DonQuich
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Wie gesagt: Das Fahrtenbuch ist keine Strafe, sondern dient der Gefahrenabwehr. Es ist also auch zulässig, wenn du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machst. Gruß Goose Das heißt ja in der Konsequenz, daß das Zeugnisverweigerungsrecht durch das Fahrtenbuch ausgehebelt wird? Ein bisschen seltsam finde ich das schon. Regt euch bitte nicht über den überspitzten Vergleich auf, aber das Zeugnisverweigerungsrecht gilt selbst bei wirklich schweren Straftaten. Dies wird durch ein Fahrtenbuch damit doch umgangen, indem ein Halter verpflichtet ist, Informationen über sein Kind an die Be
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Ich habe ja die Hoffnung, daß es nicht zu einer Auflage kommt. Erstens ist es der erste Verstoß mit diesem Fahrzeug und zweitens ist die Behörde eigentlich ein bisschen mit schuld. ich habe ja schon geschrieben, daß zuerst der Halter beschuldigt wurde und der ist knapp 60 Jahre älter als der Fahrer. Ich meine, ich fand das ja ganz nett, aber das da was nicht stimmt, hätte man auch mit einer gröberen Seeschwäche erkennen müssen. Abgesehen davon: Es wurden zu keinem Zeitpunkt Falschinformationen an die Behörde gesendet. Die Betroffenen haben lediglich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
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Wenn die Behörde den Widerspruch nicht anerkennt kommt es zur Verhandlung. Ich weiß jetzt nicht wie ähnlich ihr euch seht, aber in der Regel läßt sich das bei einem genauen Abgleich schon feststellen. Es wäre natürlich ideal wenn dein Bruder zur Tatzeit ein Alibi vorweisen kann. Abgesehen davon: Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß die Verhandlung noch innerhalb der Verjährungsfrist anberaumt wird. Es könnte sogar sein, daß der Bußgeldbescheid erst danach kommt. Wenn die Verjährung durch ist kannst Du den Verstoß einräumen und evt. durch ein aktuelles Foto von Dir oder deinem Bruder untermauer
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Ob er auf den Anhörbogen reagiert oder nicht ist insofern wurscht, da er erst falls ein Bußgeldbescheid kommt widersprechen muß. Wenn ihr auf die Verjährung spekuliert ist, die Idee den Anhörbogen mit dem Hinweis das er die Fahrereigenschaft und den Verstoß bestreitet, meines Erachtens die schlechteste Idee. Bis zur Verjährung sind es ja nur noch gut drei Wochen. Da empfiehlt es sich nicht unbedingt die Ermittlungen auch noch zu beschleunigen. Weil er bestimmt nett ist und sein Brüderchen mag.
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Wobei, die beiden Aussagen vom TE passen irgendwie nicht so ganz:
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Wenn ein BG kommt muß euer Einspruch innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde vorliegen. Die Idee ist, daß die Behörde innerhalb von drei Monaten keinerlei Ermittlungen gegen Dich als tatsächlichen Fahrer aufgenomen hat. Dann ist die Sache verjährt. Wenn der BG kommt und die drei Monate noch nicht rum sind, solltet ihr einfach formlos Wiederspruch einlegen und damit auf eine Verhandlung spekulieren. Nichts. Vielleicht was übers Wetter. Deine Mutter ist als Beschuldigte und gegenüber Angehörigen zu keinerlei Aussagen verpflichtet. Sie sagt einfach höflich, daß sie zu der Sache keine Ang
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Murx. Ich dachte, daß man da vielleicht wenigstens mal informiert wird. Es ist sogar ein anderes Bundesland. Wird die Sache dann eigentlich im Tat-Bundesland, oder im Heimat-Bundesland bearbeitet?
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VORSICHT Damit macht dein Vater sich strafbar. Das wäre eine falsche Beschuldigung. Anders sieht das aber aus, wenn deine Mutter davon ausgeht, das sie gefahren ist. Und deshalb selbst den Bogen ausfüllt. Wenn ihr dann später einfallen sollte, daß Sie sich geirrt hatte, ist das natürlich bedauerlich, aber nach meinem wissensstand nicht nicht strafbar, da nur eine Ordnungswidrigkeit. Du solltest Dir aber vielleicht auch noch andere Fälle dazu durchlesen. Da müßte es einige geben Ideal ist es natürlich, wenn Sie dann für die fragliche Zeit ein Alibi hat. Wenn dann deine drei Monate rum si
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Vorweg: Ich bin kein Profi. Gibt hier aber glaub ich n paar. Bei dem was ich beschrieben habe kalkuliert man ein wenig auf die Trägheit der Behörde. Was bei mir schonmal funktioniert hat. Wenn ihr den AB nicht ausfüllen können könnt, da er von der bösen Post verschludert wurde, liegt es daran wie der Sachbearbeiter reagiert. Entweder er schickt irgendwann einen Bußgeldbescheid. Er macht einen Passbildabgleich. Die kommen klingeln. Ist dann natürlich gut wenn nur deine Mutter zuhause ist. Die muß keine Angaben machen und kann nicht abgeglichen werden. Was du von dem Foto geschrieben hast k
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Also wenn das Bild wirklich schlecht ist und Du vielleicht irgendwelche Hände vor dem Gesicht hast oder weg schaust.. Aber in der Regel sind die originalen Fotos besser als die auf dem AB. Und dann wäre glaube ich eine weitere Person nicht schlecht, die Dir ähnlich sieht. Du wärst raus wenn Du es durch irgendwelche Techniken schaffst, daß Dir innerhalb von drei Monaten nach Verstoß kein Anhöhrbogen zugesendet wird. Oder genauer, kein Verfahren oder Ermittlungen von der Behörde gegen Dich persönlich anberaumt werden. Falls die also weiter Deinen Vater verfolgen und ihm, falls er den AB dumme
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DonQuich started following Vorladung Vermeiden
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Hallo, Ich wollte nur mal der vollständigkeit halber den aktuellen Stand durchgeben. Vielleicht ist das für einen späteren Leser ja interessant. Ich habe mittlerweile die Mitteilung bekommen, daß das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Es kommt zu keiner Verhandlung. An die BGstelle wurde verschickt: Stellungsnahme des Fahrers, der den Verstoß zugibt; Stellungsnahme des Halters, eine Zeugenaussage die mich entlastet (ohne Persokopie, eidestaatliche Versicherung etc), meine Stellungsnahme und ein aktuelles Foto von mir, aber keines vom Fahrer. Verfahren wurde eingestellt ohne irgendwel
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Die letzten zwei Postings. Nur von den Mr.bean kontrollen hab ich gelesen. Habe ich was nicht mitbekommen?
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War also nicht deine 'Hausmethode'
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Das war die Idee von meinem . Da weder Ich, noch Fahrer B der Halter des Wagens sind, kamen für ihn wir beide in Frage. (nähere Verwandtschaft ) Zuerst wurde aber der Halter Beschuldigt (gediegene 50Jahre Unterschied , ich weiß noch nicht ob das jetzt ein Kompliment oder böse gemeint war ) Da die Photos (Führerschein? Pass?) schon etwas älter waren, fiel die Wahl später auf mich.. Die gleiche Info habe ich auch bekommen. Letztlich scheint nur das ein Bildabgleich aussagekräftig zu sein. Ich habe daher jetzt ein aktuelles Photo, aber nur von mir, und eine Stellungsnahme des Fahrers ge
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Wenn mein die Sache nach dem Schreiben auf sich beruhen läßt kann ich ihn ja für ne Gehaltserhöhung vorschlagen....
