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dvd998

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  1. Danke fiNal, für diesem ausführlichen Beitrag! Daraus entnehme ich, dass es in der Schweiz wohl generell wenig Sinn macht Einspruch zu erheben... Da ich dann doch zu oft in der Schweiz unterwegs bin, vor allem im Winter zum Boarden´und 5 Jahre eine lange Zeit sind, werde ich den Betrag wohl zahlen... Muss ich mich das nächste mal wohl noch stärker auf den Tacho konzentrieren als auf den Verkehr oder gar spielende Kinder am Straßenrand!! Es ist schon traurig, wie viele Städte ihr Haushaltsäckl mit Bußgeldern füllen. Ist eben fest eingeplant im Etat. Und das ist ja nicht nur in der Schweiz
  2. Genau die Stelle, ich seh schon, ihr kennt euch aus!! Bucheneggstr. 107, stadteinwärts. Bist ja auch aus Zürich, gell fiNal?! Sicher hätte man es sehen können, aber es war Dämmerung und ich habe mich wiegesagt auf den fließenden Verkehr konzentriert. Leute, die ihre Augen permanent auf dem Tacho halten müssen, sind doch wohl die verkehrsgefährderenden Teilnehmer im Starßenverkehr. Wie oft habe ich mich schon darüber aufregen müssen, wenn jmd. vor mir auf einer Autobahn-Auffahrt mit 80 Sachen sofort ausschert!! Kann mich noch gut an die Worte des Fahrschullehrers erinnern. Immer voll beschleu
  3. Hallo Leute! Bin nun auch in Zürich geblitzt worden. 3 km/h zuviel= 25€. Bei erlaubt. Ok, eigentlich keine große Summe, aber es geht ums Prinzip. War das erste mal in Zürich mit dem Auto unterwegs und habe mich schon über die massenhaft installierten Blitzer aufgeregt und bin wirklich streng nach Tacho gefahren. Bin dann aber doch auf einem Beschleunigungsstreifen(!!) einer Auffahrt zu einem "autobahnähnlichen" Stadtring geblitzt worden. Ich habe mich natürlich auf den fleißenden Verkehr konzentriert und nicht auf den Tacho, wie soll das auch gehen auf einer Auffahrt?? Und dann werde ic
  4. Kann ich nicht doch noch Einspruch einlegen und sagen, ich bin nicht gefahren? Habe ja auch kein Einschreiben bislang bekommen....
  5. Hi Leute! Bin vor über einem Jahr in Österreich geblitzt worden. Habe dann die Schreiben einfach ignoriert. Irgendwann kam dann mal ein Schreiben von irgendeinem Amtsgericht in der Oberpfalz, was ich eigentlich auch ignoriert habe. In dem Schreiben stand ja auch nur, dass sie die Post weiterleiten, aber nicht das Geld eintreiben. Habe auch irgendwo gelesen, das die Ösi´s da nix machen können. Doch Anfang dieser Woche hatte ich nun ein Brief vom örtlichen Finanzamt im Kasten mit der Drohung das Geld binnen 4 Wochen zu zahlen sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Können die das machen?? Ist d
  6. Hallo! Soweit ich weiß, darf erst 200m nach einem Verkehrszeichen und spätestens 200m vor der Aufhebung geblitzt werden. Dies wurde vom Oberlandesgericht Bayern bestätigt: Auszug: Eine Frau wurde kurz hinter dem Ortsschild mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h geblitzt. Ein Amtsrichter verurteilte die Frau daraufhin zu einer Geldbuße von 200 DM und verhängte ein Fahrverbot von einem Monat. Die Frau wehrte sich dagegen: Nach den polizeilichen Richtlinien sollen Messstellen nämlich so angelegt werden, dass sie mindestens 200 Meter vom Beginn und vom Ende der
  7. @ Kleiner Schelm: Ja gut! Aber könne die Ösis durch eine Deutsche Behörde das Geld eintreiben?? Immerhin wurde das Schriftstück nun ja auch durch eine deutsche Behörde (Amtsgericht irgedwo in der Oberpfalz) weitergeleitet. Gruß David
  8. Hallo! ICh wurde in Österreich auf einer Bundesstr. um 04.13(!) geblitzt. War keine Ortschaft, da standen nur diese grünen Ortsnamen und da war 60 km/h erlaubt. ich hatte laut Bußgeldbescheid 47km/h zu viel. Bin ja eigentlich kein Raser, aber wenn ich früh um 4h auf der Durchreise bin..naja, ich finde das dass Abzocke ist um diese Uhrzeit! Das war im August 2003. Dann kam im Dezember 2003 der Bußgeldbescheid von 260 Euro! Hab aber nie auf dieses Schreiben reagiert, dachte erst man kann im Ausland nicht verfolgt werden. Hab jetzt aber gelesen, dass die Ösis ein Abkommen mit Deutschland haben. U
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