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pindrei

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  1. @Goose Prinzipiell muss ich dir mit dem Fahrgeräusch recht geben, nur sind die heutigen Fahrzeuge recht gut gedämmt und ich höhre Radio währen der Fahrt. Ich nehme die Geschwindigkeit über die Umgebung war. Wenn man weite Sicht hat kommt einen die Geschwindigkeit geringer vor als in einer engen Gasse. Das ist mir heute auf der Autobahn erst wider aufgefallen, ich hatte den eindruck im Stau zu stehen, aber der Tacho sagte 100km/h. Man orientiert sich hat an der Umgebung (im Berufsverkehr sind es halt viele Autos mit der gleichen Geschwindigkeit). Ein weiterer Effekt der mir aufgefallen ist
  2. http://www.recht-find.de/vorsatz-bussgeldverdoppelung.htm <- Ohen Worte, nur leider das Falsche Bundesland
  3. Ach ja stimmt, hatte ich vergessen zu erwähnen. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß über +41km/h wir, solange es keine besonderen Grund für den Geschwindigkeitsverstoß gibt, absich unterstellt.
  4. Nein. Verkehrsverstöße und Verkehrsunfälle passieren nicht, die werden aktiv herbeigeführt. Erdbeben "passieren". Jep, da muss ich dir recht geben. War blöd von mir formuliert.
  5. Und wenn Du - was sich in meinen Augen niemals komplett verhindern läßt - dann wirklich ein halbzugewachsenes übersiehst ? Dann geht das Gejammer nämlich los ! Also in meinen Augen die klare Ansage : Niemals bewußt über Limit und schon gar nicht wenn man unter Zeitdruck steht. Genau dann passiert nämlich das 'Übersehen'. Es kann doch nicht so schwer sein, mal 2 Jahre das +20 km/h zu lassen. In der Probezeit ging's ja auch .... Gruß, AnReRa Hallo, es ist ja schöhn, dass sie eine Meinung zu einem Thema hast, jedoch gehrt es hir um das "Erhöhen des Bußgeldes wengen der Unterstellung von V
  6. Ich fahre jetzt Mountainbike, habe ich mir extra nach dem besagten Abend gekauft. Momentan bin ich noch recht untrainiert und schaffe maximal 40km/h und eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 25km/h. Trozdem bin ich innerorts schneller mit dem Rad als mit dem Auto unterwegs. Kann man nur empfehlen! Ich schau mal was dir Rücksprache mit den netten Dame bringt.
  7. Ich habe etwas weiter oben die Straßenverhältnisse auf Google Maps dargestellt, bei den Straßenverhältnissen kommt einen die gefahrende Geschwindigkeit eher langsamer vor. Als der nette Herr mir den Vorwurf gemacht hat, dass ich so schnell gefahren sein sollte konnte ich es selber erst garnicht glauben. Es war eine 4 Spurige Straße in einem Gewerbegebiet. Zu dem "Wunschkonzert" kann ich nur sagen, dass es mich persönlich häter trifft, wenn ich den Führerschein im Urlaub abgebe. Ich habe nur keine Lust meine aktuelle Arbeitsstelle durch ein Fahrverbot zu gefärden.
  8. 250 Km sind kein Nahverkehr. Sofern Du den Zielort wirkich nicht erreichen kannst ist es zumutbar das Fahrverbot auf den Urlaub zu legen. [OT] Ich frage mich wie Du ein so teures Hobby wie die artgerechte Haltung eines Oldtimers bei einem kleinen Einkommen realisierst. [/OT] Bei mir Fährt kein Nahverkehr vor 6:30Uhr Arbeitsbeginn ist um 7:00Uhr in Düsseldorf (ca 100km) wie ist der Sachverhalt denn dann? Ich würde gerne mitte Juli 2 Wochen meine Fahrerlaubniss abgeben und die restliche Zeit im Dezember (Aktuelle Urleubsplanung). Wie sehen da meine Changen aus. ps: Ironoscherweise habe
  9. Die ist für diese Übeschreitung so vorgesehen. Es muss für Dich eine außergewöhnliche Härte bedeuten. ja genau deshalt ja 200€ statt 160€ und 4 Punkte an stelle von 3 Punkt. 41km/h ist genau die Schwelle zwischen den beiden Stufen. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot ->41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 480,
  10. Normalerweise fahr ich auch nicht so schnell, als die Beamten mich angehalten hatten wusste ich im ersten Moment noch nicht einmal warum ich angehalten wurde. Lohnt sich bei 250 km und einer festen Arbeitstellen nicht schon eine kleine Wohnung? Wäre ich nicht im Kundendienst und keinen Firmenwagen, hätte ich schon längst einen zweiten Wohnsitz in einer WG, am Wochenende würde ich dann nach Hause fahren.
  11. Als alleinige Argumentation reicht das sicher nicht aus. Dir ist zuzumuten dass Du das Fahrverbot in den Urlaub legst oder Dich um eine alternative Mobilität kümmerst. Es müssen gravierende und unabwendbare Folgen eintreten wenn Du einen Monat nicht fahren kannst. Dann musst Du den Verstoß an sich erklären. Abschwächen geht nicht. Du bist satte 11 Km/h drüber. Das ist normalerweise fast ein Ausschlusskriterium, da das einfach zu viel ist. Man könnte fast allein wengen der Überschreitung schon von Vorsatz ausgehen. Erkläre mal schlüssig warum Du "versehentlich" so schnell gefahren bist, las
  12. Ach ja, für den Monat Fahrverbot habe ich nur die alternative Urlaub zu nehmen (Außendienstmittarbeiter). Daher finde ich die Strafe besonders hart.
  13. Um Dich ein weiteres Mal zu verplappern? Bereite Dich eingehend auf das Telefonat vor wenn Du unbedingt reden willst. Zielführender ist meiner Meinung nach eine schritliche Einlassung, bei der dargelegt wird dass es sich um ein Augenblicksversagen gehandelt hat. Keinesfalls solltest Du angeben wegen des Gelblichtes der Ampel beschleunigt zu haben. Ja, das sind Menschen, manchmal sogar recht nett. Aber deren Job ist es, Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu verfolgen. Weil Du oder sie nett sind wird es keinen Rabatt geben, auch nicht wegen eines veremeintlichen Mißverständnisses. Das
  14. Aber einfach ein solch einen Satzt heraus mir zu unterstellen,dass ich äbsichtlich so schnell gefahren wäre kann auch nicht richtig sein. Ich habe halt nicht auf die Geschwindigkeit geachtet. Wie gesagt ich ruf da Montag einfach mal an, Beamts sich ja auch nur Menschen und haben sicher Verständnis für soch eine Missverständniss. Hat jeman Erfahrung mit dem "Splitten" des der Fahrverbotes?
  15. Das bedeutet doch, dass man bei der Befragung besser nichts sagen sollte. Müssen mich die Beamten nicht darauf hinweisen, dass das auch zu meinem Nachteil verfendet werden kann?
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