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Z282

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Posts posted by Z282

  1. Interessanter Netzfund:

    In Frankfurt am Main gab es 2022 elf Verkehrstote, davon 9 Fußgänger und 2 Radfahrer. Von den 9 Fußgängern sind 8 (acht!!) bei Kollisionen mit Eisenbahnen, U-Bahnen oder Straßenbahnen verunglückt: https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME='B_251_2023'

    Dient das Auto als Buhmann langsam aus? Ach iwo, wer braucht schon Fakten, wenn grüne Narrative erst einmal fest verankert sind ...

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  2. Es ist schon erschreckend, mit welcher Ahnungslosigkeit, allen voran die Verkehrssenatorin, diese Diskussion geführt wird. Fahrräder werden nicht geparkt, sondern abgestellt. Würden sie geparkt, müßten ihre Führer sich an § 12 StVO halten: Kein "Parken" auf dem Gehweg, auf Plätzen usw. Wie übrigens auch eKF, für die in der eKFV eigens geregelt ist, daß diese abgestellt werden.

    Wahrscheinlich hat sie sich in ihrer Senatsverwaltung mit einer Entourage Ahnungsloser aber Meinungsstarker umgeben und ist nur noch in ihrer eigenen Echokammer unterwegs. Oder das Wort der wenigen verbliebenen Fachleute in ihrem Haus findet kein Gehör bei ihr.

    Aber wie sagt man so schön: Die Demokratie hat den Vorteil, daß das Volk die Regierung bekommt, die es verdient. Wirft kein gutes Licht auf Euch, liebe Berliner.

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  3. ... und bis dahin kann man durch Berufungsklage vor dem OVG auf Zeit spielen, sprich eine Rechtskraft dieses Urteils verhindern.

    Eine faktische Umsetzung läßt sich aber vermutlich gerichtlich kaum verhindern; nach meiner Einschätzung ist sie hier einfach nur handwerklich schlecht umgesetzt worden. Ohne Einbeziehung des Straßenrechts geht so etwas nun einmal nicht. Allerdings wäre nach meiner Einschätzung nicht nur eine Teileinziehung zur Fußgängerzone denkbar, sondern auch eine, die auch weiterhin Raverkehr zuläßt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt dann aus Gründen eine geordneten städtebaulichen Entwicklung (vgl. § 45 StVO), gibt aber letztlich nur die straßenrechtlche Entscheidung bekannt.

    Ich erinnere mich allerdings auch noch an die Friedrichstraße in den 90ern. Damals kam man mit dem Auto auf den meisten Berliner Straßen noch wirklich gut voran. Die Friedrichstraße aber war schon damals eine, die man besser mied. Insoweit stellt sich mir die Frage, ob die Sperrung für den Autoverkehr wirklich ein soo großer Verlust ist.

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  4. On 5/22/2022 at 1:56 PM, Aka said:

    ...wobei da die Herrn Autofahrer mal ganz schnell ihren Aufmerksamkeitssinn schärfen sollten.

    Es gibt nicht wenige LKWs, die so manche Steigung mit weit weniger als den hier genannten 55 bzw. mind. 60km/h für ne Autobahn hochkriechen... 40 Tonnen mit 400 oder 440 und teils auch 500PS geht eben nicht schneller.

    Und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mobilkrane laufen nun einmal nur die aufgemalten 62km/h... da kratzen die Hersteller schon einiges zusammen und die Geschosse auf die mindestens 60km/h für die Autobahn zu bekommen.

     

     

    ... wobei das Erscheinungsbild solcher Fuhren geringfügig anders ist als das der Ape. Und immer wieder schaffen es die Kollegen Berufskraftfahrer / Lkw-Fahrer, die das ja eigentlich wissen müßten, ihren Kollegen hintendrauf zu rauschen. Die Herren Autofahrer = Pkw-Fahrer sind meistens erst dann betroffen, wenn so ein 55-km/h-Bergauffahrer der Meinung ist, dann auch noch einen anderen überholen zu müssen.

