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FahrImmerNachVorschrift

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  1. Ich hab mich auch schon gewundert. Vielleicht ist er in Urlaub. Ich habe Ihm nämlich die komplette 7-seitige Auswertung des Gutachters gestern per PN geschickt. Vielleicht meldet er sich noch. Aber was soll noch kommen. Ich glaube jetzt nicht das gegen die beiden mittleren Peaks was auszurichten ist. Ich muss mich geschlagen geben
  2. Nachtrag: Rein aus Prinzip weiterzumachen würde ich ab jetzt als "ungelehrbare Sturheit werten" (ab jetzt - nicht vorher - um allen hämischen Kommentaren zuvor zu kommen "Wir habens dir gleich gesagt")
  3. Tja - gefällt mir ganz und gar nicht. Aber die Gutachter-Auswertung zeigt eindeutig dass das Motorrad gemessen wurde und das die vielen Hell-Dunkel-Unterschiede keine Rolle spielen. Das war aber meine Annahme, deshalb auch die Überschriftt dieses Threads. Es gibt 4 Peaks die genau das belegen, davon sind zwar 2 voll im Bereich der "rotieren Räder" aber die beiden mittleren sind m.E. nicht zu erschüttern. Hier habe ich die entscheidende Grafik mal hochgeladen: http://www.kontex-server.de/geblitzt/200221_ESO_grafischeAuswertung.gif Was soll ich da noch machen ? Die beiden mittleren Peaks zei
  4. Heute hab ich die Auswertung vom Gutachter-Büro bekommen. Leider nicht in meinem Sinn :-(, die Messung scheint korrekt zu sein. Ich überlege ob ich aufgebe und meinen Einspruch zurücknehme
  5. Heute Ladung zum Gerichtstermin am 13.03.2020 bekommen (Mist - Freitag der 13.)
  6. In 5 Jahren ist unsere Tochter 17. Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen. Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger kannte) erheblich erschreckt. Den BF17-Spass mit meiner Tochter werde ich nur einmal im Leben haben können. Ich kann deine Überlegung nachvollziehen. Aber bedenke deine Punkte werden erst x Jahre nach Rechtskraft getilgt. Das Datum der „Tat“ ist nicht maßgeblich, sondern der Tag an dem der Bußgeldbescheid endgültig Rechtskräftig wird. Danke für den Hinweis Ist mir bekann
  7. 1. wer sich nicht wehrt, hat vielleicht die Sinn- und Zwecklosigkeit seines Unterfangens erkannt und weiß wahrscheinlich auch, daß der Fehler bei ihm selbst zu suchen ist. 2. nach meinen Erfahrungen - und icih bin im Schnitt wie schon häufiger erwähnt mehrfach pro Woche in Sachen Geschwindigkeitsmessungen bei Gericht - geht es 98:2 aus. Ob es sich dann trotzdem gelohnt hat, nunja, das muß jeder für sich selbst beurteilen. Auf jeden Fall ist man um ein paar Erfahrungswerte reicher. Wer es also partout darauf anlegen möchte, mehr Geld als nötig auszugeben, bitte schön. Warum nicht. Mir ist das
  8. Das sehe und kenne ich allerdings ganz anders. Bin aber auch schon ein paar Tage länger im Forum als Du. Der Unterschied ist halt: viele hier wissen oder erkennen im Voraus, wann oder in welchen Fällen es einfach sinn- und zwecklos ist, sich zu wehren, oder lassen sich von denen, die es wissen (müssen), beraten und belehren. Wer sich nicht wehrt lebt verkehrt. Ich hatte ja schon geschrieben; Nach meiner Erfahrung geht es 50:50 aus. Ich finde dann hat es sich gelohnt. Wir haben nunmal einen Rechtsstaat Nach deiner Denkweise wäre es 100:0 gewesen. Nach deiner Denkweise hat man bedingunglo
