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DirtyOlli

Sheriff
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Posts posted by DirtyOlli

  1. Also...

    Was mich als Messbeamten immer höllisch nervt und tierisch ärgert ist, wenn die Betroffenen anstandslos zahlen und nicht ansatzweise rumdiskutieren.

    Keine Chance auf ein verkehrserzieherisches Gespräch, keine Möglichkeit, sorgsam ausgefeilte Antworten auf Fragen anzubringen. Nicht mal die Chance, auf eine Anfrage der Bussgeldstelle eine Stellungnahme zu schreiben...

     

    Vielleicht sollte es der TE ja mal damit probieren, es gibt bestimmt noch mehr, die so denken wie ich.

     

     

    Besorgte Grüße

    Olli

    • Like 2
  2. Die Begriffe sind, auch in der Bedienungsanleitung, missverständlich.

     

    Das Fotlinienfoto ist vorgeschrieben, es dokumentiert den Fotopunkt.

    Auf dieses Foto kann nur verzichtet werden, wenn der Fotopunkt in jedem Messfoto zu sehen ist (aufgeklebte Reflexfolie, Ende einer Fahrbahnmarkierung o. ä.)

    Der Fotopunkt selbst liegt (bei der Kabelkamera) geschwindigkeitsunabhängig immer exakt 3 Meter hinter dem mittleren Sensor des Sensorkopfes.

     

    Die Fotolinie wird während der Fotoauswertung im EsoDigitalesII durch die Reifenaufstandsflächen gebildet (gezeichnet).

    Sie ist einzig und allein dann notwendig, wenn mehrere Fahrzeuge nebeneinander in die gleiche Richtung fahren und der Messwert einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet werden soll.

    Trotzdem ist sie im Prinzip obsolet, weil über den Abstandswert schon klar ist, welches Fahrzeug (das auf der linken oder auf der rechten Spur) gemessen wurde.

     

    Es müssen nicht alle Fahrbahnteile, auf denen Messungen entstehen könnten, abgebildet werden, da die Zuordnung des Messwertes zu einem Fahrzeug durch den Abstandswert erfolgt (z. B. angeblich rechts überholendes Mopped auf dem Seitenstreifen).

     

     

    Hoffentlich aufklärende Grüße

    Olli

  3. Die Frage war ja, ob vor Messbeginn Testfotos geschossen würden. Antwort: Definitiv ja. Dabei kann es vorkommen, dass VTs, die die zHG einhalten, mit abgelichtet werden.

    ...

     

    Richtige Antwort: Vielleicht.

    Laut aktueller Bedienungsanleitung kann auf das Fertigen eines Fotolinienfotos (welches den Fotopunkt dokumentiert) verzichtet werden, wenn der Fotopunkt auf jedem Messfoto der Messserie erkennbar ist (Reflexfolienaufkleber auf der Straße, Anfang / Ende einer Fahrbahnmarkierung o. Ä.).

     

     

     

    So, und jetzt schauen wir noch mal, worum es in diesem Thread überhaupt ging. Um inhaltliche Kritik am Urteil des AG Meißen? Ach nee, warte ...

     

    Das AG Meißen hattest Du ins Spiel gebracht...:

     

    ...

    Siehe beispielsweise Urteil AG Meißen 13 OWi 703 Js 21114/14, freies PDF unter https://vut-verkehr.de/downloads/2015-05-29%20AG%20Meissen%20Freispruch%2013%20OWi%20703%20Js%2021114%2014.pdf erhältlich. Dort ist das Fotolinienfoto auf Seite 40 abgebildet.

     

     

    Korrigierende Grüße

    Olli

  4. Es tut sooooo weh...

     

    m3, wenn Du doch schon so ein Schlaumeier bist, der so viel Ahnung hat, hätte Dir auffallen müssen, dass diese (Achtung, Zitat!!!) "selten dämliche Bezeichnung"

     


    Der Blitz-Marathon, den die Polizei "Operation Speedmarathon" nennt, ....

    in Wirklichkeit "TISPOL 24Hour Speed Marathon" heisst und die Zeitung in bester m3-Manier was zusammengeschwurbelt hat, um für ein Aufregerchen zu sorgen...

