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Ratsuchender

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  1. @ dete ende/ -------------- Hatte mich nicht richtig ausgedrückt, die bearbeitende Bussgeldstelle hat mir die Anschrift der zuständigen VI genannt, dort habe ich dann einen CD-Rohling geschickt und die haben mir die Videosequenz auf der CD zurück geschickt. Schade, Hannover ist leider weit weg aber sollte ich mal dienstlich in die Ecke kommen, meld ich mich. Danke fürs Angebot. Übrigens deine Bemerkung bzgl. "Rohling" ist ja wenn im gesundem Maße im Bereich Polizeivollzugsdienst notwendig, einerseits zum Selbstschutz, anderseits bei dem was dort erlebt werden muss teilweise nicht and
  2. @ trafficmaster du hast gechrieben: Ja, finde ich auch, dass es bei der heutigen Technik möglich sein sollte, dass sich der Beschuldigte das Video anschauen darf (auch ohne Anwalt etc.). Mir wurde die Möglichkeit gegeben, die relevante Videosequenz zu erhalten. Habe einen CD-Rohling hingeschickt und vergangene Woche mit Videosequenz von der zuständigen VI (Verkehrsinspektion) zurück bekommen. Völlig problemlos auch ohne Anwalt. Höflich fragen hilft. Das Recht am eigenen Bild gilt hier nicht, weil nicht du, sondern nur ein paar Autos gefilmt wurden. Und die haben kein Recht am eigenen
  3. @ dete danke für deine Antworten. "Bei einer Messstelle wurde eine Schilderbrück aufgestellt, Messstelle aufgegeben, weil man siht ja nichts, dann braucht man auch nicht zu filmen." Das heisst, wo sich schon eine Schilderbrücke vor einer Brücke befindet, sollte von vorne rein nicht gemessen werden, richtig? Das Bild mit Schilderbrücke ist der "Ort wo man u.a. mich gemessen hat", die Schilderbrücke steht schon länger dort. Einerseits "lohnenswerter" wg. geringerem Entdeckungsrisiko, allerdings unter Umständen gefährlicher, weil eventuell schreckhafte Fahrzeugführer kurz davor in die Ei
  4. @ dete (auch D.T. genannt? grins) du hast geschrieben "1. Ja, es ist gegeben, weil ständig auf dem Monitor zu sehen und, "auch durch das Fenster."!!!???? ein Fenster des Messfahrzeuges, richtig? (Bild A) niemand schaut immer auf den Monitor, eher nachher die Aufzeichnung an, wo interessantes drauf zu sehen ist, oder? http://www.fotos-hochladen.net/uploads/cimg2055gn9k0358i4.jpg Die Messfahrzeuge werden aber oft nicht sichtbar auf Brücken abgestellt, oder irre ich da? grins "1a. muss nicht, ist aber. " ??? immer? Laut Vorschrift (gesetzlich/dienstintern) ??? Wie ist dass denn,
  5. Hallo zusammen, es haben sich u.a. folgende neue Fragen für mich ergeben: 1. müssen Messstellen/Messbereiche vom Messfahrzeug einsehbar sein? 1a. Wenn ja, muss diese Einsehbarkeit der Messstellen/Messbereiche permanent gegeben sein? 2. Kennt jemand Urteile diesbezüglich, vielleicht mit link oder Aktenzeichen? Danke und Gruß in die Runde (oder in die ein oder andere Ecke, lach). Ratsuchender
  6. @ dete es besteht nicht nur für PVB´s (Polizeivollzugsbeamte) ein Recht am eigenen Bild. Demnach muss ich keine teure Technik deshalb besitzen. Daher war diese "Aussage" wenig bis gar nicht hilfreich. dete, bist du beim VD???
  7. @ Gast225 ein Abbremsen ist auf den beiden Fotos überhaupt nicht feststellbar, da der Zeitabstand der beiden Fotos unter 2 sekunden liegt.
  8. Danke für eure Hinweise und Antworten. Werde mir nun überlegen, was ich in einem eventuellen Einspruch/Widerspruch sinnvolles entgegen bringen kann. Kann ich die Videoaufzeichnung der Messung anfordern? Interessant wäre zu erfahren, ob das Wohnwagengespann geblitzt wurde, weil zu schnell. Dann wäre die Situation eine andere, weil ein einscheren der Fahrzeuge vom mittlerern Fahrstreifen auf den ersten Fahrstreifen deutlich später erfolgen würde u.s.w. Wenn der Fahrzeugführer direkt vor mir, verlangsamt (Gas weg nimmt, nicht bremst) komme ich ja für kurze Zeit auch näher, z.B. wenn fü
  9. Guten Tag zusammen, bei einer Abstandsmessung wurde ich in NRW bei 123 km/h mit 29m Abstand (5/10) statt 62m zum vorrausfahrenden Fahrzeug gemessen/fotografiert. Anhand der Fotos stellen sich mir folgende Fragen: 1. Gibt es eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Länge der Messstrecke? Wenn ja, welche? 2. Wird ein plötzliches verzögern/langsamer werden des Vorrausfahrenden berücksichtigt, seine Geschwindigkeit während der Abstandsmessung geprüft/dokumentiert? 3. Wer kennt die rechtliche Grundlage zum Einsatz von VIDIT VKS 3.1, und die nicht Anlassabhängige Dauervideoaufzeichn
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