  9. So isses. Fällt mir noch eine Geschichte dazu aus meinem Leben ein: Im Jahr 1979 hatte ich 9 Monate Führerschein-Entzug. Jugendsünde - völlig zu recht und prägend.wie ich rückwrkend zugebe Das hat dazu geführt das ich im Jahr 1983 bei der Bundeswehr keinen Panzerführerschein machen durfte, obwohl ich schon in der Fahrschule-Gruppe angefangen hatte. Ich wurde da rausgezogen und mußte als Panzergrenadier zum Fussvolk. Das hat mich damals sehr geärgert. (War trotzdem eine schöne Zeit) Solche Lebenserfahrungen prägen. Fazit: Jegliche "Akteneinträge" vermeiden Lebenserfahrungen/Weitsicht sche
  10. Und bei mir ist es so das ich mich wehre wo es nur geht. Und nicht erst wenn ich mit dem Rücken an der Wand stehe, bezw. 1 Schritt vorm Abgrund. Aktuell ist es so das ich meine nächsten Schritte in Ruhe überlegen kann - und wenn es schief geht - so what Dann war es nur eine Übung für den Ernstfall Hatte ich glaub schon mal erläutert Mein aktueller Punktestand ist: 0 In 5 Jahren ist unsere Tochter 17. Da möchte ich frühzeitig jeglichem Hinderungsgrund für BF17 aus Weg gehen. Neben dieser meiner grundsätzlich Einstellung hat mich das Erlebnis von User Reinholdein (das ich schon länger ka
  11. Zahlt diese „Auswertung“ bereits deine RSV? Vermutlich nicht, du bist bereits jetzt in den Miesen! Keine Ahnung ob die RSV das zahlen wird. Wieviel EUR ist ein Punkt wert ? Aber trotzdem Danke das du mich darauf aufmerksam machst und mir Nachhilfe im Rechnen gibst.
  12. Neuigkeiten: 1.) Heute habe ich Post von der Bussgeldstelle erhalten in der mir mitgeteilt wird das der Vorgang an die Justiz weitergeben wird, und diese ab sofort für das weitere Vorgehen zuständig ist. 2.) Am Donnerstag hat mir ein Gutachter dem ich die ESO-Datei vorgelegt habe, angeboten eine detailierte Auswertung zu erstellen. Dem Kostenaufwand von 140,00 EUR+MwSt habe ich zugestimmt und den Auftrag erteilt.
  13. Ich bin gern bereit @Handysammler was in die Kaffeekasse zu legen. Das Ing-Büro dem ich den Vorgang weitergeleitet habe hat noch nicht geantwortet. Wenn ich jetzt der Bussgeldstelle antworte dann möchte Fakten haben wenn mich später der Richter fragt "Wie kommen Sie denn darauf" ?
  14. ich dachte die Auswertung der Rohdaten bringt genauen Aufschluss darüber *wo* genau gemessen wurde. Die Thread-Überschrift "viele Schatten im Bild" habe ich ja gewählt weil ich vermute die vielen Hell/Dunkel-Unterschiede der Büsche/Sonneneinblenung als Mess-Störend vermute. Was beweisst denn dann die Rohdaten-Auswertung, wenn es nicht Foto/Fotolinie ist ?
  15. >> Kein Ding. Was für Ausdrucke meinst Du? Irgendwas was die Messung in Höhe des Scheinwerfers dokumentiert.Weil ich würde dann gegenüber der Bussgeld-Stelle auf "unzulässige Schrägabtastung" argumentieren. Die (zum Gelächter einiger hier) "unzulässiger Abtastung rotierender Teile (z.B. Räder, Motor, Auspuff" käme ja dann leider nicht mehr in Frage.