    Und das ganze (vermutlich) noch mit der "TISPOL Week-long Speed Enforcement Operation" verwechselt wird...

     

    Ich möchte Dich hiermit ganz offiziell auf das berühmteste Zitat von Dieter Nuhr hinweisen, welches Du dir zu Herzen nehmen solltest...

     

     

    Kopfschmerzende Grüße

    Olli

  5. Tach!

     

    Ich hab's befürchtet... Die Blinden reden von den Blumen.

    Keine Ahnung von Polizei, aber erst mal "rechtswidrig" und "unverhältnismäßig" schreien. Aber ich bin ja geduldig und drösel es mal auf.

     

    Zu allererst: Ich rede von Gefahrenabwehr.

     

    Wenn ich Gewahrsamsdienst habe, bin ich derjenige, der die Betroffenen übernimmt und in die Zelle steckt. Dadurch bin ich derjenige, der nach Übernahme für die Betroffenen verantwortlich ist. Ich habe dafür zu sorgen, dass alle körperlich unversehrt bleiben.

    Da ich nicht 24/7 neben diesen in der Zelle hocke und Händchen halte, muss ich dafür sorgen, dass der / die Betroffene auch ohne Aufsicht keinen Blödsinn machen kann.

    Deswegen gibts in der Zelle keine Gürtel, keine Schnürsenkel, keine Strumpfhosen und so weiter und so fort.

    Damit keine versteckten Gegenstände in die Zelle gelangen, werden die Betroffenen von mir durchsucht. "Durchsucht" heisst das, was @Sobbel schrieb: Nackig machen, Gebamsel hoch, Arschbacken auseinander.

    Bei mir passiert das mit Unterstützung eines zweiten Beamten in der Zelle, Die Tür ist angelehnt, damit Verstärkung rein oder ich raus kann. Alles, was gefährlich ist, wird abgenommen und in die Kiste gelegt (kriegt er bei Entlassung wieder).

    Dann zieht er sich wieder an, und die Sache ist durch.

    Tür zu, alles gut.

     

    Bei Mädels hole ich mir Kolleginnen, da verlasse ich mich drauf, dass die das ordentlich machen.

     

    Die Zielrichtung ist, wie gesagt, die körperliche Unversehrtheit aller Betroffenen. Klassische Gefahrenabwehr, deswegen ist in diesen Fällen das PolG NW Rechtsgrundlage.

     

    Und das führte zur Frage, was der Ursprungssachverhalt, der zur Einlieferung führt, mit der Intensität der Durchsuchung im PG zu tun hat.

    Für mich ist die Antwort: Garnichts.

    Ob Ladendieb, IDF, Mörder, Ausnüchterung - die Durchsuchung zur Einlieferung ist bei allen gleich.

     

    Von StPO-Durchsuchungen ist hier nicht die Rede. Ich fürchte allerdings, dass rodorf.de sich darauf bezieht.

     

    Clint-Eastood-Groupie ist übrigens falsch (hatte ich aber schon mal geschrieben): der Name kommt von Bekannten, die feststellten, dass mein (Olli) Geländemopped oft meistens dreckig (dirty) war.

     

     

    Mittlerweile putzende Grüße

     

    Olli

  6. Rodorf.de zu dem Thema:

     

    ...

    In jedem Fall aber muss solch eine »Entkleidung« zur Bedeutung und zu dem Zweck der Maßnahme, die eine Einlieferung ins Polizeigewahrsam erforderte, verhältnismäßig sein.

     

     

     

    Was hat die Maßnahme, die die Einlieferung verursachte, mit der Durchsuchung im Gewahrsam zu tun?

    Der Zweck der Einlieferung (Ausnüchterung, IDF, vorläufige Festnahme etc.) führt zwar trotz unterschiedlichem Anlass immer zum gleichen Ergebnis (Aufenthalt in der Zelle).