  5. On 5/22/2022 at 8:36 AM, Sobbel said:

    Moin Moin

     

    Zitat aus dem Artikel:

     "   "Meine Ape könnte 64 km/h fahren, also rechtlich alles sauber", sagt Schenk.   "

    Von den techn. Daten her kenne ich die Ape nicht. Aber es ist ja nicht die Frage, was die Ape könnte, sondern ob deren bbh über 60 km/h liegt.

    Und das der mit 55 über "meine" Autobahnen zuckelt fänd ich auch eher blöd und stiesse auf mein Unverständnis sowie im Wiederholungsfall auf einen von mir bestellten ASD.

    ... und nicht vergessen, neben dem Verstoß gegen § 3 Absatz 2 StVO auch den gegen § 33 Absatz 1 StVO zu ahnden (§ 49 Absatz 1 Ziffer 28 StVO). Gemeinsam mit dem zuständigen FBA könnte man auch prüfen, ob ein Verfahren wegen unerlaubter Sondernutzung aussichtsreich wäre - bei straßenrechtlichen Vertößen ist der Bußgeldrahmen deutlich größer als im Straßenverkehrsrecht ... Voraussetzung wäre wohl, daß man ihm eine verkehrsfremde Nutzung der Autobahn nachweisen kann. Auf das Versammlungsrecht kann er sich in NRW jedenfalls nicht beziehen, § 13 Absatz 1 Satz 3 Versammlungsgesetz NRW.

  6. 9 hours ago, Aka said:

    ...ein Autobahnkreuz ohne Tempolimit ist quasi nicht möglich, das dauert maximal ein paar Wochen bis Monate bis da ein Limit kommt.

    Aha. Eine Auswahl von Autobahnkreuzen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung:

    Bad Homburger Kreuz

    Nordwestkreuz Frankfurt (SBA ungedeckelt im Zuge der A 5)

    Westkreuz Frankfurt (wie vor)

    Frankfurter Kreuz (SBA ungedeckelt auf den durchgehenden Fahrbahnen beider Autobahnen; Limits auf den Rampen)

    Offenbacher Kreuz (SBA ungedeckelt im Zuge der A 3, Limits auf einigen Nebenfahrbahnen und Rampen)

    Hanauer Kreuz (z. T. SBA; ungedeckelt)

    Wiesbadener Kreuz (nur im Zuge der A 66)

    Viernheimer Kreuz

    Wetzlarer Kreuz

    Gießener Südkreuz

    Gambacher Kreuz (z.  T. SBA ungedeckelt)

    Gießener Nordkreuz

    Feuchtwangen / Crailsheim - soweit ich mich erinnere

    Ulm/Elchingen (zumindest im Zuge der A 7)

    Rippachtal

    Biebelried (nur im Zuge der A 7)

    Kann gerne fortgesetzt werden ...

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  7. 9 minutes ago, m3_ said:

    Wichtig hier, daß es keine Flenspunkte gibt, da kein verkehrssicherheitsrelevanter Verstoss vorliegt.

    Kein verkehrssicherheitsrelevanter Verstoß dürfte auch bei Mißachtung von Anordnungen aus Lärmschutzgründen vorliegen. Diese Unterscheidung sieht die FeV bislang nicht vor, wäre es aber wohl mal wert gerichtlich ausgefochten zu werden - unter Zuhilfenahme der amtlichen Begründung der FER-Novelle. Wobei es mit einer Instanz sicherlich nicht getan sein dürfte.

  8. 21 hours ago, Lenker said:

    Neue Info: Strom wird eher nicht mehr zum Heizen verwendet, also ist der Winter bei klirrender Kälte bisher kein Problem für die Stromversorgung.

    Aha. Wissen das die Wärmepumpenjünger auch? Und die Steuerungen der Öl- und Gasheizungen, der Fernwärmeanlagen funktioniert so ganz ohne Elektrizität?

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  9. On 9/9/2021 at 2:27 PM, Lenker said:

    Sind wir uns einig, dass dies ohne ein global koordiniertes Vorgehen nicht gelingen kann, und dass hierfür eine Lastenverteilung erforderlich ist, die das Etikett "Klimagerechtigkeit" verdient?

