Guten Tag liebe Gemeinde, aufgrund meines Stalldrangs während einer Urlaubsrückfahrt erfolgte eine VKS-Messung mit dem Ergebnis, dass ich knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt bin. Der Film-Auszug ist eindeutig und ich bin gut zu erkennen; somit werde ich das Lehrgeld bezahlen und den Punkt aussitzen. Mich stört in dem AHB jedoch folgender Satz:“Sie sind aber...... verpflichtet, die Fragen zu Ihrer Person (Nr.1) vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OwiG mit Geldbuße bedroht“. Weiter: „Der ausgefüllte Fragebogen ist innerhalb einer Woche ....