     

    Der Zweck der Durchsuchung nach Einlieferung ist aber immer gleich: Nackig machen um Gegenstände aufzufinden, mit denen der Proband sich oder andere verletzen könnte.

     

    Wie soll man sich das sonst vorstellen? Besoffene immer komplett nackig machen, Straftäter nach Festnahme brauchen nur die Oberbekleidung ausziehen?

    Straftäter dürfen die Matratze mit nem versteckten Feuerzeug anzünden? Besoffenen muss ich eine Rasierklinge wegnehmen? Oder andersrum?

    Der Ladendieb behält das zwischen den Arschbacken befindliche Springmesser, der Bankräuber muss das an die Klöten geklebte Neckknife abgeben?

     

    Wer soll die Grenzen festlegen? Wer soll entscheiden, ob der Anlass der Einlieferung im Verhältnis zu den Verletzungen steht, die der Eingelieferte sich oder anderen zufügt, weil dieser nicht, teilweise oder komplett durchsucht wurde?

     

    Die von "rodorf.de" zitierte Aussage bzw. Forderung Ist sowohl logisch als auch praktisch gesehen vollkommener Bullshit.

     

     

     

    Immer noch nachguckende Grüße

     

    Olli

  7. Mahlzeit...

     

    Wer von mir in eine Zelle verfrachtet werden muss, macht sich in der Zelle unter meinen Augen und denen eines Kollegen komplett nackig.

    Er darf seinen kleinen Freund hochheben, das Gebammsel drunter ebenfalls und dann bückt der sich.

     

    Ich hab schon Messer und Rasierklingen unterm Dödel und in einem Fall 1800 DM als Rolle in den A**** geschoben gefunden.

     

    Das Problem mit Männlein durchsucht Weiblein hat sich bei mir (zum Glück) noch nicht ergeben, ist aber unter bestimmten Umständen nach PolG NW zulässig.

     

     

    Suchende Grüße

     

    Olli

  8. Ah ja. Wir wissen alles, aber wir sagen nichts. Armselig.

     

     

    Das magst Du so empfinden.

    Aber ich werde kein unvollständiges Material liefern, was weder statistisch relevant ist noch in irgendeiner Weise Rückschlüsse zulässt, um genau dieses Material dann irgendwann als statistisch irrelevant aufs Butterbrot geschmiert zu bekommen.

    Und ausserdem gibt es nun mal Dinge, die den Bereich Polizei nicht verlassen dürfen.

     

     

    ... Und natürlich kann man nach Fällen wie dem hier diskutierten nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Der Fall muß untersucht und ggf. müssen Konsequenzen gezogen werden.

     

    Das habe ich nie bezweifelt.

    Jeder VU POL mit Verletzten wird untersucht und daraus Konsequenzen gezogen, das ist das normale Verfahren.

     

     

    Hoffende Grüße

     

    Olli

  9.  

    Dass es in der "überwiegenden Zahl" nicht zueinander passt, bedeutet für mich, dass bei 50,01 Prozent der Sachverhalte die Entscheidung der Kollegen als falsch deklariert werden; in 49,99 Prozent der Sachverhalte hingegen lagen die Kollegen richtig.

    Immerhin hast Du die Aussage des Artikels verstanden. Das ist gut. Dass Du daraus "50,01% vs. 49,99%" schließt, ist interessant.

     

    "Überwiegend" bedeutet bei mir "mehr als die Hälfte". Das kann von 50,irgendwas bis zu 99,99 Prozent gehen. Dass Du Interpretationen anderer "interessant" findest, lässt hoffen...

     

     

     

    Hier klassifizierte das eine Arbeitsgruppe des MIK/NRW:

    Die Arbeitsgruppe besteht aus 14 Mitgliedern. Sie wurden so ausgewählt, dass die fachlichen und regionalen Besonderheiten der Polizeibehörden in diesem Themenbereich ganz besonders vertreten sind.

