, Art 31 GG.

  9. Ich kann die Kernaussage des Artikels nicht nachvollziehen. Welche Rechtsvorschrift soll denn bitte das Ausrücken des Winterdienstes verhindern? Die Antwort darauf bleibt der Artikel leider schuldig. Die jetzt vorgenommene Neuregelung der Zuständigkeits- und Befugnisvorschriften in der StVO kann es jedenfalls nicht sein, denn für die Durchführung des Winterdienstes braucht es keine verkehrsrechtliche Absicherung. Der Winterdienst wird unter Inanspruchnahme der Sonderrechte nach § 35 Absatz 6 StVO durchgeführt. Der gilt für alle Fahrzeuge, der dem Bau, der Unterhaltung, der Reinigung der Straßen und Einrichtungen im Straßenraum usw. dienen, die eine bestimmte Sicherheitskennzeichnung (Schraffen) aufweisen, und deren Einsatz die Sonderrechte erfordert. Sie gelten unabhängig von der organisatorischen Zugehörigkeit, d. h. auch für Fahrzeuge von Privatfirmen wie z. B. Verkehrssicherungsfirmen, Litaßsäulenbeklebern oder Baufirmen, solange die v. g. Voraussetzungen gegeben sind.

    An der Vorschrift über die Sonderrechte hat man jetzt aber gar nichts geändert (war ja auch nicht nötig, s. o.).

    Ergo: Scheuer-Bashing.

    • Like 2
  10. Mit dem an Freitag beschlossenen Übergang der meisten straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und Befugnisse auf das FBA respektive die Autobahn werden Verfahren, welche diese Zuständigkeit betreffen, m. W. ab 1.1.2021 vom FBA bzw. der Autobahn fortgeführt. Dies betrifft nicht

    • Verfahren in OWi-/Bußgeldsachen
    • Verfahren (Anfechtungen, Verpflichtungsklagen usw.) zu Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschtzgründen,

    da diese Zuständigkeiten bei den Ländern verbleiben. Zu Anordnungen aus Lärmschutzgründen übrigens auf Wunsch des BMVI, da diese Festlegung - einschließlich (wohlwollend ausgedrückt) denkwürdiger Begründung - bereits in der Grunddrucksache des BMVI enthalten ist.

     

    • Thanks 2
  11. Und jetzt sage ich diesen Menschen einmal ganz aufrichtig Danke für ihren Einsatz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: https://www.hessenschau.de/panorama/tickerproteste-zum-a49-ausbau--vgh-kippt-sitzblockade-verbot--polizei-setzt-schlagstoecke-ein--demonstrationen-am-wochenende-,dannenroeder-forst-ticker-100.html

    Und dafür, daß sie ihre Köpfe dafür hinhalten und sich Angriffe und Beleidigungen gefallen lassen müssen, nur weil einige meinen, in Selbstgerechtigkeit und Ignoranz über demkratisch gefaßten und rechtsstaatlich überprüften Beschlüssen zu stehen!

  12. - wegen auftretender Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern wird über eine Geschwindigkeitsbeschränkung für Radler auf 10 km/h nachgedacht. :rofl:

    Allein das zweigt für mich schon, wes Geistes Kinder da am Werk sind: Verbotsjünger und Förster im Schilderwald. "Nur noch das eine Schild, dann, aber dann ist die Welt wirklich in Ordnung und alle leben glücklich bis ans Ende ihrer Tage ..."

  13. Was für eine chaotische Berichterstattung. Ist es so schwer, StVO, BKatV und FeV auseinanderzuhalten? Daß die 2009er sog. Schilderwaldnovelle (StVO-Änderungsverordnung) wegen eines Zitierfehlers nichtig war, ist ein alter Hut. Um das zu heilen und sicherzugehen, daß nicht wegen weiterer Verstöße gegen das Zitiergebot weitere Teile der seinerzeit geltenden (bzw. als geltend angenommenen) StVO nichtig sind, hat man die Schilderwaldnovelle im zweiten Anlauf 2013 komplett neu verkündet. Unter sehr sorgfältiger Beachtung des Zitiergebots.

