Hallo Miteinander Gestern habe ich nach dem Fitness eine Busse von CHF 100.- an meinem Motorrad vorgefunden.--> Fahrverbot durchfahren. Ich musste durch einen Fahrverbot: Zubringerdienst fahren um den Mottoradparkplatz vor dem Fitnesscenter zu erreichen. Ich habe mit der Polizei telefoniert, die behaupten aber partout, dass bei einem Zubringerdienst nur das Abliefern und Abhohlen von Waren erlaubt ist. Jetzt aber habe ich entsprechenden Gesetztesartikel gefunden: 741.21 Art. 17 3 Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk «Zubringerdienst gestattet»