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Posts posted by Blaulicht
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Sagen wir mal so: wenn man igO 70 fährt, um grüne LZA zu erwischen, ist das keine klassische GW, sondern zu schnell. Und nach dem neuen BGKatV teurer. Fährt man 21 drüber kann man Fußgänger testen.
Hier ist eine GW, die sich mit 35 locker fahren lässt. Mit 50 und roten LZA bist du deutlich länger unterwegs.
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https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/st-test-tempo-rollt-gruene-welle-10767853.html
Solingen- grüne Welle mit 35 und deutlich schneller am Ziel als mit 50 und roten Ampeln
https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Stadt-schafft-Gruene-Welle-auf-der-Vahrenwalder
Hannover
Tempolimit von 70 auf 50 reduziert/ grüne Welle bei 50
Nürnberg versucht es mit 50
Entweder GW klappt.. oder man muss an der Roten Ampel halten. Zu schnell fahren ist keine Lösung. Vielleicht
ist das keine eingerichtet GW, wenn man rasen muss, sondern einfach nur so dass man durch das Rasen die LZA bei grün erwischt - irgendwann ist du ja nun mal grün.
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@Sobbel, in der Theorie hast du natürlich Recht. Die Praxis sieht — leider — anders aus.
Zum Beispiel: Wuppertaler Straße / Ruhrallee in Essen. Durchgehend 4 spurig. Vor Jahrzehnten von 70 auf 50 reduziert. Ständig Stau. Viele Kreuzungen.
Gerade jetzt durch Corona, sonst nur zwischen 22und 6 Uhr prüfbar. Bei 50 km/h sind min. 2 Rote Ampeln, bei 70 km/h kommt man ohne Halt durch.
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Mal 35 getestet?
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Grüne Welle funktioniert bei verschiedenen Geschwindigkeiten.
Wenn du bei 50 nicht reinkommst, versuch mal 35. die Umwelt wird es dir danken.
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Ich denke, da wir alle schreiben können (die einen besser, die anderen schlechter), kann man auch davon ausgehen dass alle lesen können.
Lesen können oder 50 Seiten durchlesen zu mùssen ....
Wenn du schon die Primärquelle bringst, dann wirf doch nicht den Text den anderen hin, sondern schreibe die genaue Fundstelle.
Das gehört sich so!
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Kann man so machen. 50 seitiges Dokument verlinken und etwas sagen.
Punkte gibts nach wie vor erst ab 21 km/h drüber.Ergänzend noch zu den zwei Bußgeldkatalogkrisen FV-Absenkung und Verdoppelung der Kleinübertretungen gibt es noch eine dritte Krise: Bußgeldstart und damit Flenspunkt-Eintragung wurde um 5 km/h von 21 km/h auf 16 km/h abgesenkt! Damit wird der übliche und bisher gesellschaftlich akzeptierte +20-Tacho-"Mehrwertsteuerzuschlag" pulverisiert! Hoffentlich wird das in den Medien bis 27.04.20 noch ausreichend thematisiert.
@Andreas Scheuer: Drei Minuspunkte!
Man könnte auch den genauen Ort angeben, damit die Behauptung nachvollzogen werden kann.
Bei folgendem Link ist die Darstellung deutlich übersichtlicher
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/stvo-novelle/
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Damit wird der übliche und bisher gesellschaftlich akzeptierte +20-Tacho-"Mehrwertsteuerzuschlag" pulverisiert!
Zum Glück gibt es meinen gesellschaftliche akzeptierte Selbstbedienung (Plünderung), Prügel etc.
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Wenn m3 Messbeamter wäre, würde er am 28. April früh morgens seine Messstelle aufbauen.
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Ich finde die Bund. Reg. (Allen voran die Kanzlerin) hat bisher souverän gehandelt.
Mir fällt es nicht schwer zu erahnen, was passiert wenn wir zu unbedacht und zu unvorsichtig wieder hochfahren. Ich habe auch verstanden, dass man jegliche Veränderungen erst immer 10 bis 14 Tage später bei den Neu-Infizierungen erkennen kann.
Ich befürchte, dass die Vorschläge so einiger zu einer Zweiten Welle führen kann, die deutlich schlimmer wird, als die erste Welle.
Ich hoffe dass die Kanzlerin dem entgegen wirken kann, vermute jedoch, dass der Druck so stark sein wird, dass das Volk erst begreift, wenn die zweite Welle kommt.
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Hast du überhaupt begriffen, dass Deutschland mit zu den Ländern gehört, die von den Fällen am stärksten betroffen sind (weltweit) und insgesamt eine sehr geringe Zahl an Toten hat.Shutdown-Kosten
Nun denk mal nach!
