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Ratsuchender

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Posts posted by Ratsuchender

  1. @ dete

     

    Moin Ratsuchender,

     

    die Einrichtung einer VKS-Messstelle kostet ca. 2 000 Euro, also wird sie da eingerichtet, wo sie passt. Für uns ist das dort, wo man eine Strecke mit den Kameras gut einsehen kann. Steht da so ein Ding im Weg, kommt da erst gar keine hin bzw. wird aufgegeben.

     

    Ich mache meinen Dienst in Hannover, wenn du in der Nähe wohnst oder bist, melde dich mal. Bin nun bis Mi. außerorts, ab Do. wieder in H. .

     

    Rohling (bin) hab ich selber, aber die Messung war vermutlich nicht bei uns.

    ende/

     

    --------------

    Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, die bearbeitende Bussgeldstelle hat mir die Anschrift der zuständigen VI genannt, dort habe ich dann einen CD-Rohling geschickt und die haben mir die Videosequenz auf der CD zurück geschickt.

     

    Schade, Hannover ist leider weit weg aber sollte ich mal dienstlich in die Ecke kommen, meld ich mich. Danke fürs Angebot.

     

    Übrigens deine Bemerkung bzgl. "Rohling" ist ja wenn im gesundem Maße im Bereich Polizeivollzugsdienst notwendig, einerseits zum Selbstschutz, anderseits bei dem was dort erlebt werden muss teilweise nicht anders zu verarbeiten.

     

     

    Gruß

    RS

     

    Die Videosequenz zeigt klar, dass der VT vor mir mit zu geringer Geschwindigkeit die Fahrzeuge auf der Mittelspur überholt hat, obwohl kein anderer VT vor ihm auf seiner Fahrspur war. Es ist zu vermuten, dass er die Messstelle kannte oder erkannt hat, dachte es handele sich um eine Geschwindigkeitsmessung und dadurch verlangsamt hat (ist auf den beiden Fotos nicht zu erkennen aber auf der Videosequenz.

  2. @ trafficmaster

     

    du hast gechrieben:

     

    Ja, finde ich auch, dass es bei der heutigen Technik möglich sein sollte, dass sich der Beschuldigte das Video anschauen darf (auch ohne Anwalt etc.).

     

    Mir wurde die Möglichkeit gegeben, die relevante Videosequenz zu erhalten. Habe einen CD-Rohling hingeschickt und vergangene Woche mit Videosequenz von der zuständigen VI (Verkehrsinspektion) zurück bekommen. Völlig problemlos auch ohne Anwalt. Höflich fragen hilft.

     

    Das Recht am eigenen Bild gilt hier nicht, weil nicht du, sondern nur ein paar Autos gefilmt wurden. Und die haben kein Recht am eigenen Bild.

     

    Falsch, da von meinem Dienstfahrzeug der Halter, dann der Fahrer festgestellt wurde, greift das Recht am eigenen Bild doch, grins.

    Das gilt auch für die Videosequenz.

     

     

    Gruß

    RS

  3. @ dete

     

    danke für deine Antworten.

     

    "Bei einer Messstelle wurde eine Schilderbrück aufgestellt, Messstelle aufgegeben, weil man siht ja nichts, dann braucht man auch nicht zu filmen."

     

    Das heisst, wo sich schon eine Schilderbrücke vor einer Brücke befindet, sollte von vorne rein nicht gemessen werden, richtig?

    Das Bild mit Schilderbrücke ist der "Ort wo man u.a. mich gemessen hat", die Schilderbrücke steht schon länger dort.

     

    Einerseits "lohnenswerter" wg. geringerem Entdeckungsrisiko, allerdings unter Umständen gefährlicher, weil eventuell schreckhafte Fahrzeugführer kurz davor in die Eisen steigen können. Und dann kommt mehr als nur Freude auf.

     

     

    Angebot, dir wird exclusiv die Anlage vorgeführt!

     

    Interessantes Angebot, danke. Wo wäre das denn (Reg.Bez.) ?

     

    Habe jetzt die Möglichkeit, die Videoaufzeichnung zu bekommen, ich soll nen CD-Rohling schicken. Ist schon unterwegs.

     

    Danke und Gruß

    RS, grins

  4. @ dete (auch D.T. genannt? grins)

     

    du hast geschrieben "1. Ja, es ist gegeben, weil ständig auf dem Monitor zu sehen und, "auch durch das Fenster."!!!????

     

    ein Fenster des Messfahrzeuges, richtig? (Bild A) niemand schaut immer auf den Monitor, eher nachher die Aufzeichnung an, wo interessantes drauf zu sehen ist, oder?

    http://www.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2055gn9k0358i4.jpg

     

    Die Messfahrzeuge werden aber oft nicht sichtbar auf Brücken abgestellt, oder irre ich da? grins

     

    "1a. muss nicht, ist aber. " ??? immer? Laut Vorschrift (gesetzlich/dienstintern) ???