     

    Jetzt ist vom Verstoß gegen das Zitiergebot nicht die StVO, sondern nur die BKatV betroffen - und nur die, auch wenn im Rahmen einer Omnibusverordnung auch die StVO geändert worden war. Sollten neue Erkenntnisse vorliegen, die weitere Verstöße gegen das Zitiergebot feststellen, ist dies diesem oberflächlich geschriebenen Artikel, in dem stets nur die Rede von der StVO ist, jedenfalls nicht zu entnehmen. Die StVO jedenfalls regelt weder Bußgeldhöhen noch Fahrverbote.

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  14. Heute hatten wir einen Radfahrer mit über 1,4 Promille. Während man einem Autofahrer mindestens für die kommenden 9 Monate die Lizenz entzogen hätte, passiert dem Radfahrer ...... genau gar nichts. Traurig!

    Offenbar zeigte er keinerlei fahrerische Ausfallerscheinungen oder Verkehrsverstöße, denn sonst wäre der Tatbestand der Trunkenheitsfahrt erfüllt gewesen. Was aber war dann Anlaß für Euch nachzumessen?

     

    Es gab in der Vergangenheit wiederholt Vorstöße zur Verschärfung der Alkoholvorschriften für Radfahrer, u. a. betrieben von Mönnighoff (den ich wegen seiner von mir so wahrgenommenen Sicht auf den Verkehrsteilnehmer als potentiellen Delinquenten kritisch sehe); u. a. wurde der Wunsch formuliert, einen OWi-Tatbestand ab 0,8 %o für Radfahrer einzuführen. Außerdem wurde - in meiner Erinnerung auf Wunsch der VMK - ein Gutachten beauftragt, das die - ebenfalls durch ein Gutachten ermittelte - derzeitige Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit von Radfahrern in Höhe von 1,6 %o überprüfen sollte. Ergebnis: Eigentlich müßte man diese Grenze sogar noch höher ansetzen (es kann sein, daß dieses Gutachten aus diesem Grund nicht veröffentlicht wurde).

     

    Im Ergebnis stehe ich einer Verschärfung der Promilleregeln für Radfahrer aus zwei Gründen kritisch gegenüber: Erstens gefährden sie sich in erster Linie selbst. Zweitens sehe ich die Gefahr, daß Teilnehmer eines feuchtfröhlichen Abends, vor die Wahl gestellt, sowohl mit dem Auto als auch mit dem Fahrrad den Führerschein zu riskieren, sich eher für das bequemere Auto entscheiden. Und ehrlich: Da ist mir von der Gesamtgefährdung der betrunkene Radfahrer immer noch lieber als der betrunkene Autofahrer.

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  15. In der Printausgabe der FAZ vom 10.8. wird auf Seite 17 unter der Überschrift "Schützenhilfe für Minister Scheuer" darüber berichtet, daß namhafte Juristen erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der nichtigen Fahrverbotsregelungen haben. Einzig Baden-Württemberg bzw. dessen Verkehrsminister(ium) opponiert unverdrossen gegen einen von Scheuer unterbreiteten Kompromißvorschlag und beharrt auf der Maximalforderung der reinen formalen Korrektur der nichtigen Teile der Änderungsverordnung, während die anderen Länder Kompromißbereitschaft zeigen. Jetzt bekommt Herr Hermann jedoch auch aus dem eigenen Land Gegenwind:

     

