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PCUS

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Everything posted by PCUS

  1. 2013 - So wenig Verkehrstote gab es zuletzt in den 50ern 2014 - Immer weniger Tote auf Schweizer Strassen Ein Hauptgrund dafür ist bestimmt am Tag mit Licht zu fahren oder mit diesen coolen Tagfahrlicht-LED's.
  2. Aus: http://www.blick.ch/news/schweiz/raserprozess-fussballer-ra-l-bobadilla-wegen-raserdelikts-verurteilt-id2869777.html ; Hervorhebungen von mir. Ich finde 70'000.- Schadenersatz an die Leasingfirma viel. Ok, mehr wäre es gewesen, wenn das Auto ganz eingezogen worden wäre, dann wären wohl 200'000.- an Schadenersatz fällig gewesen. Wenn der Staatsanwalt dem Auflösungsvertrag zustimmt, wird das Auto wieder zurück gegeben. Das war auch in diesem Fall Bedingung. So gesehen beläuft sich die Summe für die Raserfahrt auf weit über 100'000.- in diesem Fall.
  3. Du bist schon nicht der Hellste. :-) Ob er das Auto zurück erhalten hat oder ob es gleich als Sicherheitsleistung zurückbehalten wurde, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis. Deine CH-Rechtskenntnisse sind äusserst knapp bemessen. Je nach Aussichtslosigkeit des Verfahrens muss bei einem Weiterzug ein Vorschuss geleistet werden.
  4. Deutscher Raser kriegt Mercedes zurück, ist aber sein Erspartes los
  5. Grossandrang beim Verkauf von Raser-Autos
  6. Solange es keinen Leitentscheid vom Bundesgericht gibt, sind die verlinkten Berichte allesamt irrelevant. Ich weiss, dass es hier gerade eine Modeerscheinung ist, das immer wieder hervorzuheben. Das Forum dient aber nun mal dem Austausch von Meinungen und Erfahrungen. Wer die juristische Arbeitsweise nicht versteht, muss sich an juristischen Diskussionen nicht beteiligen. Es bringt jedenfalls nichts, immer wieder Binsenweisheiten zu kloppen und jeden Beitrag mit «irrelevant» zu kommentieren. Das siehst Du falsch. Die Praxis ist irrelevant, denn es gibt keine gefestigte Rechtsprechung zu
  7. Das stimmt so nicht ganz, rechtskräftige Bussgelder können vollstreckt werden. Aber das jeweilige Land welches zur Vollstreckung beauftragt wird, darf das Bussgeld für sich behalten. Von daher wird das kaum angewendet und wahrscheinlich nur bei sehr schlimmen Vergehen lohnenswert, bei der die Strafe für den Täter im Vordgergrund steht.
  8. Es gilt die territoriale Integrität. Ob ein Verfahren hängig ist oder rechtskräftig macht keinen Unterschied. Die Sicherung des Vollzugs hat oberste Priorität. in diesem Fall kommt die Sicherungshaft zur Anwendung. https://www.ag.ch/de/weiteres/aktuelles/medienportal/medienmitteilung_kapo/medienmitteilungen_kapo/medienmitteilungen_kapo_details_36749.jsp
  9. Es steht dir jederzeit frei, auf Sachebene und mit Quellenangaben aufzuzeigen, wo ich falsch liegen soll. Du widerlegst die Praxis in deine feuchten theoretischen Überlegungen! Dabei solltest du die Praxis in die Theorie umsetzen. Alles andere ist schlichtweg einfach idiotisch. Ahnungsloser als du kann man einfach nicht sein.
  10. In der Realität ist das aber (wie immer) anders, als in deinen feuchten Träumen. Die Umwandlung einer Busse in Ersatzhaft muss zunächst mal verfügt und diese Verfügung dem Betroffenen auch ordnungsgemäss eröffnet werden. Zudem kann man die Ersatzhaft jederzeit (auch während der Haft) durch Zahlung abwenden. Du willst mir was von der Realität erzählen? Wach du zuerst einmal auf!
  11. Wer nicht zahlen kann kommt in Haft. Jetzt kann man sich selber überlegen, ob man lieber zum Geldautomat oder ins Gefängnis will.