     

    Wie ist dass denn, wenn unmittelbar vor der Brücke, von der gemessen wird, eine Schilderbrücke hängt? (Bild A)

     

    Sind Um - Anbauten an Brückengeländer von der zuständigen Behörde genehmigt worden? (Bild B)

    http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2066wlcdxzpt4s.jpg

     

    Ist ein von der Brücke heruntergelassenes und festmontiertes Stahlseil nicht eine Gefahr bei Unfällen besonders mit

     

    Zweirädern??

    http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2066wlcdxzpt4s.jpg

     

    Danke und Gruß

     

    Ratsuchender

     

    P.S. dete wie meinst du das genau?(2. Nö, ist von der Anlage her logisch ( willste dir die mal ansehen? )?

  5. Hallo zusammen,

     

    es haben sich u.a. folgende neue Fragen für mich ergeben:

     

    1. müssen Messstellen/Messbereiche vom Messfahrzeug einsehbar sein?

     

    1a. Wenn ja, muss diese Einsehbarkeit der Messstellen/Messbereiche permanent gegeben sein?

     

    2. Kennt jemand Urteile diesbezüglich, vielleicht mit link oder Aktenzeichen?

     

     

    Danke und Gruß in die Runde (oder in die ein oder andere Ecke, lach).

    Ratsuchender

  6. @ dete

     

     

    Und, du kannst die Videoaufzeichnung anfordern, ob du sie kriegst, steht auf einem anderen Blatt!

    Selbst, wenn du sie hast, kannst du damit nicht viel anfangen, es sei denn du kaufst dir das VKS - Programm.

     

    Aber, wer hat schon 35 000 Euro über?

     

     

    dete :cop01:

     

    es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen.

    Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich.

     

    dete, bist du beim VD???

  7. @ Gast225

     

    ein Abbremsen oder schneller fahren des Vordermanns würde ich soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, ausschließen. Wenn man sich an den Fahrstreifenbegrenzungen orientiert so sollte der Abstanden an beiden Messpunkt gleich sein.

     

    ein Abbremsen ist auf den beiden Fotos überhaupt nicht feststellbar, da der Zeitabstand der beiden Fotos unter 2 sekunden liegt.

  8. Danke für eure Hinweise und Antworten.

     

    Werde mir nun überlegen, was ich in einem eventuellen Einspruch/Widerspruch sinnvolles entgegen bringen kann.

     

    Kann ich die Videoaufzeichnung der Messung anfordern? Interessant wäre zu erfahren, ob das Wohnwagengespann geblitzt wurde, weil zu schnell.

     

    Dann wäre die Situation eine andere, weil ein einscheren der Fahrzeuge vom mittlerern Fahrstreifen auf den ersten Fahrstreifen deutlich später erfolgen würde u.s.w.

     

    Wenn der Fahrzeugführer direkt vor mir, verlangsamt (Gas weg nimmt, nicht bremst) komme ich ja für kurze Zeit auch näher, z.B. wenn für mich kein Grund ersichtlich ist (freie Spur vor ihm o.ä.) bis ich dann versuche den Abstand wieder zu vergrößern (Ohne Voll- bzw. Notbremsung (grins).

     

    Bei mobilen Radaranlagen wird doch auch die Messanlage ausgerichtet, wie ist das bei Videoanlagen, z.B. die Nähe zu Metallteilen (Brückenpfeiler und Geländer)?

     

    Klar das diese Geräte gerne "möglichst versteckt" aufgestellt werden.

     

    Danke und Gruß

    Ratsuchender

  9. Guten Tag zusammen,

     

    bei einer Abstandsmessung wurde ich in NRW bei 123 km/h mit 29m Abstand (5/10) statt 62m zum vorrausfahrenden Fahrzeug gemessen/fotografiert.

     

     

     

    Anhand der Fotos stellen sich mir folgende Fragen:

     

    1. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Länge der Messstrecke? Wenn ja, welche?

     

    2. Wird ein plötzliches verzögern/langsamer werden des Vorrausfahrenden berücksichtigt, seine Geschwindigkeit während der

    Abstandsmessung geprüft/dokumentiert?

     

    3. Wer kennt die rechtliche Grundlage zum Einsatz von VIDIT VKS 3.1, und die nicht Anlassabhängige Dauervideoaufzeichnung

    mit "automatisierter Auswertung" ? (Infos des Herstellers sind bekannt)

     

    4. Muss nach einer PTB-Zulassung (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) vor dem Einsatz des VIDIT VKS 3.1 auch eine rechtliche

    Grundlage folgen? Gibt es diese rechtliche Grundlage, wer kann sie benennen?

     

     

    Danke für eure Antworten.

     

    Gruß

    Ratsuchender

    post-32463-1311581353_thumb.jpg

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