    "In einem Schreiben an den baden-württembergischen Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) äußert jetzt das Landesjustizministerium Bedenken gegen die Verschärfung: 'Die im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfahrverbote müssten an Verkehrsverstöße anknüpfen, die typischerweise als grobe oder beharrlich Pflichtverletzungen bewertet werden können. Dies erscheint bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zweifelhaft.'" Weiter heißt es in dem Artikel: "Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1969 aus der Formulierung "grobe oder beharrliche Pflichtverletzung" im Straßenverkehrsgesetz den Schluss gezogen, dass ein Fahrverbot - gemessen am verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - bei einem einmaligen Verstoß in der Mehrzahl der Fälle 'keine angemessene Unrechtsfolge' wäre. Der Bundesgerichtshof entschied 1991, dass ein Fahrverbot auch bei einem erstmaligen Verstoß gerechtfertig[t] sein könne. In diesem Fall hatte der Autofahrer die Höchstgeschwindigkeit allerdings um mehr als das Doppelte überschritten (Tempo 134 statt Tempo 60).1996 entschied das Bundesverfassungsgericht schließlich: das der Straßenverkehr, die Zahl der Verkehrverstöße und Unfälle deutlich gewachsen seien, kämen Fahrverbote nicht mehr nur als Reaktion auf besonders verantwortungsloses Verhalten und in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Weiter heißt s aber: 'nach wie vor gilt, dass die Anordnung eines Fahrverbots bei einem erstmaligen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften in der Mehrzahl der Fälle keine angemessene, weil übermäßige Unrechtsfolge wäre.'"

     

    Weiterhin wird über ein Schreiben des ehemaligen Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstags und Generalbundesanwalts Kay Nehm an Scheuer berichtet, aus dem wie folgt zitiert wird: "'[...] angesichts der heutigen Verkehrsdichte und der durch Lärm- und Anliegerschutz bedingten ständig wechselnden Geschwindigkeitsbegrenzungen bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit im Bereich von unter 40 km/h'" sich das besonders verantwortungslose Verhalten nicht immer schon aus dem Verstoß gegen die StVO von selbst erschließe. Weiter wird aus diesem Schreiben zitiert: "'So entsprechen die nach dem verunglückten Recht behandelten Fälle nach Aussagen von Praktikern in der Mehrzahl nicht dem Bild von Rasern, denen der Verordnungsgeber aus guten Gründen entgegenwirken wollte.'"

     

    Die Chancen stehen also nicht ganz schlecht, daß die grünen Auto(fahrer)feinde mit ihrem Law-and-Order-Projekt gewaltig Schiffbruch erleiden werden.

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  16.  

    Die bisherigen Bußgelder und Sanktionen halte ich für zu gering. Sie beeindrucken mich nicht. Zahlkarte scannen und vergessen.

    1 Monat ÖPNV ist „beeindruckend“.

    Naja, ich habe schon etliche Mädels weinen sehen dürfen, denen die bisherigen Bußgelder offenbar schon sehr weh taten. Und nur, weil sie Dich (offensichtlich / leider) nicht beeindrucken, bedeutet das ja nicht, daß es alle anderen Zeitgenossen gleichermaßen unbeeindruckt läßt.

    Ich zB ärgere mich durchaus über ein 25,- Euro-Ticket, scanne es nicht mal eben ein und vergesse es auch nicht sofort.

    Natürlich ist 1 Monat zu Fuß "beeindruckend", sollte aber eben auch nur bei gravierenden Verstößen erfolgen. Und dazu zählen nicht schon Überschreitungen in Höhe von 21 km/h bzw. 26 km/h.

     

    Im Ergebnis dessen, was Bluey schrieb, kommt es hier nicht auf den individuellen Eindruck an, sondern darauf, ob die Gesamtsituation Handlungsbedarf erkennen läßt. Die Gesamtsituation bemißt sich insbesondere am Unfallgeschehen. Und dieses ist - wiederum insbesondere bei Unfällen mit Überschreiten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit als Hauptursache - seit Jahren rückläufig. Insoweit könnte man das durch den Bundesrat erzwungene Verhalten des Verordnungsgebers auch als Nachtreten bezeichnen. Das heutige System, daß u. a. bei wiederholten Verstößen FV ab +26 vorsieht, ist fein austariert und hat sich bewährt.

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