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Blaulicht

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Everything posted by Blaulicht

  1. Naja... als Volljurist mag sich Gast225 rechtlich wohl gut auskennen... aber das Recht und das Leben weichen von einander ab. Im Leben spielen noch andere Studienzweige eine Rolle (z.B. Psychologie, Soziologie, Ethnologie, Philosophie). Betrachtet man Lebenssituationen nur aus einer Sicht, nimmt man vielleicht nicht alle Umstände im eigenen Verhalten war, so wundert man sich dann über die Reaktion.
  2. Ein Polizist darf sich eben nicht provozieren lassen. Ansonsten ist er für den Beruf ungeeignet Unsinn. Besser: wenn man Polizisten provoziert muss man mit Folgen rechnen.... und wenn diese Folgen körperlich sind, kann es schmerzhaft sein.
  3. Tja, dem einen Sinn ist dem anderen Unsinn und umgekehrt.
  4. Naja, man könnte es das Verhalten auch als Provokation auffassen - um mal eine andere Sicht auf die Dinge zu werfen als es Seite1 tut. Wenn man das als Provokation betrachtet, dann war diese Provokation von Erfolg gekrönt. Wobei ich mir lieber "freundliches Bedienpersonal" am Blitzer wünsche; und eher mit dem Verhalten des Polizisten - so wie geschildert - nicht ganz einverstanden bin, so habe ich Verständnis für sein Handeln, denn nicht jeder kann auf Provokationen cool und gelassen reagieren. Hätte Gast225 sich vielleicht anders, also nicht provokant, verhalten können? Hätte man vo
  5. Ein altes Thema was hier hochgeholt wurde; aber mal ganz kurz: als ich Seite 1 gelesen habe, habe ich gedacht ich bin im falschen Film: - schön dass Gas225 so viele Befürworter hat - vermutlich war das Verhalten vom Polizisten nicht ganz astrein Gast225 hat es provoziert und hat es bekommen. So einfach ist Leben manchmal. Daraus dann so einen rechtlichen Film, mit Beschwerde und Anzeige, zu drehen war überzogen. Tja und dann stellt sich raus: rechtlich war doch alles ok. Es kommt drauf an, wie man sich als Fotograf verhält und wie nett der nett den Blitz-Aufpasser ist. Und wenn
  6. Wenn ein Zug mehrere hundert Meter von einem Bahnübergang entfernt ist, sehe ich eine Gefahr. So unterschiedlich ist wohl die Wahrnehmung. Wobei, ich stand neulich nachts an einer Kreuzung... die Ampel war rot... weit und breit kein Auto.... ich ertappte mich bei dem Gedanken einfach zu fahren.... "Gedanken sind frei"... dennoch wartet ich die 2 Minuten und fuhr bei grün.
  7. Was ist denn das für ein Unsinn?! Kein Mensch missgönnt dir deine Pause. Essen ist wichtig. Und es ist auch bekannt, dass die Essenrahmenbedingungen nicht immer einfach sind. Ja und? Das kann nicht der Grund sein nicht vernünftig zu parken. Grundsätzlich ist eben die StVO bindend; dann gibt es Sonderrechte - die aber normalerweise nicht zum Essen holen berechtigen und dann gibt es kluge Lösungen und unkluge. Ich mag die, die das klug lösen und damit dem Bürger auch keinen Grund zum Meckern geben. Sich auf ungünstige Pausen und schnelle Einsatzlagen zu berufen und stumpf über Regeln hin
  8. Scroll hoch: - SR hoheitlich und dringend geboten - Verpflegung und hoheitlich habe ich auch was geschrieben - und zum allgemeinen habe ich dazu auch schon eine Menge geschrieben du siehst, es steht schon alles oben; dann brauche ich mich nicht zu wiederholen; sogar zu den Fällen wann es in Ordnung ist, etwas wegen Vorbild, welche richtigen und falschen Wege es in der Thematik gibt. Nur noch ein Punkt: manchmal muss man eben, wenn es keinen richtigen Parkplatz gibt und die Ausnahme nicht zählt, zum nächsten Imbiss fahren oder später essen. Es gibt sogar Polizisten, die essen vor
  9. Das weiß ich. Es ist aber quatsch, das als Ausrede für falsches, ungerechtfertigtes Parken zu nutzen.
  10. Danke - 'keine Ahnung' hätte als Antwort gereicht. Sagen wir mal so, wenn die Baustellen-Firma den Auftrag bekommt (Gesetz / Verordnung) dass die linke Spur 2,1 oder 2,2 Meter breit zu sein hat, dann wird es zig Möglichkeiten geben, die Baustelle gemäß der Sicherheitsanforderungen zu bauen.
  11. Das ist jetzt Quatsch; mit solchen Mitleidsgeschichten Verstöße gegen die StVO zu erklären. Wann abgewichen werden darf und wie sich das darstellt habe ich oben geschrieben. Der Punkt den du hier darstellst ist richtig - aber keine Rechtfertigung für absichtliche rechtswidrige Verstöße gegen die StVO.
  12. Naja - unrecht hat er nicht komplett. Der Handwerker, der keine Zeit hat, darf auch nicht "wild" parken; und der Polizist ohne Sonderrechte darf es auch nicht.