    Gerechtigkeit liegt immer im Auge des Betrachters und ist objektiv nicht bestimmbar. Etiketten mit dem Suffix "Gerechtigkeit" dienen deshalb agitativen und manipulativen Zwecken.

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  10. On 8/14/2021 at 5:12 PM, hartmut said:

    Da scheint bei dem einen oder anderen schon der Altersstarrsinn ein echtes Problem zu sein. Nicht mal die einfachsten Regeln einer halbwegs gesitteten Diskussionskultur gibt es noch, falls sie überhaupt mal vorhanden waren.

    Es kann mit nicht mal über die einfachsten Fakten geschrieben werden ohne den Diskussionspartner anzugreifen. Da kann ich nur sagen, ihr Jungen, lasst euch von alten Männern nicht ins Bockshorn jagen. Deren Zeit ist schon lange vorbei, nur wissen sie es noch nicht. 

    MfG.

    hartmut

    Ich kann Deinen Einwurf nicht ganz einordnen. Zumindest auf meinen ersten Beitrag hier hat unser Neuling sofort mit der Unterstellung rhetorischer Tricks und "uiuiui" reagiert. Sachlicher Diskussionsstil ist für mich etwas anderes.

  11. On 8/14/2021 at 7:21 AM, Lenker said:

    Ich habe nichts von Grundrechtseinschränkungen gesagt.

    Jede staatlich veranlaßte Einschränkung, jedes Verbot und jede Beschränkung ist eine Grundrechtseinschränkung, zumindest der allgemeinen Handlungsfreiheit gem. Art. 2 GG.

    Ich bin gespannt auf die Konkretisierung der als unausweichlich propagierten Einschränkungen.

  12. 17 hours ago, Lenker said:

    Das ist ein beliebter rhetorischer Trick, wenn einem eine kritische Bemerkung entgegen gehalten wird:

    Falsch. Der primäre rhetorische Trick besteht darin, der Wissenschaft neben den Feststellungen auch die von den einschlägigen politischen Interessenträgern für erforderlich gehaltenen Reaktionen hierauf in den Mund zu legen. Das Entgegenhalten scheitert vorliegend schon an einer vorangegangenen Beteiligung an der Diskussion.

  13. 16 hours ago, Lenker said:

    Jetzt bleibt nur noch die Einschränkung.

    Uiuiui, nichts als Alarmismus zur Rechtfertigung quasi jeglicher Grundrechtseinschränkungen. Und als solcher absolut phantasielos sowie ohne Vertrauen in die Innovationskraft von Menschen und Unternehmen. Auf Dauer führt eine solche Haudraufpolitik immer zu Widerstand und Ausweichreaktionen.

    Aber die Anmaßung der Politik, sich nicht mehr auf das Setzen von Rahmenbedingungen zu beschränken, sondern selbst zu wissen, welche die alleinseligmachende Lösung ist, zeigt sich u. a. schon im Elektrohype. Insofern bist Du mit Deinen Ausführungen voll im derzeitigen Mainstream.

    Aber die Grünen jagen seit Jahrzehnten eine Weltuntergangssau nach der anderen durchs Dorf. Das ist ihr Lebenselixier, sie leben von der Angst der Menschen und verkaufen auf dieser Basis - wie viele andere, letztlich unheilvolle Bewegungen in der Geschichte der Menschheit - ihre Heilsversprechen. "Kehret um! Tut Buße!" Jaja, das kennen wir schon seit ein paar tausend Jahren.

    Bleibt zu hoffen, daß die Angst einer Mehrheit der Menschen nicht den Verstand wegfrißt und Positionen wie Deine niemals mehrheitsfähig werden.

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  14. 17 hours ago, Lenker said:

    Die Klimawissenschaftler sind sich einig, dass wir viel weniger Auto fahren müssen, viel weniger Fleisch essen und viel weniger fliegen müssen. Und das dass allein überhaupt noch nicht reichen wird.

    Lieber Lenker,

    schön, daß Du Dich in diesem Forum an der Diskussion beteiligst. Schön auch, daß Du Dich zunächst kurz durch einen freundlichen Gruß eingeführt hast usw.

