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Bluey

ModSheriff
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Everything posted by Bluey

  1. Ich beziehe mich da auf Erfahrungswerte aus Schleswig-Holstein, wo man in den letzten Jahren meinte, Angestellte wären billiger als Beamte. Mittlerweile werden wieder mehr Beamte eingestellt, weil man doch zu dem Ergebnis kam, daß eben eine Verbeamtung für die Landeskasse günstiger sei. Wenn Du mehr wissen willst, so mußt Du dort weiter nachforschen.
  2. Bluey

    Blaulicht-Missbrauch

    - Breitreifen, Tieferlegungen u. ä. erfüllen schon einen sinnvollen Zweck (sofern es nicht übertrieben wird). - daß die LEDs blenden meine nicht nur ich, sondern auch recht viele "normale" VT. Du darfst das aber gerne anders sehen. - Fz mit diesen LEDs (i.d.R. Lkw, und die haben oftmals mehr als nur 2) sind schon so früh "zu erkennen", wo das normale Ablendlicht noch gar nicht ins Auge fällt. Das "blaue Schimmern/Leuchten" hingegen fällt auf. Nur wird hierdurch der VT irritiert (entgegen kommendes/hinterher fahrendes Fz) und/oder u.U. geblendet (i.d.R. hinterher fahrendes Fz). Nein, ich habe
  3. Wäre mal interessant, auf welche Aussage Du Dich beziehst. Muß eingestehen, daß ich keine Lust hatte, mich durch die ganzen Seiten zu klicken. Vielleicht kannst Du mir ja den entspr. Passus zitieren. Ich denke nämlich, daß Du Dich entweder verlesen oder vertan hast.
  4. Bluey

    Tachoscheibe

    Nach Ende der was? Der Fahrt? Da hast Du etwas mißverstanden (weiteres s.u.). Nun ja..... Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe. 1. natürlich muß jede gewerbliche Fahrt entspr. dokumentiert werden. 2. der Fahrer muß seine Diagrammscheiben der laufenden Woche sowie des letzten Arbeitstages der vorherigen Woche mitführen. 3. alle über 2. hinausgehenden Scheiben müssen in der Fa. gelagert werden. Normalerweise sage ich dem Lkw-Fahrer, daß er die überzähligen Scheiben abzugeben hat. Wenn er aber so viele wie in Deinem Fall mitführt - sagen wir mal so ab ca. 30 - 40 bzw. über einen Zeitr
  5. Bluey

    Blaulicht-Missbrauch

    Wem's hier nicht gefällt oder nicht paßt, der darf ja auch gerne ins Amiland auswandern. Ich finde die blauen LEDs weder schön noch erfüllen sie irgendeinen sinnvollen Zweck - weder am Auto noch am Lkw-. Und da sie mitunter sogar recht intensiv blenden/irritieren (können), halte ich diese Zeitgenossen auch an, notiere Personalien, stelle ggf. Mängelkarte aus und schreibe eine Anzeige. Aber das kann jeder vermeiden. Er muß sich nur die Verpackung etwas genauer anschauen und das Kleingedruckte aufmerksam lesen, was da beinhaltet: Im Bereich der StVZO NICHT zugelassen!!! Kann doch eigentli
  6. Jau. Die Sache mit dem "Dopplereffekt" (oder so ähnlich) bekommen wir ab und an auch auf den Tisch zur Stellungnahme. Bislang ist das aber noch nie bejaht worden. Und in Bezug auf ein Krad mag ich doch arg bezweifeln, daß sich die Person so stark bewegt/bewegen kann (vor allem bei hohen Geschwindigkeiten), um eine Verfälschung des Meßwertes zu bewirken. Ergeben sich unterschiedliche Werte, so wird die Messung durch das Gerät verworfen. Und beim Laser kommt dieser "Effekt" sowieso nicht zum Tragen.
  7. Ich meinte das so, wie ich es schrieb.
  8. Bluey