Ohne den Shutdown hätten wir vermutlich im Moment eine deutlich höhere Zahl an Infizierten und das Gesundheitssystem wäre kollabiert.
Wirtschaftlich zahlt Deutschland die meisten Hilfsgelder aus.
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Och Biber.
Willst du wieder trollen?
Durchsuchung und Betreten von Wohnungen sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge. Is so.
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Du musst es (ja wieder) wissen.
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Du laberst. Wie immer, wenn Du keine Ahnung hast.(...)
Bla bla
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[Fein. Wann erklärst Du uns den Unterschied und auch die rechtlichen Anforderungen?
Du weißt nicht, was der Unterschied zwischen betreten und durchsuchen ist?
Die rechtlichen Anforderungen ergehen aus der Ermächtigungsgrundlage, die du dir bestimmt ergooglen kannst.
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Durchsuchung und Betreten macht in der Sache und Zielrichtung einen Unterschied und auch in den rechtlichen Anforderungen.
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Ich weiß es. Was du weißt, weiß ich nicht.
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Wenn du davon mal betroffen wärst, würdest du nicht so dämlichen Witze machen.
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Ergänzend dazu:Moin Moin
Ich wollte hierzu
eigentlich keinen Kommentar abgeben.Im Normalfall kann ein Zugang der Polizei grundsätzlich nur mit Durchsuchungsbeschluß erfolgen, ansonsten bleiben Cops vor der Tür.
Aber mein kleines Polizistenherz möchte das nicht so stehen lassen.
Der Normalfall sollte ja sein, dass ein Cop überhaupt keinen Grund hat in irgendeine Wohnung rein zu müssen.
Das wäre ja die Erfüllung des Art. 13 Abs 1 GG
Das ist ja zum Glück auch überwiegend der Fall.
Es ist ja auch nicht so, dass die Wohnungen in die wir reinwollen oder müssen stets zum Verweilen einladen.
Ich weiss nicht wo du herkommst oder mit welchem Personenkreis du dich umgibst, wenn du es als Normal empfindest, dass ein Cop mit Beschluss in eine/deine Wohnung will.
Du hast von "Grundsätzlich" gesprochen, was ja Ausnahmen zulässt.
Ob so eine Ausnahme vorliegt/vorlag wirst du erfahren, nachdem das Geräusch des an-die-Tür-klopfens ein Ausmaß erreicht, das die Annahme rechtfertigt, es geht in unmittelbarer Zukunft etwas kaputt.
Vielleicht war das aber auch nur so ein SEK was sich in der Tür geirrt hat.
Dann entschuldigen wir uns höflich, stellen den Frühstickstisch wieder hin, hängen die Tür wieder ein und sind wieder weg.
Gruß
Folgendes Szenario: die Polizei muss eine Todesnachricht überbringen. Klingelt. Der Betreffende antwortet auf die Frage, ob man kurz reindürfe, im Stil des m3.
Bei mir hat die Polizei noch nie geklingelt.
Die Polizei klingelt in einigen Fällen ohne irgendwelche Beschlüsse. Die Musik ist zu laut, der Streit (häusliche Gewalt) macht einen Besuch erforderlich, es gibt Fragen bezgl. irgendwelcher Ermittlungen, Gefahrenabwehr, ein Gasleck oder Feuer in der Nähe, etc
Durchsuchung und Betreten macht in der Sache und Zielrichtung einen Unterschied und auch in den rechtlichen Anforderungen.
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Land Sachsen-Anhalt
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Die oberfränkischen Cops brauchen nicht zu fragen, sie sind doch von alleine zu der gleichen Erkenntnis gekommen @sobbel und ich.
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Ich kenne mittlerweile 5 Personen, die positiv getestet wurden und auch erkrankt sind.
Ich beobachte derzeit zwei Tendenzen In meinem Freundeskreis
- die die nicht betroffen sind und Lockerungen fordern
- die die in Krankenhäusern arbeiten und Verschärfungen wünschen
Leider herrscht Kontaktverbot. Ich hätte sonst beide Lager gerne zum Grillen eingeladen.
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Die Medizinrechtlerin Beate Bahner hat eine Verfassungsklage gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen angekündigt...
https://www.achgut.com/artikel/verfassungsklage_gegen_covid_19_notstand
Sie führt genau die Verfassungsrechtlichen Bedenken an, die hier zuvor auch schon diskutiert wurden.
Sie ist jetzt zwangseingewiesen, weil sie krank im Kopf ist.
Es Wird Teurer
in Verkehrspolitik
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So gesehen .... Mmh..