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Blaulicht

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  1. Das zweite würd ich mir auch mal angucken
  2. Der Grund ist - Verkehrserziehung - weil du durchgefahren bist fährst du wieder zurück und nimmst den langen Weg. - kein Vorteil erlangen Ich finde diese Verkehrserziehung bei Erwachsenen albern Darüber hinaus ist es nicht die Aufgabe der Polizei ? Was hätten die gemacht, wenn du sagst: nö. Mach ich nicht. Es gibt keine - Aufgabenzuweisung an die Polizei Verkehrserziehung zu betreiben - es gibt keine Rechtsgrundlage Obwohl Biber ja behauptet dass Polizisten und Bußgeldstelle die Rechtsgrundlage kennen. Eine Antwort auf Nachfrage ist er jedoch schuldig geblieben
  3. Das gilt Jedoch kann nicht wahllos irgendwas angeordnet werden tanzen Sie Walzer mit mir Machen Sie 40 Liegestütze lackieren Sie Ihr Auto gelb Es geht bei 36 1 StVO darum den Verkehr zu regeln. Also Ampel, Stoppschild, etc. Und darum dass diese Weisungen in der Normenhirachie übergeordnet sind. Deutlich wird das durch Absatz 2 Lese dazu BGH vom 31.01.1984 4StR 350/83 OLG Düsseldorf 39.03.1994 3 sS 74/94 OWi 68/94 I
  4. Versuchter Mord Welches Mordmerkmal siehst du denn? Ich würde - sofern man wirklich ein versuchtes Tötungsdelikt in den Raum werfen will - eher an Vers. Totschlag denken.
  5. Du behauptest, die Weisung sei rechtmäßig. Sei bitte so lieb und zitiere die Rechtsnorm
  6. Das Problem ist, dass das total unsinnig ist. Es gibt keinen Grund. Eigentlich nur Erziehung. Fraglich ob das Aufgabe der Polizei ist. Ich halte solche Erziehung bei Erwachsenen für albern. Für diese Anordnung gibt es auch keine Rechtsgrundlage.
  7. Was soll schon passieren? Dann beginnt ein Machtkampf. Die Polizei will ihre Anweisung durchsetzen So können diese unschönen Prügelbilder entstehen Ich denke, dass es keine Rechtsgrundlage für diese Erziehung gibt.
  8. Du müsstest dann vermutlich für die Rückfahrt ebenfalls das Bußgeld zahlen?! Ist vermutlich so ein Erziehungs-Ding. Kann man sich drüber streiten, ob das richtig ist. War die Verbotsstrecke schon beendet? Falls ja, würde es spannend, ob das rechtens ist.
  9. Dass da mehr Verkehr war, habe ich mir gedacht. Dennoch bedenklich wenn das schon überfordert. Geradeausspur, Einfädelung und Schild. Puh... Denk mal was für Eindrücke bei SWR auf dich einprasseln..
  10. Unfehlbarkeit ist hier gar nicht gefragt. Einfach mal das Bild aus Beitrag 1 angucken. Wenn man hier schon überfordert ist, die Begrenzung zu erfassen und die Spur zu wechseln (zu mal so ein Schild nicht plötzlich im Sichtbeteich aufploppt), dann stimmlich Sobbel schon zu.
  11. Oder meinte er, ob es erlaubt sei sich auf das Einfädeln zu konzentrieren und dabei Schilder nicht zu beachten?
  12. Aber du ahnst, wie ich es gemeint habe. Es war etwas um die Ecke und dennoch verstehst du. Das ist doch schon mal gut. Ob flüssig oder nicht, ist dann was anders. Defenders hat das Schild übersehen. Das gibt er zu. Anstatt den Fehler nun bei sich zu sehen, versucht er anderen die Schuld zu geben bzw dort Fehler zu suchen. Darauf nun einzugehen halte ich nicht für flüssig, sondern für die richtige Beantwortung. Ob so wie ich das schrieb, das sein muss, ist was anderes... aber über Eck macht mehr Spaß.
  13. Nein es ist nicht erlaubt. Du bist verpflichtet auch beim einfädeln auf die Beschilderung zu achten.
  14. Die Kritik von Dir in Richtung der Polizei ist unangebracht. Gerügt wurde hier nur die Urteilsbegründung des Amtsrichters.
  15. Wenn der Freund geblitzt wurde und du Post bekommst, kannst du ihn ruhig eintragen. Er muss sich nur selber als Fahrer angeben, wenn das ganze eine Lüge ist. Nun wieder zurück in die Bußgeldstelle, wo nicht der Halter den Fahrer eingetragen hat, sondern der (angebliche) Fahrer sich selbst.
  16. Die Damen auf dem Amt sind nun ja auch nicht wirklich doof. Wenn da jemand sich selber bezichtigt (nicht der angeschriebene)... ... damit sich niemand strafbar macht... das merken die doch auch... dazu etwas gesunden Jagdinstinkt.
  17. Wie gesagt, ich denke dass SC eine sinnvolle Sache ist. Das ganze jetzt Aals Pilot zu testen, ist ebenfalls sinnvoll, bevor das an weiteren Standorten eingesetzt wird.
  18. Vollkommen korrekt. Nein. Die Aussage ist in dieser Form (ich bin fast versucht, natürlich zu sagen, wenn Blaulicht sich zu Rechtsfragen äußert) nicht vollkommen korrekt. Und das 'Risiko' bei der Zweckentfremdung von Garagen ist nicht das O-Amt, sondern der (missgünstige) Nachbar. Was war denn nicht korrekt?
  19. Ich weiß gar nicht, ob das Ordnungsamt nicht Garagen überprüfen darf. Ist zumindest keine Wohnung. Interessant finde ich, dass nicht das Unrecht fokussiert ist, sondern die Befugnisse der Ordnungsbehörden.
  20. Die Garage als Lager zu nutzten ist nicht zulässig
  21. Biber, kannst du belegen, dass Krankenwagen abgeschafft werden?
  22. Die müssen gar nicht mal krank werden. Kita, Schwimmbad, Sport der Kinder in Kombination mit einem leeren Kühlschrank reicht schon, um das Auto als dringend erforderlich zu betrachten.
  23. Das wäre aus polizeilicher Sicht toll (Sicherheit) aus dem Aspekt des Datenschutzes (Freiheit) wäre das bedenklich, wenn die Polizei von jedem Bürger den BPA aufrufen könnten. Außerdem müsste jeder Streifenwagen einen Laptop erhalten, da weint der Steuerzahler wieder.
  24. Hätte man Mist geschrieben Hab ich jedoch nicht, ich schrieb, dass es manchmal notwendig ist und dementsprechend nicht anders geht - jedoch wenn ein Polizist auf dem Standstreifen steht, wenn es anders ginge, dass er dämlich ist. Das ist kein Mist, sondern sehr treffend. Einsehen, dass man nur die Hälfte gelesen hat, wäre auch mal was! Und Nachteule denkt sich ne Menge Mist aus, um irgend ein Haar in die Suppe zu werfen! Es lohnt aber nicht, auf seine Sachverhaltsmärchen einzugehen, da ich ja schrieb, dass es Gründe gibt, die es zwingend erforderlich machen... ob seine Räuberpistole
  25. Frech sein kannst du. Denken und lesen wäre sinnvoller
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