     

    Jau. Dabei handelt es sich um genau welche Dienstgrade, die bei welchen Organisationseinheiten wie lange beschäftigt sind?

     

    Wenn ich 14 Goldfasane, die ausser ihrem Studium und einem halben Jahr Verwaltung keine Polizeierfahrung haben, als Arbeitsgruppe einsetze, komme ich zu einem bestimmten Ergebnis.

    Wenn ich 14 DGL, die seit 30 Jahren Einzeldienst versehen, als Arbeitsgruppe einsetze, komme ich zu einem ganz anderen Ergebnis.

     

    Du kannst es drehen und wenden wie Du willst:

    Du wirst aufgrund deiner fehlenden Polizeidienst-Erfahrung und daraus fehlenden Verfolgungs-Erfahrung sowie der nicht vorhandenen Möglichkeit, dich mit anderen Beamten bzgl. Verfolgungen auszutauschen sowie der vollkommenen Unkenntnis über Strukturen und Politik in / bei der Polizei nicht ansatzweise in der Lage sein, dir eine fundierte Meinung zu diesem Thema zu bilden.

    Das bedeutet, dass Deine Meinung zwar vorhanden, aber in keinster Weise relevant ist.

     

     

    Hättest Du als Profi eine Antwort auf meine Frage bezüglich der "mittels Verfolgungsfahrten geschnappten Täter" parat?

     

    Für meine KPB, für die dort verbrachte Dienstzeit und die erlebten / miterlebten / mitgehörten Verfolgungsfahrten? Klar.

    Werde ich Dir aber nicht nennen.

    Erstens lassen sie keine Rückschlüsse auf irgendwas zu, zweitens sind sie mit Sicherheit nicht mal für die KPB in irgendeiner Weise vollständig und drittens gehen sie Dich nix an.

     

     

    @Olli, wer schon mal nicht Recht hat, ist der der einen Unfall baut....

     

    Nö. Es gibt einfach Situationen, die man nicht in der Hand hat. Ich bin mit Blaulicht, Horn und Schrittgeschwindigkeit bei grün in eine Kreuzung eingefahren - und wurde von links weggerammt. Von einem Opa, der die vor ihm haltende Kolonne überholt und bei Rot in die Kreuzung gebraten ist.

     

    ... pauschal immer 'fahren was geht'. Es kommt nämlich drauf an... auf so viel.. und ein Punkt ist auch der Einsatzanlass... und nun schließt sich wieder der Kreis zur Vefolgungsfahrt, wo auch der Zweck der Fahrt mit bedacht werden muss.

     

    Genau. Diese Grenze legt jeder Fahrer für sich selbst unter Einbeziehung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Erfahrungen fest.

    Wenn Beamter A sagt, ich fahre nur mit 70, während Beamter B sagt, hier gehen auch 180, ist das (für mich) in Ordnung. Ich denke nicht, dass darüber jemand anderes urteilen sollte / darf.

     

    Wenn ein Beamter meint, er müsse im Berufsverkehr wilde Sau spielen, fehlt mir das Verständnis.

    Wenn ein Beamter meint, er müsse nachts auf einer Kraftfahrstraße mit 70 zu einer Messerstecherei fahren, fehlt es mir auch.

    Aber ich würde die Entscheidung des jeweiligen Beamten nicht verurteilen. Er hat seine Gründe dafür (die ich nicht kenne).

     

    Im Falle eines VU POL ist das (für mich) allerdings anders. Man muss dann aber ganz genau hinsehen, wer die Ursache setzt (siehe oben).

     

    Ich würde aber nie hinterher sagen, dass "der Beamte hätte wissen müssen". Wenn er es hätte, hätte er anders entschieden.

     

     

    Fahrende Grüße

     

    Olli

  10.  

