Jump to content

KaiP

Member
  • Content Count

    2
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About KaiP

  • Rank
    Anfänger
  1. Wie das mit der Abgabe ist weiß ich ja leder noch von vor knapp 2 Jahren. Hinfahren mit dem Bescheid und den Führerschein abgeben. Die Frage ist nur, was ich für die Beamten dann mitbringen muss, damit ersichtlich ist, dass a: Einspruch eingelegt wurde (ich nehme an eine Kopie davon reicht?) und b: dass dieser widerrufen wurde (ebenfalls einfach eine Kopie der Zurücknahme?) Sollte ich die Zurücknahme per Fax schicken (um den genauen Tag zu erwischen) und zusätzlich per einschreiben? Sorry, wenn ich es so genau hinterfrage...ich will nur nicht unnötig lang zu fuß gehen müssen lg Kai
  2. Hallo Zusammen, ich bin Anfang April gemessen worden mit weniger als 3/10 Abstand bei Tempo 150 (BAB, freigegeben). Bußgeldbescheid liegt vor, Bilder von der Videoaufnahme konnte ich mir zumindest ansehen (Polizei kam uns besuchen) und sind selbst auf der schlechten Kopie einwandfrei. Um das Fahrverbot führt meines Erachtens kein Weg. Da ich Wiederholungstäter bin - wenn auch nur ganz knapp - wurden mir keine 4 Monate "Schonfrist" eingeräumt. Der BGB kam jetzt aber leider doch unerwartet sehr ungünstig, rechtkraft wäre nämlich genau zur Mitte des Monats. Und da ich einen Firmenwagen fahr
×
×
  • Create New...