    Wenn "die Klimawissenschaftler" das tatsächlich wie von Dir behauptet fordern würden, überschritten sie damit massiv ihre Kompetenz. Klimawissenschaftler erforschen die atmosphärischen Prozesse und die Auswirkungen des Eintrag bestimmter Stoffe in die Atmosphäre auf diese Prozesse, in de Summe "Klima" genannt. Dementsprechend können sie als Schlußfolgerung ihrer Forschung allenfalls die Senkung des Eintrags bestimmter Substanzen in die Atmosphäre (oder noch besser deren Entzug aus der Atmosphäre) fordern. Auf welchem Weg das erfolgt und welche Technologien hierfür genutzt werden können, ist hingegen nicht Sache von Klimawissenschaftlern.

    Und, wie von Dir behauptet, massiven Verzicht zu fordern, schon gar nicht. Das zeugt allenfalls von Einfallslosigkeit und grüner Verzichtsideologie. Die entsprechenden Ideologen spannen "die Klimawissenschaftler" natürlich gern vor ihren Karren, wenn es ihnen in den Kram paßt, wobei nicht zu verhehlen ist, daß gerade im Bereich der Umweltwissenschaften auch zahlreiche Aktivisten unterwegs sind, die das mit der Trennung von Wissenschaft und Ideologie nicht immer so genau nehmen.

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  15. Im Bestand gibt es noch viele solcher Straßen, und nicht alle sind breit genug, um sie zu 2+1 umzumarkieren, zumal dann zumindest den Radfahrern eine Alternative zur Verfügung stehen sollte. Nur neu gebaut wird so etwas heute eben nicht mehr.

    B 207 nördlich der A 1? Wo soll das sein? Nach openstreetmap.org endet die B 207 von Süden kommend in Lübeck, also südlich von der A 1. Oder habe ich was übersehen?

  16. b2s-Querschnitte (zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr mit befestigten Seitenstreifen) waren bin in die 70er Jahr Bestandteil des Entwurfsregelswerks (RAL-Q). Sie haben sich im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht bewährt (schwerste Überholunfälle) und sind durch 2+1-Querschnitte (EKL 1 und z. T. EKL 2 der RAL) ersetzt worden. Ich nehme ferner an, daß die polnischen Wirtschaftswege längst nicht so gut ausgebaut sind wie die deutschen, weshalb die Landstraßen für den Verkehr mit Ackerschleppern  eine größere Rolle spielen dürften als hierzulande.

    Auf Landesstraßen sind b2s-Querschnitte z. T. rückgebaut worden zu normalen zweistreifigen Querschnitten mit baulich getrenntem Geh- und Radweg. Diese Möglichkeit empfiehlt auch das MEKLBest des FGSV (noch nicht veröffentlicht).

  17. Die Kleinstadt Limburg ist insoweit ein schlechtes Beispiel, als sie auf absehbare Zeit mit Durchgangsverkehr wird leben müssen. Die Motivation der Stadt Limburg ist zudem weniger eine wie auch immer geartete "Klimaneutralität", sondern die Auflagen des Luftreinhalteplans zur Minderung der NO2-Immissionen. Aber auch auf diesem Gebiet wird es eine nachhaltige Lösung erst durch die Fahrzeugtechnik geben, d. h. eigentlich gibt es sie schon, denn die Realemissionen der bislang problematischen Dieselfahrzeuge sind bei Neufahrzeugen in den letzten Jahren drastisch gesunken. Dies macht sich seit einiger Zeit auch schon deutlich bei den Meßwerten der Lufmeßstationen und NO2-Sammler bemerkbar. Hier zeigt sich wiederum, daß nachhaltige Lösungen technischer Natur sind, und die Kommunen wie auch der Staat mit Restriktionen letztlich nur an der Oberfläche kratzen und Kosmetik betreiben können. Bleibt abzuwarten, ob die mit dem Luftreinhalteplan verbundenen Beschränkungen und Verbote auch wieder aufgehoben werden, wenn abzusehen ist, daß die NO2-Immissionsgrenzwerte auch ohne diese eingehalten werden. Rechtlich ist das zwingend. Eigentlich.

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