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chris1123

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  1. Hoffentlich schlucken die, dass mein Onkel gefahren ist. Ein bisschen Ähnlichkeit ist ja auch vorhanden. Und vielleicht ist das Bild ja auch nicht so gut geworden. Als Frist ist in dem Schreiben eine Woche angegeben. Reicht da vllt. auch noch nach 10 Tagen? Gibt es da Erfahrungswerte? Sobald ich allerdings einen BGB bekommen beginnt die Verjährungsfrist aber von neuem oder? Dann kann ich immernoch Einspruch erheben oder?
  2. Penibel auf genügend Abstand achten werde ich ab jetzt sowieso. OK. Wird mein Onkel dann gleich einen Bußgeldbescheid bekommen oder erstmal einen Anhörungsbogen? Wenn er erstmal einen AB bekommt soll er dann Fotos anfordern? Danke Chris
  3. Hallo, Habe am 21.11.11 Post bekommen bzw. meine Mutter da sie als Halterin eigetragen ist. Jedoch wurde sie als Fahrerin ausgeschlossen, da ein Zeugen-Fragebogen dabei ist. Ich soll am XX.10.11 mit XX km/h gefahren sein und hielt nur XX,XX m Abstand. War auf der A XX, in X Ri. X. Als Beweismittel sind Video und Foto angegeben. ein Foto war jedoch nicht dabei. Leider befinde ich mich in der Probezeit und sehe es eben nicht ein, wegen dieser Abzocke eine Nachschulung machen zu müssen und 4 Jahre Probezeit zu haben. Meine Mutter hat am 21.11.11 also nun diesen Brief von der Polizei Straub
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