  16. Danke für die Info und deine Mühe. Gibt es irgenwelche Ausdrucke etc. die du mir mailen könntest ? Gerne per PM Weißt du seit wann es die Verion 1.008 gibt ? Der Eichschein (auf dem die Version nicht angegeben ist) hat das Datum 06.07.2018
  17. Ist mir schon klar das es kaum jemanden gibt der die Datei lesen kann. Andererseits meine ich durch das Hochladen "glaubhafter" zu sein, es halten mich ja eh einige hier für einen "Spinner" Steht jedem frei die Echtheit zu kontrollieren und damit zu machen was er will. Ich wäre dir sehr dankbar wenn du die Datei ansehen würdest/könntest und mir irgendwas darüber berichtest. Ich hab ja ehrlich gesagt nicht damit gerechnet das ich diese bekomme, und weis noch nicht genau was ich jetzt damit mache. Aber ich werde mir was überlegen. Kannst du aus der Datei erkennen mit welcher Software-Version
  18. Scheint eine Beschränkung des Servers zu sein, das die Endung .ESO nicht erlaubt ist. Habs nochmal als ZIP eingestellt: http://www.kontex-server.de/geblitzt/ESOWin_005604_00000301_2019.07.31_16.54.43.2.zip
  19. Heute habe ich eine CD bekommen !!! Schreiben vom Regierungspräsidium Kassel vom 29.01.2020. In der Zeit vom 31.01.2020 bis eben war ich auf Reisen, eben im Briefkasten vorgefunden. "anbei geforderte Falldatei zur Einsichtnahme für 7 Tage. Um entsprechende Rückgabe wird gebeten" Auf der CD befindet sich eine einzige Datei, hab ich hier mal hochgeladen: http://www.kontex-server.de/geblitzt/ESOWin_005604_00000301_2019.07.31_16.54.43.2.eso
  20. Kein Bescheid, keine Reaktion ! Nix ! Das mit dem Nachfassen von mir habe ich nicht vergessen, ist erst der 29. Wenn ich die aktuelle Berichterstattung von OLG Frankfurt verfolge kann ich mich nur kapputtlachen. Keine Privatfirma ! Und der Vorgang von Koblenz geht vermutl. zum Bundesgerichtshof. Bluey wird sagen die verhandeln "Blödsinn" vor dem BGH
  21. Dem "Halbwissen" schliesse ich mich an ! Zweites Auto im Bild = Messung nicht verwertbar. Wundert mich das dieser Vorgang überhaupt per Post an dich gegangen ist. Würde ich Widerspruch einlegen, weil das Fahrzeug nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Mal sehen was die Gutmenschen hierzu meinen
  22. @Sobbel Das Mail hatte ich genauso abgeschickt. Wahrscheinlich habe ich deshalb noch nichts wieder gehört weil die Mitarbeiter der Bussgeldstelle immer noch mit totlachen beschäftigt sind. … Aber im Ernst Ich danke dir das du den Beitrag #106 geschrieben hast. Trotzdem bin ich anderer Meinung (wie immer werden jetzt die Gutmenschen hier erwidern): Motor/Auspuff „vibrieren“, und sind deshalb „rotierenden Teilen“ zuzuordnen. Das mit dem Eichschein sehe ich anders, habe ich ja begründet Lebensakte: Es gibt keine Verpflichtung diese zu führen, und tatsächlich wird auch keine geführt. Prima
  23. Ich hab den Link nochmal bearbeitet: http://www.kontex-se..._RSV_Zusage.gif Sorry Ich wollte vorhin noch schreiben, dass es hoffentlich keine RSV mit "A" am Anfang ist. Also wenn das Ding durch ist, dann kündigen und ne ordentliche RSV besorgen. Och - da ich fast alle meine Versicherungen dort habe kann ich mich nicht beklagen. Da kommt jetzt wieder meine Frage "Was ist eine gute Versicherung ?" :-) :-) jetzt nicht ernsthaft Und weil ich gerade dabei bin habe ich mein Schreiben an die Bussgeldstelle vom 04.11.2019 auch noch verlinkt: http://www.kontex-server.de/geblitzt/191104
  24. Ich hab den Link nochmal bearbeitet: http://www.kontex-se..._RSV_Zusage.gif Sorry
  25. Vielen Dank für die Tipps. Sicherlich gute Auswahl-Kriterien Nur - woher weis ich denn das eine Sachverständiger es so machen wird ? Werde ich Ihm ja nicht vorschreiben können zur RSV: Ich hab das Schreiben hier mal verlinkt: http://www.kontex-server.de/geblitzt/191122_RSV_Zusage.gif Demnach *muss* der Anwalt ortansässig sein. Eine Betragsbegrenzung gibt es nicht, allerdings Zusage nur für die 1.Instanz Ich werde meinen Verfahrensverlauf aber nicht davon abhängig machen was die RSV nun zahlt oder nicht. Gestritten wird hinterher.
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