    Er hatte diese Information (oder hätte sie haben können):

    ... wurde u. a. die Erkenntnis bestätigt, dass der Anlass einer Verfolgungsfahrt und das tatsächliche Fluchtmotiv bei der überwiegenden Zahl der Sachverhalte in keinem vertretbaren Verhältnis zu den in Kauf genommenen Risiken und den Folgen stehen.

     

     

    Anlass einer Verfolgungsfahrt und das tatsächliche Fluchtmotiv - das tatsächliche Fluchtmotiv ist zum Zeitpunkt des Beginns nicht bekannt und wird (ergibt sich aus der Formulierung) erst im Nachhinein ermittelt....

    Und erst dabei stellt sich raus, dass es nicht zueinanderpasst.

     

    Dass es in der "überwiegenden Zahl" nicht zueinander passt, bedeutet für mich, dass bei 50,01 Prozent der Sachverhalte die Entscheidung der Kollegen als falsch deklariert werden; in 49,99 Prozent der Sachverhalte hingegen lagen die Kollegen richtig.

     

    Weitere Frage: Wer deklariert, welche Entscheidung die richtige ist?

    Ich kenne Kollegen, die sich aus verschiedensten Gründen weigern, i.g.O. schneller als 80 zu fahren... Die gleichen Kollegen kommen a.g.O. nicht über 120.

    Andere Kollegen holen alles aus dem Passat raus und kommen unfallfrei an...

     

    Wer hat nun Recht? Wer entscheidet, welches die "richtige" oder "angemessene" Fahrweise ist?

    Wohlgemerkt: Ohne die wahren Fluchtmotive zu kennen!

     

     

    Fragende Grüße

     

    Olli

  11. Und schon sind wir wieder da, wo es nach meiner Meinung nie hingehen sollte.

     

    Wann versteht endlich mal einer, dass der Anlass und die daraus resultierenden Gefahren (oder so ähnlich) zum Zeitpunkt der Verfolgung garnicht feststehen?

     

    Der Grund, warum mir der Autofahrer, der mir von der Fahne geht, sobald das "Stop Polizei" aufleuchtet, reicht von "hat den FS vergessen und will 10 Euro sparen" bis zu "hat eben den Hausbesitzer niedergestochen um den Schlüssel zum A8 zu kriegen, in dem er gerade sitzt".

     

    Watt nu? Abbrechen? Oder hinterher?

     

    Warum der Typ, der meine Uniform sieht, teilacken geht, weiss ich auch nicht...

     

     

    Die ganzen "Überprüfungen" finden erst statt, wenn der Sachverhalt "Verfolgung" ausermittelt ist. Und dann wird verlangt, dass der Beamte Informationen in seine Entscheidungen hätte einbeziehen sollen, die er zum Entscheidungszeitpunkt nicht hatte.

     

    Und diese Verfahrensweise ist Bullshit.

     

     

    Verärgerte Grüße

     

    Olli

    • Like 2
  12. Hab heute wieder kramen dürfen - im fremden Auto, selbstverständlich.

     

    Mutti telefoniert, sieht mich, nimmts Handy runter und dabei fällt mir der rote Rand ums Handy auf.

     

    Mutti streitet alles ab (ihr gutes Recht), daraufhin krame ich ihr Möppelchen durch (mein gutes Recht).

    Doof nur, dass Mutti das Handy in der Jackentasche hatte und es während meiner Filzerei im Fahrerfußraum unter einer Handtasche verstecken wollte, als ich daneben stand... :dribble:

     

    Ist also nicht sooo selten, dass VT alles versuchen und dadurch eine intensive Recherche veranlassen...

     

     

    Suchende Grüße

     

    Olli

  13. Schwächeln :boxed: unsere Cops auf der Zielgeraden -_- ? Antenne Bayern nur 3 Blitzer, blitzer.de derzeit akuell 22. Oder hat man im Unterholz @sobbel&bluey noch nicht entdeckt? :nolimit:

     

     

    Hmmmmm....

    Die von mir "betreuten" Messstellen wurden im Lokalradio und deren App nicht gemeldet...

