Jump to content

Pjotr

Member
  • Content Count

    8
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Pjotr

  • Rank
    Anfänger
  1. Danke! Das beruhigt mich schon mal. Also ein Fahren ohne Fahrerlaubnis war es dann schon einmal nicht. Der Führerschein ist lt. Einschreiben/Rückschein von der Behörde angenommen worden. Allerdings ist im entsprechenden Vorgang nicht ersichtlich, ob der Führerschein nun dort hinterlegt wurde oder nicht. Auf Grund des Umzugs der Behörde sich deren Auskunftsmöglichkeiten sehr begrenzt. Aber die Ordnungswidrigkeit wegen dem Nichtmitführen bleibt doch damit eben bestehen. Denn die wissen im Amt ja, dass ich im Moment keinen Führerschein (mehr) habe, weil das Ausweisdokument nicht mehr auffindbar
  2. Ja, ich bin zu schnell gefahren. Aber ich kann doch nichts dafür, dass deshalb der Führerschein weg ist. Und jetzt wurde ich eben erneut geblitzt, aber die Bußgeldstelle müsste eben bekannt sein, dass ich ohne Führerschein unterwegs bin. Das habe ich denen ja auch am Telefon gesagt und die meinten, dass wäre strafbar. Wenn der Sachbearbeiter jetzt wieder meinen Namen in einem Vorgang erblickt, dann wird der doch die Polizei informieren, was eine Strafe nach sich ziehen wird.
  3. Nee. Das stimmt schon. Ich wurde mit 42km/h zu viel auf der Autobahn "erwischt". Am 31. März habe ich den Führerschein per Einschreiben/Rückschein eingesendet und bis heute nicht zurück erhalten. Die Bußgeldstelle sagte am Telefon, dass es Ihnen nicht möglich sei, den Vorgang nachzuvollziehen. Und jetzt ist der Führerschein weg.
  4. Nee, schon klaar ! dete Bußgeldstelle hat auch gesagt, dass die nichts machen könnten. Aber am Verlust sind nur die Schuld und nicht ich. Hätten die besser aufpassen sollen. Mir deshalb jetzt eine Strafe aufzubrummen hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
  5. Du hast Dich quasi ohne Führerschein blitzen lassen? Oder fragt nur der Onkel vom Kumpel Deiner Nachbarin von Tante Steffen? Seit dem Fahrverbot ist der Führerschein leider weg. Will halt nicht, dass die das nachprüfen und ich Strafe zahlen muss. Ich habe das nicht verursacht.
  6. Hallo. Ich hab mal eine blöde Frage. Wenn man von einem Standblitzer erwischt wurde, wird dann geprüft ob derzeit ein Fahrverbot vorliegt?
  7. OK. Das war deutlich. Sehr Schade. Alle guten Web 2.0 Errungenschaften scheinen vergangen
  8. Hallo. Ich hab da mal eine blöde Frage. Weiß jemand von euch ob es diesen "Punktehandel" im Internet noch gibt? Ich habe vor längerer Zeit einmal gelesen, dass manche in den Jahren 2003, 2004 im Internet ihre Flensburger Strafpunkte im Netz verkauft haben. Getreu dem Motto: "Biete bunte Scheine gegen automobile Freiheit". Da die Polizei alles andere als "blöd" ist, wurde dem wohl (?) auch schnell ein Ende bereitet. Aber was mich mal interessieren würde, ob es solche "Handelsplätze" noch gibt Gruß Pjotr
×
×
  • Create New...