  12. Erst wenigen Personen ist es gelungen, eine Initiative praktisch im Alleingang zu stemmen
  13. Ich denke nicht. Mir persönlich gefallen sie auch nicht. Seit 2013 scheint es keine Aktualisierung mehr zu geben. Diese Facebook Petition scheint bessere Karten zu haben. Immerhin hat diese Seite 150'000 likes. Interessant ist dabei die Chronik von Anfang an zu lesen. Bereits zustande gekommen ist diese: Milchkuh-Initiative Man muss nur wollen. :-)
  14. Ja so unterschiedlich kann Demokratieverständnis sein. http://www.derbund.ch/bern/region/Gericht-verhaengt-hohe-Strafen-im-Bieler-RaserProzess/story/26814452
  15. Stimmt da wirklich jeder berechtigte Bürger ab? Oder passiert das durch ein Vertretergremium? (das hätten wir ja hier auch). Dann bekommt man das Auto zurück, wenn der Grund für das Pfand wegfällt? Gruß Jeder Berechtigte hat das Recht. Wer seine politischen Rechte nutzt, der kann nicht nur abstimmen. Er kann Gesetze ändern oder neue Gesetze erarbeiten, gegen Finanzausgaben vorgehen, bei Vernehmlassungen oder Anhörungen mitwirken usw. Je nach Kanton sehr unterschiedlich. https://www.ch.ch/de/politische-rechte/ http://www.baselland.ch/Politische-Rechte.273690.0.html#body-over unter Ver
  16. Der Staat arbeitet für uns und nicht wir für den Staat. Die Behörden behandeln uns wie Kunden und nicht anders herum. Dafür hält man sich an die Regeln. In der Theorie ist dies richtig, auch in D. In der Praxis ist dies anders und sicherlich auch in der CH. Nur weil man zu verschiedenen Sachen seine Stimme abgeben kann, wird doch nicht dargestellt, dass kein Über-Unter-Ordnungsverhältnis besteht. Oder hinterfragt jeder Schweizer tatsächlich auch mal eine behördliche Anweisung. Die Ansicht wenn die Behörde handelt wird sie dies im Rahmen der Gesetze machen, ist doch gerade das Phänomen Ob
  17. Der Staat arbeitet für uns und nicht wir für den Staat. Die Behörden behandeln uns wie Kunden und nicht anders herum. Dafür hält man sich an die Regeln.
  18. Das mag vielleicht für Deutschland und viele andere Länder zustimmen. Teilweise schon mal verlinkt, aber ich verlinke es nochmal. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Die-Schweizer-sind-keine-Untertanen--27299647 http://blog.bazonline.ch/datenblog/index.php/4846/austauschbar-wie-ein-tempo-nastuechlein
  19. Tatsächlich nichts neues, darum umso erstaunter weil die deutschen Medien im Januar 13 vom neuen Gesetz berichtet haben und nun bei der Umsetzung wieder verwundert sind. Nach kurzer Einführungs- und Eingewöhnungszeit funktioniert das Gesetz wie es gedacht war. Autos konnten und wurden schon immer beschlagnhamt, aber halt sehr unterschiedlich. Mit dem neuen Gesetz sollte ein automatismus geschaffen werden. Raser = Auto weg Wird ein Raser erwischt, so wird das Auto automatisch eingezogen. (sicher zu 99%)
  20. Du bist und bleibst ein Lügenbold! Mal zur Verbreitung von Verunsicherung und Falschinformationen und nun zur verzweifelten Gesichtswahrung. Die Rekursfrist beträgt im (hier zuständigen) Kanton Zürich 30 Tage ab Empfang der Verfügung. Diese Frist ist auch die Regel im öffentlichen Recht (Art. 50 VwVG). Die Frist zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs beträgt 10 Tage. Du kannst andere noch zig mal der Lüge bezichtigen, noch 100mal irgendwelche Gesetze verlinken, dass alles nützt dir nichts, wenn du nicht weisst wie diese anzuwenden sind. Es isch schlichtweg peinlich, tragisch ist noch, dass
  21. http://www.blick.ch/news/schweiz/wenn-man-seine-bussen-nicht-zahlt-so-ueberwacht-uns-die-polizei-id2962656.html Glauben ist nicht Wissen und glauben tut man nur das was man hören will.
  22. (mir ist die Berechtigung abhanden gekommen) 10 Tage, 20 Tage, 30 Tage! je nach Kanton und nicht in der Regel! so wars gemeint...
  23. 10 Tage! 10 Tage! 10 Tage! Wie peinlich, von einem angeblichen Superexperten(entlarvt?)! Ich denke dazu erübrigt sich jeder weitere Kommentar. P.S. Die Falschinformationen werden dir überlassen.
  24. Eine Administrativmassnahme setzt kein Strafverfahren voraus! Ein Strafverfahren zieht automatisch eine Administrativmassnahme mit sich. Wenn ein Deutscher die Schweizer Behörden belehren will, so könnte man gleich die Fahreignung abklären und ein vorsoglicher Sicherungsentzug anordnen. Zudem sollte man bei solchen Schreiben genau wissen um was es geht.Geht es um rechtliches Gehör oder eine Verfügung. Wenn es bei der Administrativmassnahme um rechtliches Gehör geht muss man nicht reagieren, hingegen bei einer Verfügung schon. Mit dem rechtlichen Gehör kann mit dem zuständigen Sachbearbeite
  25. Gericht gibt Rasern den Tarif durch
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