  13. Die Polizei kontrolliert in diesen Bereichen zu wenig. In Baustellen müssen mehr Blitzer, mehr Laser, mehr linke-Spur-Breite-Überwachung. Und zusätzlich mehr LKW Kontrollen. Leider gibt es zu wenig Beamte dafür. Baustellenunfälle gibt es zu viele mit heftigsten Folgen. Bei der Spurbreite ist die Lösung doch einfach: Die Baustellen müssen anders gebaut werden. War es vor 20 Jahren ausreichen, die linke Spur 2 Meter breit zu machen, so ist es heute nicht mehr ausreichend. Die Baustellen anders auf zu bauen ist sogar noch einfacher, als die Parkhäuser und sonstigen Parkplätze anzupassen,
  14. wenn es bei JEDEM essen holen so praktiziert wird, so wurde es jedenfalls geschildert, IST diese grenze überschritten! Tja, dann wäre zumindest die Begründung interessant.... es klingt zumindest ungünstig; denn eigentlich kann man für Essenholen korrektes parken erwarten - oder wenn Unrecht begangen wird, dann sollte man es nicht mit fadenscheinigen Argumenten "schönreden". Ich - als Privatbürger - parke, wenn ich Geld holen will immer direkt vor meiner Bank. Wenn die Politesse kommt, dann muss ich zahlen. Das ist falsch. Das ist unrecht. Ich mach das trotzdem. Damit bin ich kein P
  15. Das ist ein Teil, die hoheitliche Aufgabe, jedoch muss die Abweichung dringend geboten sein - was das heißt, habe ich oben geschrieben. Ich sag mal so: kann; es kann eine Grenze überschritten sein - es kann aber auch komplett anders sein. Das kann man als Außenstehender eben nicht beurteilen.
  16. In manchen Ländern sogar Rauchen und Navi bedienen am Steuer verboten.
  17. Hey ihr beiden, eigentlich ist es ganz einfach: Betroffen sind zunächst mal nicht die Polizeifahrzeuge die im Einsatz sind; dort können Polizeifahrzeuge (zivil oder blau) von den Vorschriften der StVO gem. 35 I StVO abweichen, wenn das für die hoheitliche Aufgabe dringend geboten ist. Dringend geboten heißt hier, anders als im Strafrecht, dass das Beachten der Verkehrsvorschriften dem Einsatz hinderlich entgegensteht. Wie immer muss auch die Verhältnismäßigkeit mitbeachtet werden. Es geht hier um eine Weisung aus Berlin, die primär Zivilwagen (!nicht ZivilStreifen!) betrifft. Es geh
  18. Ob ich da noch stehen würde, ich denke nicht. Ob ich so rübergefahren wäre wie hier beschrieben, ich denke nicht. Deswegen fährt man ran, stoppt, und fährt rüber wie hier gemacht oder müsste man dann vielleicht aussteigen und mal genau nach gucken? Und dann noch Flatterband? damit wird die Möglichkeit, dass dort ein Überfahren im Moment untersagt ist wohl wahrscheinlicher...
  19. Dann sollten sie es auch nicht ahnden. och komm.... auch der Streifenpolizist schreibt die Anzeige und weiß, dass der Richter das eh einstellt... und genauso macht die Politesse die Knolle ran, wenn die Sonderrechte nicht offensichtlich sind, das ist ihr Recht. Dann schreibst du in der Begründung Sonderrechte - "dein Chef" wird das bestätigen oder ablehnen und über den Fortgang des Verfahrens entscheidet nicht die Politesse, sondern die Behörde. Fakt ist: abweichen nur, wenn es dringend geboten ist. Und was spricht dagegen, dass einige Fälle auf die Gebotenheit geprüft werden?
  20. Tja, um die geht es aber in dem Zusammenhang weniger. Also meckerst du am Thema vorbei. Wobei, wenn es bei hoheitlichem Handeln nicht dringend geboten ist, so gilt auch für die blauen die StVO Zum Glück beurteilen die das auch nicht. Dann hat das getäuscht - ich dachte nämlich, dass du Polizist bist. Aber gut, dann erklärt es warum du dich so verrennst -> ein Fan.
  21. Falsch. Bluey verrennt sich und du provozierst weiter.... ich vermute, du hast es schon erkannt...
  22. Bluey, verrenn dich mal nicht. Und beachte worum es geht. Ich habe das in meinem Beitrag ganz deutlich geschrieben: nicht um Fahrzeuge im Einsatz und weniger um Streifenfahrzeuge; ich habe das Gefühl, dass du zu stur gegen Hartmut angehen willst. Fakt ist auf der einen Seite, dass unter bestimmten Umständen keine Parkvorschriften beachtet werden müssen - Fakt ist aber auch, dass bei anderen Umständen alle Verkehrsvorschriften - wie für jeden anderen auch - gelten, also auch Parkvorschriften, Maut, Parkscheiben, Parktickets, Halteverbote, etc Hast du schon mal ne Knolle wegen Park
  23. Ja, und wenn die Abweichung von der StVO nicht dringend geboten ist, so ist der 35 I StVO nicht eröffnet, was heißt, dass die Vorschriften (auch über Parken und Parkscheine und Tickets) einzuhalten sind - tut man das nicht begeht man eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Und da man ja "hoheitlich tätig wird " muss auch niemand die Tickets selber zahlen, sondern bekommt sie erstattet. Wobei sich in der Tat streiten kann ob das ausgelegt werden muss oder nicht.... wenn die Behörde das jedoch verlangt, sollte man sich damit arrangieren. Beachte in der Diskussion jedoch: Blaulicht Gesch
  24. ... was gefährlich sein kann .... was sich in dem "Nein" des Polizisten bestätigt, der den BÜ lieber komplett sperrt. (auf die schnelle finde ich es nicht... gab bei yutube mal ein schönes Video, was die Gefahren am Bahnübergnag aufzeigte (so ein Zusammenschnitt) )
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