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Fwirs

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  1. So, nun habe ich auch die Info..dass mein Kollege, der Er Sa Fa er war, bzw. sich als Al Be To ausgegeben hat, von der Bußgeldstelle ein Anhörungsbogen erhalten hat, nachdem er den Vorfall gestanden hat. Dort stand auch, sollte er nicht bis dann und dann antworten, erhält er den Bußgeldbescheid.. Der Rest ist in meinem Anfangsthread ja beschrieben...den Bußgeldbescheid habe nun ich erhalten...
  2. Hallo Gast 225 Danke für den Hinweis. Ich werde meinem Anwalt mitteilen, alles zu tun...zu hinterfragen, in Rede zu stellen usw. Vorschoben? Nun...erstens würde ich das ganze gerne von 2 auf 1 Monat runterbringen...und wenn nicht...dann mal mind. bis November verzögern. Schwebt dir irgendeine Strategie hierfür vor?
  3. Dann einen freundlichen Gruß an ihn... Hallo!! Und nein..sie können mir meine Stimmung nicht rauben... ;-)
  4. Kann sein, dass die wegen dem versuchten Al Be To zugeschlagen haben...was auch immer. Ich werde den Anwalt anweisen in jede Wade zu beißen die sich bietet...auch wenn ich zu schnell unterwegs war..
  5. Nein...es ist damit tatsächlich alles gesagt.... Meine Frage ist letztendlich, wie lange eine "Verschleppung" des Fahrverbots durch den RA möglich ist.. In Bzg auf die Bußgeldhöhe, wird er sicherlich nachhaken und entsprechend tätig werden. Jetzt geht es erst mal darum alles in Frage zu stellen. Ich werde morgen / übermorgen einen Termin bei ihm haben und bitten..das Fahrverbot max hinauszuschieben... Warum Al Be To nicht geklappt hat, ein Rätsel...und wird es immer bleiben...denn der Bußgeldbescheid ist bei mir gelandet..als Fahrer und Halter...
  6. Nein, das ganze ist mit dem PKW (ohne Anhänger) gewesen... Ich muss dazu sagen, ich habe letztes Jahr schon 1x für 1 Monat den Lappen abgegeben...auch wegen Geschwindigkeit.. Es steht jedoch auf dem Bescheid..auch noch: § 41, $ 19 STvO, §24 STVG; 11.3.6 Diese Handlungen begingen Sie ebenfalls vorsätzlich..? Ein Fehler möglicherweise?
  7. Wie lange kann man so etwas hinaus zögern...mit Anwalt usw...?
  8. Hallo, ich habe ein Riesenproblem. Ich wurde in der letzten April Woche 2012 auf der AB geblitzt. Ich war lt Anhörungsbogen 34 kmh zu schnell, bei erlaubten 80. Ich bin also mit 114 kmh geblitzt worden. Ich wurde gelasert und ein Foto war auch dabei. Ich habe den AHB (lt Alberto Methode) an einen Bekannten weitergegeben, der an die Bußgeldstelle schrieb, dass er dafür in Frage kam. Er hat von dieser nichts gehört bzw. meinte (ich bin mir nicht mehr ganz sicher..und checke das während ich schreibe..) er hat ein Schreiben bekommen, wo er dann das Bußgeldbescheid erhalten wird..jedoch nie
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