    Tachoscheibe

    Die Scheibe hat grundsätzlich a) während der gesamten Schicht im Fahrtenschreiber/Kontrollgerät zu sein und das b) max. für 24 Std. Bsp.: Deine Schicht beginnt am Montag um 06h. Du legst die Scheibe ein und fährst mit entspr. Pausen bis ca. 18h. Nun ist die Schicht beendet. a) Du fängst am anderen Morgen wieder um 06h an, dann bleibt die Scheibe drin! b) Du fängst am anderen Morgen nach 06h an, dann darfst Du die Scheibe nach Schichtende (gegen 18h) herausnehmen, da ansonsten der Aufschrieb länger als 24 Std. betragen würde. Das ist nicht zulässig. Bezogen auf Deinen Sachverhalt: leider
  9. Nein. Ich wollte lediglich auf Deine Bitte, das "polizeiliche Sehen" zu erläutern, eingehen.
  10. Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig. Da bedarf es schon etwas mehr! Ich hatte vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall vor Gericht. Was "laut Meßprotokoll"? Die Entfernung? Wenn Du bei entspr. Stelle anrufst, so könnte ich mir durchaus vorstellen, daß Dir der Wert nochmals genannt wird. Ansonsten erhält nur der Anwalt Einsicht. Du kannst bei Erhalt des Bußgeldbescheides natürlich immer noch Einspruch einlegen. Egal, was Du vorher angekreuzt hast. Das falsche Fz.-Fabrikat ist irrelevant. Du könntest deshalb Einspruch einlegen, der hätte aber keinen Erfolg.
  11. Geblendet werden könnte doch wohl nur der, der direkt in den Blitz hinein schaut. Da aber die meisten den Blitzer (mobile) gar nicht bemerken und daher den Blitz mehr aus dem Augenwinkel wahrnehmen, kann eine Blendung auch i.d.R. kaum gegeben sein. Abgesehen davon: wäre eine Blendung und dadurch eine Gefährdung von VTs möglich/wahrscheinlich, so wären die Geräte nicht zugelassen!
  12. Gilt für NRW: 3.2 Beim Nachfahren ist wie folgt zu verfahren: Die Vergleichsstrecke muß bei abgelesenen Geschwindigkeiten bis 90 km/h mindestens 400 m, bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h mindestens 500 m betragen. Beträgt die Meßstrecke bei Geschwindigkeiten von mehr als 90 km/h ausnahmsweise weniger als 500 m, aber mehr als 400 m, so kann dem Betroffenen nur eine Geschwindigkeit von höchstens 90 km/h vorgehalten werden. Die Straßen- und Sichtverhältnisse sowie die Verkehrslage müssen eine ständige Beobachtung des zu überprüfenden Fahrzeugs auf der Vergleichsstrecke gewährleisten. Wä
  13. Ist doch kein Problem. Vielleicht glaubt "man" es ja eher, wenn die gleiche Aussage von mehreren kommt.
  14. Wer sich erinnern kann auch! Du hast Dich bis heute darüber ausgeschwiegen, wer von den hiesigen Sheriffs denn falsch sei. 1. nicht unsere "Schuld" 2. staatlich so gewollt 3. für den Staat und damit auch für das gemeine Volk wesentlich billiger 4. sollte man nicht den Babbel so weit aufreißen, wenn man nicht weiß, wovon man eigentlich spricht.
  15. Beim Einsatz von Laser-Geschwindigkeitsmeßgeräten ist für die Messung eine Bedienkraft (Meßposten) vorzusehen. Mehr gilt für NRW nicht. Theoretisch könnte ich die Messung sogar allein durchführen. 2 Beamte insgesamt reichen jedenfalls völlig aus. Quelle: Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. des IM vom 22. 5. 1996 (MBl. NRW. S. 954), zuletzt geändert durch RdErl. vom 12. 9. 2002 (MBl. NRW. S. 1021)
  16. @D-G Jaaa jaaa jaaa..... allmählich schwimmt's sogar in Milch! *doppelplonk*
  17. Es ist zumind. ein Anhaltspunkt! Ob's auch als Beweis herhält, entscheidet im Zweifelsfall ein Richter (u.U. mit Unterstützung eines Gutachters). Von daher ist es, um sicher zu gehen, o.k. "Wir" handhaben es so, daß der Betr. auf einem Formblatt selbst die entspr. Veränderungen aufzählen kann. Macht er das, so belassen wir es bei der Mängelkarte. Wenn nicht, dann Gutachten. Doch. Es ist durchaus gerechtfertigt. Um den Geräuschpegel festzustellen, ist ein Gutachten unumgänglich. "Man" mußte es vielleicht nicht unbedingt, aber vom Grundsatz her ist auch diese Handlungsweise rechtlich o.k.
  18. Es sind aber immer noch sehr sehr viele ältere/alte Autos auf den Straßen. Ich hätte auch weder Lust, den techn. Zustand nachzufragen noch unterscheiden zu müssen, ob das gerade "gemessene" Fz ein techn. gesehen modernes oder eher älteres Fz ist. Vielleicht sollte man auch eher das Plus an Sicherheit als zusätzliche Reserve begrüßen und nicht darauf drängen, wieder ans Limit zu gehen.
  19. @Firefox Und? Wer hat denn nun wen bezahlt?
  20. Bluey

    169km/h

    Was Dein Verhalten angeht, wenn Du keine Argumente mehr hast (hattest Du eigentlich je welche? ), wurde Dir ja schon von mehreren in Deinem anderen Thread gesagt! Solltest Du mal beherzigen.
  21. DAS sagt alles! D-G: *plonk*
  22. Bluey

    169km/h

    In einem Punkt muß ich dem Guest zustimmen: es wird allmählich wirklich langweilig, immer und immer wieder das gleich zu lesen. Selbst ein System der totalen Überwachung wird nicht zwangsläufig durch sich selbst zum Zusammenbruch gebracht. Auch wenn Du das anders siehst. Aber Deiner diesbzgl. Argumentation kann ich auch keinen Glauben schenken. So ein System gibt es nirgends und wird es wohl auch nie (zum Glück für Alle!!!) geben. Den Arbeitsauftrag kannst Du Dir selber erteilen. Dafür bin ich nicht zuständig. Schade oder eher symptomatisch für Deine Einstellung / Dein Verhalten, daß D
  23. Das würde ich besser nicht machen. Diese Mätzchen sind schon mehr als bekannt. Und viele derer, die es trotz allem machen, sind dabei schon böse auf die Nase gefallen. Ich würde es jedenfalls keinem empfehlen!
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