    Ich fürchte, dass es den VT mittlerweile schlicht egal ist, ob gemessen wird.

     

    Gleichgültige Grüße

     

    Olli

  14. Du findest in diesem Thread genügend Beispiele, in denen Beamte Maßnahmen getroffen haben, die sie nicht mal ansatzweise für rechtmäßig halten konnten, sofern sich ihr IQ zumindest geringfügig über dem einer Amöbe bewegt. Und das sind dann auch genau die Fälle, in denen es schlicht und ergreifend zur Zivilcourage gehört, einem Straftäter in Uniform in aller Deutlichkeit reinzureden.

     

     

    Entweder kannst du es nicht verstehen (was schade wäre... dann wird die folgende Erklärung nutzlos sein) oder du willst es nicht verstehen (dann ist das Ergebnis das gleiche wie im ersten Halbsatz, allerdings kommt dann Vorsatz dazu).

     

    Die Entscheidung, ob eine Maßnahme rechtmäßig ist oder nicht, trifft im Moment der Entscheidung der Beamte. Nicht du, nicht der Zuschauer oder sonst jemand. Nur der Beamte.

    Und wenn dieser Beamte die Maßnahme für rechtmäßig hält, zieht er sie durch.

    Er wird keine Entscheidung treffen und diese im Anschluss aufgrund des unqualifizierten Gesülzes von Fremden revidieren, denn diese Fremden haben nicht die Ausbildung, die Erfahrung und auch nicht die Informationen, die der Beamte zum Zeitpunkt seiner Entscheidung hatte.

     

    Was Gerichte später draus machen, wenn die ganze Geschichte durch ist und Fakten zugrunde gelegt werden können, die zum Entscheidungszeitpunkt nicht vorhanden waren, steht auf einem anderen Blatt.

     

    Und was den Amöbenspruch angeht: Lässt tief blicken, deshalb geschenkt.

     

     

    Deine feuchten Träume mögen Dir vielleicht bei was-auch-immer helfen. Aber ich find' es trotzdem peinlich, wie Du sie hier ausbreitest.

     

     

    Das unterscheidet uns beide: Was du in deinem Wahn für "feuchte Träume" eines Beamten hältst, sind in der Realität typische Begegnungen mit Linken.

     

     

     

    Ich würde zu gerne eine Konfrontation zwischen dir und einem konsequenten Beamten erleben.

    Eine Konfrontation mit einem intelligenten Beamten wird es sicher nicht geben, auch wenn er konsequent ist.

     

    Auch das unterscheidet uns beide: Während ich argumentiere (ich weiss, in deinem Fall sind es Perlen vor die Säue, siehe oben), wirst du einfach nur beleidigend.

     

     

     

    Du kannst über die Polizei denken was Du willst, Du darfst es sagen, schreiben, an Häuserwände sprühen und sogar in einem Forum "die Polizei" beleidigen.

    Wenn wir wirklich in dem von Dir propagierten Unrechts- und Polizeistaat leben würden, müssten in etwa 5 Minuten "Prügelbullen" ohne "Durchsuchungsbefehl" bei dir "einbrechen" und dich "rechtswidrig wegsperren".

    Und? Welche gesehen? Nein? Komisch...

     

     

    Ich habe viel erlebt bei meinem Verein und dabei eines gelernt: Die Blöden sterben nie aus. Und sie halten sich für schlau...

     

     

     

    Weise Grüße

     

    Olli

     

    • Like 1
  15. Schön, dass es so coole und abgeklärte Polizisten wie Dich gibt, die ihre pubertären Fantasien überwunden haben.

     

     

    Du magst ja über mich denken, was du willst... Aber im Falle eines Falles bin ich derjenige, der Dir sagt, wo es langgeht (oder du langgehst oder eben nicht).

    Da hilft Dir weder Nachfragen, deine schräge Meinung oder deine Pseudo-Besserwisserei.

     

    Und meine persönliche Einschätzung von Dir: Große Klappe, nix dahinter. Typisch links, eben.... :nunja:

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