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bruzzler

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  1. So, akten einsicht ist beantragt, zu der kamera aufnahme ob ja oder nein hat er nichts gesagt. meld mich wenn ich mehr weiß.
  2. so, montag hab ich nen termin beim anwalt,mal gucken was er dazu sagt, werde euch dann berichten.
  3. also,unten steht drinnen,das keine videodaueraufzeichnung der ident-kamera gestartet wurde,nur bei einem anfangsverdacht einer verkehrsrechtlichen normenverletzung wurde der aufnahmerekorder gestartet. also bin ich der meinung keine stationäre anlage. und raus gezogen hat mich auch keiner.
  4. steht nur ne km angabe bei also nix mit radaranlage usw. stehen 2 zeugen drauf vermerkt also keine stationäre anlage und keine aufnahme von video oder foto. es steht nich bei welche art der messung sie gemacht haben,also hinterher und vorrausfahrend, ohne geeeichtes werkzeug also tacho usw is die toleranz grösser und von der messtrecke her müssen die 600 meter das ganze beobachten mit 40 meter abstand wo ich mich ja frage warum sie die aufnahme nich starten und das ganze beobachten.
  5. moin, bin echt neu hier,hab die seite über die netz suche gefunden und bin der meinung hier bin ich richtug aufgehoben. nu mal zu dem grund weshalb ich hier bin; habe post gekriegt und zwar; bab1 km 11,15 richtung hamburg soll ich 132km/h gefahren sein,erforderlicher abstand 66m,meiner 13m und damit weniger als 2/10 des halben tachowertes,toleranzen sollen zu meinem gunsten abgezogen sein. §4Abs1,§49 stVO,§24,§25StVG;12.6.4Bkat,§4Abs. 1 BKatV eigentlich das beste daran,davon abgesehn das ich nich weiß wo das auf der A1 gewesen sein soll(werd die strecke wohl mal abfahren müssen) das die
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